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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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Lehren sie / das der Mensch der gemeinen26. teglichen Sünde vnd schwachheit halben / kein Rew noch leid haben dörffte. Scotus lib. 4. dist: 17. Artic: 3. Es ist keiner schüldig vor die tegliche gemeine schwacheit vnd Sünde einige Rew zu haben. Viel mehr aber / ob er schon stirbt mit vorsatz solche Sünde zu begehen / oder mit solcher Sünde im werck dahin fehret / wirdt er dannoch selig / ob er gleich dafür muß / (im Fegfewer) geplagt werden.

Lehren sie. Das der Mensch / für27. ein jegliche Todtsünde / eigene Rew vnd leid haben solle. Catechis: Rom: Pag. 442. So sol man die gleubigen Menschen zum höchsten vermahnen / das sie sich befleissigen vor eine jegliche Todtsünde / eigene Rew vnd schmertzen im Hertzen zuhaben.

Lehren die Papisten / Das das leid28. vnd der schmertzen in der Rew so gros sein müsse / Das die grösse der Sünde vnd die bitterkeit des schmertzens gleich sein. Catechis: Rom: Pag: 450. Denn ob wir gleich zugeben vnd sagen / Das durch die Rew die Sünde außge-

Lehren sie / das der Mensch der gemeinen26. teglichen Sünde vnd schwachheit halben / kein Rew noch leid haben dörffte. Scotus lib. 4. dist: 17. Artic: 3. Es ist keiner schüldig vor die tegliche gemeine schwacheit vnd Sünde einige Rew zu haben. Viel mehr aber / ob er schon stirbt mit vorsatz solche Sünde zu begehen / oder mit solcher Sünde im werck dahin fehret / wirdt er dannoch selig / ob er gleich dafür muß / (im Fegfewer) geplagt werden.

Lehren sie. Das der Mensch / für27. ein jegliche Todtsünde / eigene Rew vnd leid haben solle. Catechis: Rom: Pag. 442. So sol man die gleubigen Menschen zum höchsten vermahnen / das sie sich befleissigen vor eine jegliche Todtsünde / eigene Rew vnd schmertzen im Hertzen zuhaben.

Lehren die Papisten / Das das leid28. vnd der schmertzen in der Rew so gros sein müsse / Das die grösse der Sünde vnd die bitterkeit des schmertzens gleich sein. Catechis: Rom: Pag: 450. Deñ ob wir gleich zugeben vnd sagen / Das durch die Rew die Sünde außge-

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[0237] Lehren sie / das der Mensch der gemeinen teglichen Sünde vnd schwachheit halben / kein Rew noch leid haben dörffte. Scotus lib. 4. dist: 17. Artic: 3. Es ist keiner schüldig vor die tegliche gemeine schwacheit vnd Sünde einige Rew zu haben. Viel mehr aber / ob er schon stirbt mit vorsatz solche Sünde zu begehen / oder mit solcher Sünde im werck dahin fehret / wirdt er dannoch selig / ob er gleich dafür muß / (im Fegfewer) geplagt werden. 26. Lehren sie. Das der Mensch / für ein jegliche Todtsünde / eigene Rew vnd leid haben solle. Catechis: Rom: Pag. 442. So sol man die gleubigen Menschen zum höchsten vermahnen / das sie sich befleissigen vor eine jegliche Todtsünde / eigene Rew vnd schmertzen im Hertzen zuhaben. 27. Lehren die Papisten / Das das leid vnd der schmertzen in der Rew so gros sein müsse / Das die grösse der Sünde vnd die bitterkeit des schmertzens gleich sein. Catechis: Rom: Pag: 450. Deñ ob wir gleich zugeben vnd sagen / Das durch die Rew die Sünde außge- 28.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/237>, abgerufen am 27.11.2024.