Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.die sollen wider zerrissen werden. Catechism: Rom: Pag: 278. Liber Sent: 4. dist: 41. quaest. 2. Lehren sie / das die Heyraten / so da wider die Canones im Geistlichen recht / die solches nicht leiden wollen / vorgenomen werden / nichtig sein sollen. Ruard. Tapp. Tom. 2. art. 20. 8.Lehren sie / das einem Christen freystehe / das er seinen Ehegaten / der nicht seines glaubens / noch in der Religion mit jhm einig sey / von sich stossen vnd verlassen möge. Caus: 28. quaest. 1. Cap. Sic enim. Wie da von Gott dem HErrn nicht geboten wirdt / so wirdt auch gleichsfals nicht verboten / das ein gleubiger Man von einem vngleubigen Weibe / vnd ein vnglaubiges Weib von einem vngleubigen Manne weichen möge. 9.Lehren die Papisten / das man vmb des Ehebruchs willen / keine Ehe nicht trennen noch scheiden solle / außgenommen zu Tisch vnd Bette / das auch dem vnschuldigen Ehemanne nicht freystehe / wann er die Ehebrecherin von sich gelassen / ein ander Weib zunemen. die sollen wider zerrissen werden. Catechism: Rom: Pag: 278. Liber Sent: 4. dist: 41. quaest. 2. Lehren sie / das die Heyraten / so da wider die Canones im Geistlichen recht / die solches nicht leiden wollen / vorgenomen werden / nichtig sein sollen. Ruard. Tapp. Tom. 2. art. 20. 8.Lehren sie / das einem Christen freystehe / das er seinen Ehegaten / der nicht seines glaubens / noch in der Religion mit jhm einig sey / von sich stossen vnd verlassen möge. Caus: 28. quaest. 1. Cap. Sic enim. Wie da von Gott dem HErrn nicht geboten wirdt / so wirdt auch gleichsfals nicht verboten / das ein gleubiger Man von einem vngleubigen Weibe / vnd ein vnglaubiges Weib von einem vngleubigen Manne weichen möge. 9.Lehren die Papisten / das man vmb des Ehebruchs willen / keine Ehe nicht trennen noch scheiden solle / außgenommen zu Tisch vnd Bette / das auch dem vnschuldigen Ehemanne nicht freystehe / wann er die Ehebrecherin von sich gelassen / ein ander Weib zunemen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0422"/> die sollen wider zerrissen werden. Catechism: Rom: Pag: 278. Liber Sent: 4. dist: 41. quaest. 2.</p> <note place="left">7.</note> <p>Lehren sie / das die Heyraten / so da wider die Canones im Geistlichen recht / die solches nicht leiden wollen / vorgenomen werden / nichtig sein sollen. Ruard. Tapp. Tom. 2. art. 20.</p> <note place="left">8.</note> <p>Lehren sie / das einem Christen freystehe / das er seinen Ehegaten / der nicht seines glaubens / noch in der Religion mit jhm einig sey / von sich stossen vnd verlassen möge. Caus: 28. quaest. 1. Cap. Sic enim. Wie da von Gott dem HErrn nicht geboten wirdt / so wirdt auch gleichsfals nicht verboten / das ein gleubiger Man von einem vngleubigen Weibe / vnd ein vnglaubiges Weib von einem vngleubigen Manne weichen möge.</p> <note place="left">9.</note> <p>Lehren die Papisten / das man vmb des Ehebruchs willen / keine Ehe nicht trennen noch scheiden solle / außgenommen zu Tisch vnd Bette / das auch dem vnschuldigen Ehemanne nicht freystehe / wann er die Ehebrecherin von sich gelassen / ein ander Weib zunemen. </p> </div> </body> </text> </TEI> [0422]
die sollen wider zerrissen werden. Catechism: Rom: Pag: 278. Liber Sent: 4. dist: 41. quaest. 2.
Lehren sie / das die Heyraten / so da wider die Canones im Geistlichen recht / die solches nicht leiden wollen / vorgenomen werden / nichtig sein sollen. Ruard. Tapp. Tom. 2. art. 20.
Lehren sie / das einem Christen freystehe / das er seinen Ehegaten / der nicht seines glaubens / noch in der Religion mit jhm einig sey / von sich stossen vnd verlassen möge. Caus: 28. quaest. 1. Cap. Sic enim. Wie da von Gott dem HErrn nicht geboten wirdt / so wirdt auch gleichsfals nicht verboten / das ein gleubiger Man von einem vngleubigen Weibe / vnd ein vnglaubiges Weib von einem vngleubigen Manne weichen möge.
Lehren die Papisten / das man vmb des Ehebruchs willen / keine Ehe nicht trennen noch scheiden solle / außgenommen zu Tisch vnd Bette / das auch dem vnschuldigen Ehemanne nicht freystehe / wann er die Ehebrecherin von sich gelassen / ein ander Weib zunemen.
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