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Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588.

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vnsers thuns / Warnach wir nemlich ringen vnd lauffen / vnd wohin wir komen sollen Das Erste vorrichten die Taffeln Moisis durch acht gebot. Das Ander aber durch zwey. Nemblich: von der liebe vnd von der Begirde / welche dieweil wir sie in dieser schwacheit / volkomlich nicht halten noch leisten können / sollen wir vns wol hüten vnd vorsehen / das wir nicht in diese Gottslesterung gerathen / das wir sagen wolten / vnser Herr Gott hette etlich ding geboten die zu halten vnmüglich. Bis hieher Lindanus.

Gleich ein solcher vnuorschembter ist auch Andradius lib. 5. de Lege. Denn es hat / spricht er / der H. Augustinus den gerechten Gesetzgeber / vnsern Herrn Gott nicht also lestern wollen / Vnd diß sagen / das alle menschen schuldig weren / das Gebot von der liebe zuhalten / welches niemande in diesem leben zuhalten müglich. Sondern seine meinung ist / das Gott der Herr allein solche dinge geboten / die wir durch Gottes gnad vnd hülff so viel in diesem leben geschehen kan / thun vnd

vnsers thuns / Warnach wir nemlich ringen vnd lauffen / vnd wohin wir komen sollen Das Erste vorrichten die Taffeln Moisis durch acht gebot. Das Ander aber durch zwey. Nemblich: võ der liebe vnd von der Begirde / welche dieweil wir sie in dieser schwacheit / volkomlich nicht halten noch leisten können / sollen wir vns wol hüten vnd vorsehen / das wir nicht in diese Gottslesterung gerathen / das wir sagen wolten / vnser Herr Gott hette etlich ding geboten die zu halten vnmüglich. Bis hieher Lindanus.

Gleich ein solcher vnuorschembter ist auch Andradius lib. 5. de Lege. Denn es hat / spricht er / der H. Augustinus den gerechten Gesetzgeber / vnsern Herrn Gott nicht also lestern wollen / Vnd diß sagen / das alle menschen schuldig weren / das Gebot von der liebe zuhalten / welches niemande in diesem leben zuhalten müglich. Sondern seine meinung ist / das Gott der Herr allein solche dinge geboten / die wir durch Gottes gnad vnd hülff so viel in diesem leben geschehen kan / thun vnd

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[0101] vnsers thuns / Warnach wir nemlich ringen vnd lauffen / vnd wohin wir komen sollen Das Erste vorrichten die Taffeln Moisis durch acht gebot. Das Ander aber durch zwey. Nemblich: võ der liebe vnd von der Begirde / welche dieweil wir sie in dieser schwacheit / volkomlich nicht halten noch leisten können / sollen wir vns wol hüten vnd vorsehen / das wir nicht in diese Gottslesterung gerathen / das wir sagen wolten / vnser Herr Gott hette etlich ding geboten die zu halten vnmüglich. Bis hieher Lindanus. Gleich ein solcher vnuorschembter ist auch Andradius lib. 5. de Lege. Denn es hat / spricht er / der H. Augustinus den gerechten Gesetzgeber / vnsern Herrn Gott nicht also lestern wollen / Vnd diß sagen / das alle menschen schuldig weren / das Gebot von der liebe zuhalten / welches niemande in diesem leben zuhalten müglich. Sondern seine meinung ist / das Gott der Herr allein solche dinge geboten / die wir durch Gottes gnad vnd hülff so viel in diesem leben geschehen kan / thun vnd

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Sechs Hundert Irthumb, lügen und Gotteslesterung, welche die Römische Päpstliche Kirche ... verthediget. Erfurt, 1588, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_irthumb_1588/101>, abgerufen am 22.11.2024.