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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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Diß ist ein heilsame weise vnd gewonheit / das man zu der heiligen vnd angenemen zeit / Nemlich in der Fasten seine Sünde beichtet.

42.

Das die Beicht vnd Absolution zusammen / vnd mit einander krafft haben / von straff der Sünden zuerlösen / auff zweyerley weise. Einmahl auß krafft der Absolution / vnd dergest alt erlöset sie den menschen gentzlich / vnd reisset jhn auß der Ewigen pein. (Wie im gleichen auch von der schuldt) welche zwar ein solche pein ist / so den menschen verdampt / vnd gentzlich vertilget. Vnd ob schon der Mensch daselbst von erlöset wirdt / bleibt er doch verpflicht zu der zeitlichen straffe.

Zum andern / mindert die Beichte zugleich mit der Absolution die pein vnd straff / auß art vnd Natur des wercks / das der Mensch seine Beicht thue / welche diese straff mit sich tregt oder bringt / Das der Mensch vor seinen Sünden erschrecken / vnd schamrot werden muß. Thom: lib. 4. dist. 17. quaest: 3. art: 5.

Diß ist ein heilsame weise vnd gewonheit / das man zu der heiligen vnd angenemen zeit / Nemlich in der Fasten seine Sünde beichtet.

42.

Das die Beicht vnd Absolution zusammen / vnd mit einander krafft haben / von straff der Sünden zuerlösen / auff zweyerley weise. Einmahl auß krafft der Absolution / vnd dergest alt erlöset sie den menschen gentzlich / vnd reisset jhn auß der Ewigen pein. (Wie im gleichen auch von der schuldt) welche zwar ein solche pein ist / so den menschen verdampt / vnd gentzlich vertilget. Vnd ob schon der Mensch daselbst von erlöset wirdt / bleibt er doch verpflicht zu der zeitlichen straffe.

Zum andern / mindert die Beichte zugleich mit der Absolution die pein vnd straff / auß art vnd Natur des wercks / das der Mensch seine Beicht thue / welche diese straff mit sich tregt oder bringt / Das der Mensch vor seinen Sünden erschrecken / vnd schamrot werden muß. Thom: lib. 4. dist. 17. quaest: 3. art: 5.

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[0244] Diß ist ein heilsame weise vnd gewonheit / das man zu der heiligen vnd angenemen zeit / Nemlich in der Fasten seine Sünde beichtet. Das die Beicht vnd Absolution zusammen / vnd mit einander krafft haben / von straff der Sünden zuerlösen / auff zweyerley weise. Einmahl auß krafft der Absolution / vnd dergest alt erlöset sie den menschen gentzlich / vnd reisset jhn auß der Ewigen pein. (Wie im gleichen auch von der schuldt) welche zwar ein solche pein ist / so den menschen verdampt / vnd gentzlich vertilget. Vnd ob schon der Mensch daselbst von erlöset wirdt / bleibt er doch verpflicht zu der zeitlichen straffe. Zum andern / mindert die Beichte zugleich mit der Absolution die pein vnd straff / auß art vnd Natur des wercks / das der Mensch seine Beicht thue / welche diese straff mit sich tregt oder bringt / Das der Mensch vor seinen Sünden erschrecken / vnd schamrot werden muß. Thom: lib. 4. dist. 17. quaest: 3. art: 5.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/244>, abgerufen am 27.11.2024.