Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.denn allein / was jhre eusserliche Policey vnd Regiment anlangt / vnd das diese reseruatio casuum nicht hindern solle / das auch ein geringer Priester von solchen vorbehaltenen Sünden / warhafftig Absoluiren möge / der sey verflucht. Von der gnugthuung. LEhren die Papisten / das die gnugthuung eine Bezalung sey für die 65.straff / so da gemeinlich im Rest zubleiben pflegt / wann schon die schult erlassen sey Tap: art: 6. Item: Catech: Rom: Pag: 475. So ist aber die gnugthuung eine bezalung vnd vergeltung des / das man schüldig ist. Derwegen wann wir von der versöhnug oder gnaden reden / so heisset gnugthun eben so viel / als einem andern / so viel thun / daran ein zornig erhitzter Mensch / wegen empfangenes vbels / seinen muth gnugsam külen mag. Vnd ist also die gnugthuung anders nichts, dann ein Vergeltung des vbels / das einer dem andern gethan. Was aber nun diesen denn allein / was jhre eusserliche Policey vnd Regiment anlangt / vnd das diese reseruatio casuum nicht hindern solle / das auch ein geringer Priester von solchen vorbehaltenen Sünden / warhafftig Absoluiren möge / der sey verflucht. Von der gnugthuung. LEhren die Papisten / das die gnugthuung eine Bezalung sey für die 65.straff / so da gemeinlich im Rest zubleiben pflegt / wann schon die schult erlassen sey Tap: art: 6. Item: Catech: Rom: Pag: 475. So ist aber die gnugthuung eine bezalung vnd vergeltung des / das man schüldig ist. Derwegen wann wir von der versöhnug oder gnaden reden / so heisset gnugthun eben so viel / als einem andern / so viel thun / daran ein zornig erhitzter Mensch / wegen empfangenes vbels / seinen muth gnugsam külen mag. Vnd ist also die gnugthuung anders nichts, dann ein Vergeltung des vbels / das einer dem andern gethan. Was aber nun diesen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0258"/> denn allein / was jhre eusserliche Policey vnd Regiment anlangt / vnd das diese reseruatio casuum nicht hindern solle / das auch ein geringer Priester von solchen vorbehaltenen Sünden / warhafftig Absoluiren möge / der sey verflucht.</p> </div> <div> <head>Von der gnugthuung.<lb/></head> <p>LEhren die Papisten / das die gnugthuung eine Bezalung sey für die <note place="left">65.</note>straff / so da gemeinlich im Rest zubleiben pflegt / wann schon die schult erlassen sey Tap: art: 6. Item: Catech: Rom: Pag: 475. So ist aber die gnugthuung eine bezalung vnd vergeltung des / das man schüldig ist. Derwegen wann wir von der versöhnug oder gnaden reden / so heisset gnugthun eben so viel / als einem andern / so viel thun / daran ein zornig erhitzter Mensch / wegen empfangenes vbels / seinen muth gnugsam külen mag. Vnd ist also die gnugthuung anders nichts, dann ein Vergeltung des vbels / das einer dem andern gethan. Was aber nun diesen </p> </div> </body> </text> </TEI> [0258]
denn allein / was jhre eusserliche Policey vnd Regiment anlangt / vnd das diese reseruatio casuum nicht hindern solle / das auch ein geringer Priester von solchen vorbehaltenen Sünden / warhafftig Absoluiren möge / der sey verflucht.
Von der gnugthuung.
LEhren die Papisten / das die gnugthuung eine Bezalung sey für die straff / so da gemeinlich im Rest zubleiben pflegt / wann schon die schult erlassen sey Tap: art: 6. Item: Catech: Rom: Pag: 475. So ist aber die gnugthuung eine bezalung vnd vergeltung des / das man schüldig ist. Derwegen wann wir von der versöhnug oder gnaden reden / so heisset gnugthun eben so viel / als einem andern / so viel thun / daran ein zornig erhitzter Mensch / wegen empfangenes vbels / seinen muth gnugsam külen mag. Vnd ist also die gnugthuung anders nichts, dann ein Vergeltung des vbels / das einer dem andern gethan. Was aber nun diesen
65.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |