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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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Item / Das auch wir keinem Gesetz verpflichtet noch vnterworffen / dardurch wir die empfangene gnade erhalten sollen. Andradius lib. 3. Auff dißmahl aber / wie wol die gnade ein sonderlich geschenck Gottes ist / wie vormals die Erbgerechtigkeit / so erstreckt sie sich doch ferner nicht / dann das sie das jenige in vns schaffe vnd wircke / auch vnsere Hertzen damit schmücke vnd ziere / dadurch wir Gott dem Herrn gleich geachtet vnd genaturet werden / dazu vns kein gesetz dasselbige zuerhalten vnd zubewaren verpflichtet oder verbindet.

Widerlegung aus Gottes Wort.

ICH zweiffel gantz vnd gar nicht / das Gottselige hertzen sich entsetzen vnd erschrecken / wenn sie diese vnuerschembte greuliche reden der Papstesel lesen vnd hören / damit sie jren mutwillen an dem ernsten gesetz der Göttlichen Maiestet vben / sein gestrenges gericht vnd vrthel verlachen / vnd dazu mit füssen treten.

Item / Das auch wir keinem Gesetz verpflichtet noch vnterworffen / dardurch wir die empfangene gnade erhalten sollen. Andradius lib. 3. Auff dißmahl aber / wie wol die gnade ein sonderlich geschenck Gottes ist / wie vormals die Erbgerechtigkeit / so erstreckt sie sich doch ferner nicht / dann das sie das jenige in vns schaffe vnd wircke / auch vnsere Hertzen damit schmücke vñ ziere / dadurch wir Gott dem Herrn gleich geachtet vnd genaturet werden / dazu vns kein gesetz dasselbige zuerhalten vnd zubewaren verpflichtet oder verbindet.

Widerlegung aus Gottes Wort.

ICH zweiffel gantz vnd gar nicht / das Gottselige hertzen sich entsetzẽ vnd erschrecken / wenn sie diese vnuerschembte greuliche reden der Papstesel lesen vñ hören / damit sie jren mutwillen an dem ernsten gesetz der Göttlichen Maiestet vben / sein gestrenges gericht vnd vrthel verlachen / vnd dazu mit füssen treten.

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[0115] Item / Das auch wir keinem Gesetz verpflichtet noch vnterworffen / dardurch wir die empfangene gnade erhalten sollen. Andradius lib. 3. Auff dißmahl aber / wie wol die gnade ein sonderlich geschenck Gottes ist / wie vormals die Erbgerechtigkeit / so erstreckt sie sich doch ferner nicht / dann das sie das jenige in vns schaffe vnd wircke / auch vnsere Hertzen damit schmücke vñ ziere / dadurch wir Gott dem Herrn gleich geachtet vnd genaturet werden / dazu vns kein gesetz dasselbige zuerhalten vnd zubewaren verpflichtet oder verbindet. Widerlegung aus Gottes Wort. ICH zweiffel gantz vnd gar nicht / das Gottselige hertzen sich entsetzẽ vnd erschrecken / wenn sie diese vnuerschembte greuliche reden der Papstesel lesen vñ hören / damit sie jren mutwillen an dem ernsten gesetz der Göttlichen Maiestet vben / sein gestrenges gericht vnd vrthel verlachen / vnd dazu mit füssen treten.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/115>, abgerufen am 22.11.2024.