Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

Bild:
<< vorherige Seite

Congruo, das Ander de Condigno-Mericum de Congruo nennen sie / Ein werck / das ein freywillig hertz jme vorsetzt / vno auch volbringet / von Gott auch angenomen wirde mit etwas zu vergelten / nicht auß pflicht der gerechtigkeit / sondern auß sonderlicher miltigkeit. Meritum condigni, oder de Condigno heissen sie ein Werck / das ein Hertz mit willen vornimbt vnd thut / In vorhabens / das jm solchs auß pflicht der gerechtigkeit vergolten sol werden. Denn gleich wie die gestrenge gerechtigkeit nicht etwas kleines oder geringes / für etwas grosses vnd wichtiges gebe / Also vergelte sie auch nicht etwas geringes mit grossem. Derwegen Gleiche arbeit / gleichen lohn.das meritum Condigni erfordere / das verdienst vnd belohnung in gleicher proportion vberein kome Gabr: Biel: 2. Lib: 2. dist: 27. quaest: 1.

23.

Lehren sie / das der Wille des menschen / die vornembste vrsach sey vnd das meiste thue / bey oder zu dem verdienste. Die gnade aber sey die ander vrsach / vnd thue weniger vnd nicht so viel darzu. Gab: Biel: dist: 27.

Congruo, das Ander de Condigno-Mericum de Congruo nennen sie / Ein werck / das ein freywillig hertz jme vorsetzt / vno auch volbringet / võ Gott auch angenomen wirde mit etwas zu vergelten / nicht auß pflicht der gerechtigkeit / sondern auß sonderlicher miltigkeit. Meritum condigni, oder de Condigno heissen sie ein Werck / das ein Hertz mit willen vornimbt vnd thut / In vorhabens / das jm solchs auß pflicht der gerechtigkeit vergolten sol werden. Denn gleich wie die gestrenge gerechtigkeit nicht etwas kleines oder geringes / für etwas grosses vnd wichtiges gebe / Also vergelte sie auch nicht etwas geringes mit grossem. Derwegen Gleiche arbeit / gleichen lohn.das meritum Condigni erfordere / das verdienst vnd belohnung in gleicher proportion vberein kome Gabr: Biel: 2. Lib: 2. dist: 27. quaest: 1.

23.

Lehren sie / das der Wille des menschen / die vornembste vrsach sey vnd das meiste thue / bey oder zu dem verdienste. Die gnade aber sey die ander vrsach / vnd thue weniger vnd nicht so viel darzu. Gab: Biel: dist: 27.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0306"/>
Congruo, das Ander de Condigno-Mericum de Congruo nennen sie / Ein            werck / das ein freywillig hertz jme vorsetzt / vno auch volbringet / vo&#x0303; Gott auch            angenomen wirde mit etwas zu vergelten / nicht auß pflicht der gerechtigkeit / sondern auß            sonderlicher miltigkeit. Meritum condigni, oder de Condigno heissen sie ein Werck / das            ein Hertz mit willen vornimbt vnd thut / In vorhabens / das jm solchs auß pflicht der            gerechtigkeit vergolten sol werden. Denn gleich wie die gestrenge gerechtigkeit nicht            etwas kleines oder geringes / für etwas grosses vnd wichtiges gebe / Also vergelte sie            auch nicht etwas geringes mit grossem. Derwegen <note place="left">Gleiche arbeit /              gleichen lohn.</note>das meritum Condigni erfordere / das verdienst vnd belohnung in            gleicher proportion vberein kome Gabr: Biel: 2. Lib: 2. dist: 27. quaest: 1.</p>
        <note place="left">23.</note>
        <p>Lehren sie / das der Wille des menschen / die vornembste vrsach sey vnd das meiste thue /            bey oder zu dem verdienste. Die gnade aber sey die ander vrsach / vnd thue weniger vnd            nicht so viel darzu. Gab: Biel: dist: 27.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0306] Congruo, das Ander de Condigno-Mericum de Congruo nennen sie / Ein werck / das ein freywillig hertz jme vorsetzt / vno auch volbringet / võ Gott auch angenomen wirde mit etwas zu vergelten / nicht auß pflicht der gerechtigkeit / sondern auß sonderlicher miltigkeit. Meritum condigni, oder de Condigno heissen sie ein Werck / das ein Hertz mit willen vornimbt vnd thut / In vorhabens / das jm solchs auß pflicht der gerechtigkeit vergolten sol werden. Denn gleich wie die gestrenge gerechtigkeit nicht etwas kleines oder geringes / für etwas grosses vnd wichtiges gebe / Also vergelte sie auch nicht etwas geringes mit grossem. Derwegen das meritum Condigni erfordere / das verdienst vnd belohnung in gleicher proportion vberein kome Gabr: Biel: 2. Lib: 2. dist: 27. quaest: 1. Gleiche arbeit / gleichen lohn. Lehren sie / das der Wille des menschen / die vornembste vrsach sey vnd das meiste thue / bey oder zu dem verdienste. Die gnade aber sey die ander vrsach / vnd thue weniger vnd nicht so viel darzu. Gab: Biel: dist: 27.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/306
Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/306>, abgerufen am 23.11.2024.