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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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straff / sondern nur ein theil derselben erlassen werde. Thom: 4. dist: 18. q. 1. Man muß sagen / Das die Absolution nicht die zeitliche straffe gantz vnd gar / sondern nur zum theil erlöset.

61.

Das durch die Krafft der Schlüssel nur etliche Pein im Fegfewr erlassen werden. Thom: 4. dist: 18. q. 1. Darumb wirdt durch die Gewalt der Schlüssel / so im Sacrament der Busse krefftig ist / die gantze straffe nicht erlassen / sondern nur ein Stück oder Theil von der zeitlichen straffe / daran der Mensch nach der Absolution vnd Loßsprechung von der Ewigen pein / noch ist schüldig blieben / Auch wirdt nicht allein von der straffe etwas erlassen / die der Beichtende auff sich nimbt in der Beichte / dieweil sonst die Beicht vnd Absolution / des Priesters anders nichts / als eine Last vnd beschwerung were / Welches den Sacramenten des newen Testaments nicht gebüret / sondern auch von der Pein wirdt etwas erlassen / die der Mensch im Fegefewr leiden sol / domit

straff / sondern nur ein theil derselben erlassen werde. Thom: 4. dist: 18. q. 1. Man muß sagen / Das die Absolution nicht die zeitliche straffe gantz vnd gar / sondern nur zum theil erlöset.

61.

Das durch die Krafft der Schlüssel nur etliche Pein im Fegfewr erlassen werden. Thom: 4. dist: 18. q. 1. Darumb wirdt durch die Gewalt der Schlüssel / so im Sacrament der Busse krefftig ist / die gantze straffe nicht erlassen / sondern nur ein Stück oder Theil von der zeitlichen straffe / daran der Mensch nach der Absolution vnd Loßsprechung von der Ewigen pein / noch ist schüldig blieben / Auch wirdt nicht allein von der straffe etwas erlassen / die der Beichtende auff sich nimbt in der Beichte / dieweil sonst die Beicht vnd Absolution / des Priesters anders nichts / als eine Last vnd beschwerung were / Welches den Sacramenten des newen Testaments nicht gebüret / sondern auch von der Pein wirdt etwas erlassen / die der Mensch im Fegefewr leiden sol / domit

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[0254] straff / sondern nur ein theil derselben erlassen werde. Thom: 4. dist: 18. q. 1. Man muß sagen / Das die Absolution nicht die zeitliche straffe gantz vnd gar / sondern nur zum theil erlöset. Das durch die Krafft der Schlüssel nur etliche Pein im Fegfewr erlassen werden. Thom: 4. dist: 18. q. 1. Darumb wirdt durch die Gewalt der Schlüssel / so im Sacrament der Busse krefftig ist / die gantze straffe nicht erlassen / sondern nur ein Stück oder Theil von der zeitlichen straffe / daran der Mensch nach der Absolution vnd Loßsprechung von der Ewigen pein / noch ist schüldig blieben / Auch wirdt nicht allein von der straffe etwas erlassen / die der Beichtende auff sich nimbt in der Beichte / dieweil sonst die Beicht vnd Absolution / des Priesters anders nichts / als eine Last vnd beschwerung were / Welches den Sacramenten des newen Testaments nicht gebüret / sondern auch von der Pein wirdt etwas erlassen / die der Mensch im Fegefewr leiden sol / domit

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/254>, abgerufen am 22.11.2024.