Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.Das sie auch verneinen / der Glallbe sey nicht ein völlige gnugsame Zubereitung / das Hochw: Sacrament des Abentmahls / wirdiglich zuempfahen / wirdt fürnemlich widerlegt mit diesen Zeugnissen des HErrn Christi. Marc. 16. Wer da gleubt vnd Getaufft wirdt / der soll Selig werden. Vnd Johan. 3. Wer an den Sohn gleubet / der hat das ewige leben. Item / Er kompt nicht ins Gerichte: Wer aber ins Gerichte nicht kompt / sondern mit Gott versönet ist / der empfehet ja freylich den Leib des HErrn nicht zum Gerichte / Sondern wirdt viel mehr durch diß hohe grosse theure pfandt gewis gemacht / der vergebung seiner Sünden / vnd der Erbschafft des Ewigen lebens. Also befihlet auch S. Paulus / Das sich ein jeder selbst prüffe / damit er wirdiglich den Leib vnd blut des Herrn Christi empfahen vnd geniessen möge / Nemlich durch warhafftige vbung der Busse / vnd rechtschaffenem vertrawen Das sie auch verneinen / der Glallbe sey nicht ein völlige gnugsame Zubereitung / das Hochw: Sacrament des Abentmahls / wirdiglich zuempfahen / wirdt fürnemlich widerlegt mit diesen Zeugnissen des HErrn Christi. Marc. 16. Wer da gleubt vnd Getaufft wirdt / der soll Selig werden. Vnd Johan. 3. Wer an den Sohn gleubet / der hat das ewige leben. Item / Er kompt nicht ins Gerichte: Wer aber ins Gerichte nicht kompt / sondern mit Gott versönet ist / der empfehet ja freylich den Leib des HErrn nicht zum Gerichte / Sondern wirdt viel mehr durch diß hohe grosse theure pfandt gewis gemacht / der vergebung seiner Sünden / vnd der Erbschafft des Ewigen lebens. Also befihlet auch S. Paulus / Das sich ein jeder selbst prüffe / damit er wirdiglich den Leib vñ blut des Herrn Christi empfahen vnd geniessen möge / Nemlich durch warhafftige vbung der Busse / vnd rechtschaffenem vertrawen <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0407"/> <p>Das sie auch verneinen / der Glallbe sey nicht ein völlige gnugsame Zubereitung / das Hochw: Sacrament des Abentmahls / wirdiglich zuempfahen / wirdt fürnemlich widerlegt mit diesen Zeugnissen des HErrn Christi. Marc. 16. Wer da gleubt vnd Getaufft wirdt / der soll Selig werden. Vnd Johan. 3. Wer an den Sohn gleubet / der hat das ewige leben. Item / Er kompt nicht ins Gerichte: Wer aber ins Gerichte nicht kompt / sondern mit Gott versönet ist / der empfehet ja freylich den Leib des HErrn nicht zum Gerichte / Sondern wirdt viel mehr durch diß hohe grosse theure pfandt gewis gemacht / der vergebung seiner Sünden / vnd der Erbschafft des Ewigen lebens.</p> <p>Also befihlet auch S. Paulus / Das sich ein jeder selbst prüffe / damit er wirdiglich den Leib vñ blut des Herrn Christi empfahen vnd geniessen möge / Nemlich durch warhafftige vbung der Busse / vnd rechtschaffenem vertrawen </p> </div> </body> </text> </TEI> [0407]
Das sie auch verneinen / der Glallbe sey nicht ein völlige gnugsame Zubereitung / das Hochw: Sacrament des Abentmahls / wirdiglich zuempfahen / wirdt fürnemlich widerlegt mit diesen Zeugnissen des HErrn Christi. Marc. 16. Wer da gleubt vnd Getaufft wirdt / der soll Selig werden. Vnd Johan. 3. Wer an den Sohn gleubet / der hat das ewige leben. Item / Er kompt nicht ins Gerichte: Wer aber ins Gerichte nicht kompt / sondern mit Gott versönet ist / der empfehet ja freylich den Leib des HErrn nicht zum Gerichte / Sondern wirdt viel mehr durch diß hohe grosse theure pfandt gewis gemacht / der vergebung seiner Sünden / vnd der Erbschafft des Ewigen lebens.
Also befihlet auch S. Paulus / Das sich ein jeder selbst prüffe / damit er wirdiglich den Leib vñ blut des Herrn Christi empfahen vnd geniessen möge / Nemlich durch warhafftige vbung der Busse / vnd rechtschaffenem vertrawen
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/407>, abgerufen am 28.07.2024. |