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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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gleich wider die Erbsünde brauchen köndte / So erkennet vnd vorstehet doch der jenige die art vnd eigenschafft der Erbsünde nicht recht / der es dafür helt / das die Busse dißfals von nöten sey. Hie sihestu Gottseliger Leser / wie die Papisten die lehr der Christlichen Kirchen von der Erbsünd nicht allein verkleinern / sondern auch gantz vnd gar auffheben.

19.

Andradius darff sich auch wal ferner vernemen lassen / das durch die Tauffe nicht allein die schuldt / sondern auch der Sünden schande von der argen lust hinweg genomen werde / lib. 3. besihe seine wort / der Sünden schande wird so gar hingenommen / abgethan / vnd so gantz vertilget / das man auch die arge lüst vnd begirde im geringsten nicht mehr kan noch darff eigentlich Sünde heissen.

Von wircklichen sünden.
20.

SAgen die Papisten / das vnter den wircklichen Sünden / etliche so gar leichte vnd geringe Sünde sein / in die wir nemblich teg-

gleich wider die Erbsünde brauchen köndte / So erkennet vñ vorstehet doch der jenige die art vnd eigenschafft der Erbsünde nicht recht / der es dafür helt / das die Busse dißfals von nöten sey. Hie sihestu Gottseliger Leser / wie die Papisten die lehr der Christlichen Kirchen von der Erbsünd nicht allein verkleinern / sondern auch gantz vnd gar auffheben.

19.

Andradius darff sich auch wal ferner vernemen lassen / das durch die Tauffe nicht allein die schuldt / sondern auch der Sünden schande von der argen lust hinweg genomen werde / lib. 3. besihe seine wort / der Sünden schande wird so gar hingenommen / abgethan / vnd so gantz vertilget / das man auch die arge lüst vnd begirde im geringsten nicht mehr kan noch darff eigentlich Sünde heissen.

Von wircklichen sünden.
20.

SAgen die Papisten / das vnter den wircklichen Sünden / etliche so gar leichte vnd geringe Sünde sein / in die wir nemblich teg-

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[0126] gleich wider die Erbsünde brauchen köndte / So erkennet vñ vorstehet doch der jenige die art vnd eigenschafft der Erbsünde nicht recht / der es dafür helt / das die Busse dißfals von nöten sey. Hie sihestu Gottseliger Leser / wie die Papisten die lehr der Christlichen Kirchen von der Erbsünd nicht allein verkleinern / sondern auch gantz vnd gar auffheben. Andradius darff sich auch wal ferner vernemen lassen / das durch die Tauffe nicht allein die schuldt / sondern auch der Sünden schande von der argen lust hinweg genomen werde / lib. 3. besihe seine wort / der Sünden schande wird so gar hingenommen / abgethan / vnd so gantz vertilget / das man auch die arge lüst vnd begirde im geringsten nicht mehr kan noch darff eigentlich Sünde heissen. Von wircklichen sünden. SAgen die Papisten / das vnter den wircklichen Sünden / etliche so gar leichte vnd geringe Sünde sein / in die wir nemblich teg-

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/126>, abgerufen am 23.11.2024.