Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.eine jnnerliche Buß / nach dem stetigen vorsatz / vnd dieselbige mag stets für vnd für bleiben. Die ander Buß / so sich im werck vnd in der that erzeigt / vnd dieselbige muß nicht stets weren. Das die Rew / die Beicht vnd gnugthuung / sey eben die vrsach / welche die gnad der Busse / nemlich die versünung mit Gott / vnd das Ewige leben / dem menschen zuwende oder zueigne. Compend: Theolog. 8.Das im Alten Testament vnd vor Christi Aufferstehung / eine andere art der Busse sey gewesen / als die / so der HErr Christus eingesetzet vnd gestifftet hat. Trid: Concilium Sess: 4. Cap. 1. Ferner so war vor Christi zukunfft / die Busse kein Sacrament / wie sie auch nach seiner zukunfft / zuuor vnd ehe die Tauff eingesetzt vnd gestifftet worden / keinem kein Sacrament gewesen ist / oder auch kein Sacrament ist / dem der noch nicht Getaufft ist. 9.Das die Busse so vor der Tauffe geschicht / was jhre Substantz vnd we- eine jnnerliche Buß / nach dem stetigen vorsatz / vnd dieselbige mag stets für vñ für bleiben. Die ander Buß / so sich im werck vnd in der that erzeigt / vnd dieselbige muß nicht stets weren. Das die Rew / die Beicht vnd gnugthuung / sey eben die vrsach / welche die gnad der Busse / nemlich die versünung mit Gott / vnd das Ewige leben / dem menschẽ zuwende oder zueigne. Compend: Theolog. 8.Das im Alten Testament vnd vor Christi Aufferstehung / eine andere art der Busse sey gewesen / als die / so der HErr Christus eingesetzet vnd gestifftet hat. Trid: Concilium Sess: 4. Cap. 1. Ferner so war vor Christi zukunfft / die Busse kein Sacrament / wie sie auch nach seiner zukunfft / zuuor vnd ehe die Tauff eingesetzt vnd gestifftet worden / keinem kein Sacrament gewesen ist / oder auch kein Sacrament ist / dem der noch nicht Getaufft ist. 9.Das die Busse so vor der Tauffe geschicht / was jhre Substantz vnd we- <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0226"/> eine jnnerliche Buß / nach dem stetigen vorsatz / vnd dieselbige mag stets für vñ für bleiben. Die ander Buß / so sich im werck vnd in der that erzeigt / vnd dieselbige muß nicht stets weren.</p> <note place="left">7.</note> <p>Das die Rew / die Beicht vnd gnugthuung / sey eben die vrsach / welche die gnad der Busse / nemlich die versünung mit Gott / vnd das Ewige leben / dem menschẽ zuwende oder zueigne. Compend: Theolog.</p> <note place="left">8.</note> <p>Das im Alten Testament vnd vor Christi Aufferstehung / eine andere art der Busse sey gewesen / als die / so der HErr Christus eingesetzet vnd gestifftet hat. Trid: Concilium Sess: 4. Cap. 1. Ferner so war vor Christi zukunfft / die Busse kein Sacrament / wie sie auch nach seiner zukunfft / zuuor vnd ehe die Tauff eingesetzt vnd gestifftet worden / keinem kein Sacrament gewesen ist / oder auch kein Sacrament ist / dem der noch nicht Getaufft ist.</p> <note place="left">9.</note> <p>Das die Busse so vor der Tauffe geschicht / was jhre Substantz vnd we- </p> </div> </body> </text> </TEI> [0226]
eine jnnerliche Buß / nach dem stetigen vorsatz / vnd dieselbige mag stets für vñ für bleiben. Die ander Buß / so sich im werck vnd in der that erzeigt / vnd dieselbige muß nicht stets weren.
Das die Rew / die Beicht vnd gnugthuung / sey eben die vrsach / welche die gnad der Busse / nemlich die versünung mit Gott / vnd das Ewige leben / dem menschẽ zuwende oder zueigne. Compend: Theolog.
Das im Alten Testament vnd vor Christi Aufferstehung / eine andere art der Busse sey gewesen / als die / so der HErr Christus eingesetzet vnd gestifftet hat. Trid: Concilium Sess: 4. Cap. 1. Ferner so war vor Christi zukunfft / die Busse kein Sacrament / wie sie auch nach seiner zukunfft / zuuor vnd ehe die Tauff eingesetzt vnd gestifftet worden / keinem kein Sacrament gewesen ist / oder auch kein Sacrament ist / dem der noch nicht Getaufft ist.
Das die Busse so vor der Tauffe geschicht / was jhre Substantz vnd we-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |