Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.der jenige desto weniger im Fegfewer gequelet werde / der die Absolution empfangen / vnd von der gnugthuung gestorben were. Von vorbehaltung etlicher Fälle. LEhren die Papisten / das die grossen62. schweren Sünden / allein von den Hohenpriestern können absoluiret werden. Trid: Concil: sess: 4. Cap. 7. Es haben sich vnser aller heiligste Väter bedüncken lassen / das zur disciplin vnd zucht der Christen zum hochsten dienen solle / das etliche grewliche vnd schwere Sünden vnd Laster nicht von allen / sondern allein von den Hohen Priestern / absoluiret werden. Sagen sie / Das der Pabst zu Rom63. vnd die andern Bischoffe etliche fälle / sonderlich darüber zuerkennen vnd zurichten / jhnen vorzubehalten macht haben. Trident: Concil: sess: 4. Cap. 7. Daher billich die Hohenpriester / auß krafft vnd vermögen der höchsten gewalt / so sie von der Kirchen der jenige desto weniger im Fegfewer gequelet werde / der die Absolution empfangen / vnd von der gnugthuung gestorben were. Von vorbehaltung etlicher Fälle. LEhren die Papisten / das die grossen62. schweren Sünden / allein von den Hohenpriestern können absoluiret werden. Trid: Concil: sess: 4. Cap. 7. Es haben sich vnser aller heiligste Väter bedüncken lassen / das zur disciplin vnd zucht der Christen zum hochsten dienen solle / das etliche grewliche vnd schwere Sünden vnd Laster nicht von allen / sondern allein von den Hohen Priestern / absoluiret werden. Sagen sie / Das der Pabst zu Rom63. vnd die andern Bischoffe etliche fälle / sonderlich darüber zuerkennen vnd zurichten / jhnen vorzubehalten macht haben. Trident: Concil: sess: 4. Cap. 7. Daher billich die Hohenpriester / auß krafft vnd vermögen der höchsten gewalt / so sie von der Kirchen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0255"/> der jenige desto weniger im Fegfewer gequelet werde / der die Absolution empfangen / vnd von der gnugthuung gestorben were.</p> </div> <div> <head>Von vorbehaltung etlicher Fälle.<lb/></head> <p>LEhren die Papisten / das die grossen<note place="right">62.</note> schweren Sünden / allein von den Hohenpriestern können absoluiret werden. Trid: Concil: sess: 4. Cap. 7. Es haben sich vnser aller heiligste Väter bedüncken lassen / das zur disciplin vnd zucht der Christen zum hochsten dienen solle / das etliche grewliche vnd schwere Sünden vnd Laster nicht von allen / sondern allein von den Hohen Priestern / absoluiret werden.</p> <p>Sagen sie / Das der Pabst zu Rom<note place="right">63.</note> vnd die andern Bischoffe etliche fälle / sonderlich darüber zuerkennen vnd zurichten / jhnen vorzubehalten macht haben. Trident: Concil: sess: 4. Cap. 7. Daher billich die Hohenpriester / auß krafft vnd vermögen der höchsten gewalt / so sie von der Kirchen </p> </div> </body> </text> </TEI> [0255]
der jenige desto weniger im Fegfewer gequelet werde / der die Absolution empfangen / vnd von der gnugthuung gestorben were.
Von vorbehaltung etlicher Fälle.
LEhren die Papisten / das die grossen schweren Sünden / allein von den Hohenpriestern können absoluiret werden. Trid: Concil: sess: 4. Cap. 7. Es haben sich vnser aller heiligste Väter bedüncken lassen / das zur disciplin vnd zucht der Christen zum hochsten dienen solle / das etliche grewliche vnd schwere Sünden vnd Laster nicht von allen / sondern allein von den Hohen Priestern / absoluiret werden.
62. Sagen sie / Das der Pabst zu Rom vnd die andern Bischoffe etliche fälle / sonderlich darüber zuerkennen vnd zurichten / jhnen vorzubehalten macht haben. Trident: Concil: sess: 4. Cap. 7. Daher billich die Hohenpriester / auß krafft vnd vermögen der höchsten gewalt / so sie von der Kirchen
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/255>, abgerufen am 22.02.2025. |