Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.Ob gleich die Pulcheria des Felicis halbe Schwester ist / von einem Vater / aber nicht von einer Mutter / Dennoch sol Otto nach absterben seines vorigen Weibes Eua / die Annam zum Weibe nicht nemen. Denn sie ist im andern Glied gleicher Linien jme mit Schwegerschafft verwand. 3. Es ist auch nicht daran gelegen / ob vnter den verwandten Personen eine oder mehr ausser der Ehe / die andern in der Ehe gezeuget werden. Die verwandnis in Blutfreundschafft / vnd Schwegerschafft wird gleichwol gerechnet. []Ob gleich Hieronymus wert ausser der Ehe gezeuget / Magdalena aber seine Schwester in der Ehe / nichts desto minder sol Adolphus nach absterben seines vorigen Weibes Margaretha die Johannam nicht zum Weibe nemen / denn sie ist jm verwand mit Schwegerschafft im andern Grad gleicher Linien. 4. Daran ist auch nicht gelegen / ob das vorige Weib viel oder wenig Jare sey tod gewesen / denn die Zeit mehret / oder ringert die verwandnis nicht. 5. Also ist auch nicht daran gelegen / ob der Man nach dem ersten Weibe / aus anderer Freundschafft hette gefreiet / vnd nach dem Tode des andern Weibes / in seines ersten Weibes Freundschafft wider wolte freien: Nichts desto minder sol jme der dritte Grad vngleicher Linien verboten sein. Ob gleich die Pulcheria des Felicis halbe Schwester ist / von einem Vater / aber nicht von einer Mutter / Dennoch sol Otto nach absterben seines vorigen Weibes Eua / die Annam zum Weibe nicht nemen. Denn sie ist im andern Glied gleicher Linien jme mit Schwegerschafft verwand. 3. Es ist auch nicht daran gelegen / ob vnter den verwandten Personen eine oder mehr ausser der Ehe / die andern in der Ehe gezeuget werden. Die verwandnis in Blutfreundschafft / vnd Schwegerschafft wird gleichwol gerechnet. []Ob gleich Hieronymus wert ausser der Ehe gezeuget / Magdalena aber seine Schwester in der Ehe / nichts desto minder sol Adolphus nach absterben seines vorigen Weibes Margaretha die Johannam nicht zum Weibe nemen / denn sie ist jm verwand mit Schwegerschafft im andern Grad gleicher Linien. 4. Daran ist auch nicht gelegen / ob das vorige Weib viel oder wenig Jare sey tod gewesen / denn die Zeit mehret / oder ringert die verwandnis nicht. 5. Also ist auch nicht daran gelegen / ob der Man nach dem ersten Weibe / aus anderer Freundschafft hette gefreiet / vnd nach dem Tode des andern Weibes / in seines ersten Weibes Freundschafft wider wolte freien: Nichts desto minder sol jme der dritte Grad vngleicher Linien verboten sein. <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0039"/> <p>Ob gleich die Pulcheria des Felicis halbe Schwester ist / von einem Vater / aber nicht von einer Mutter / Dennoch sol Otto nach absterben seines vorigen Weibes Eua / die Annam zum Weibe nicht nemen. Denn sie ist im andern Glied gleicher Linien jme mit Schwegerschafft verwand.</p> <p>3. Es ist auch nicht daran gelegen / ob vnter den verwandten Personen eine oder mehr ausser der Ehe / die andern in der Ehe gezeuget werden. Die verwandnis in Blutfreundschafft / vnd Schwegerschafft wird gleichwol gerechnet.</p> <gap/> <p>Ob gleich Hieronymus wert ausser der Ehe gezeuget / Magdalena aber seine Schwester in der Ehe / nichts desto minder sol Adolphus nach absterben seines vorigen Weibes Margaretha die Johannam nicht zum Weibe nemen / denn sie ist jm verwand mit Schwegerschafft im andern Grad gleicher Linien.</p> <p>4. Daran ist auch nicht gelegen / ob das vorige Weib viel oder wenig Jare sey tod gewesen / denn die Zeit mehret / oder ringert die verwandnis nicht.</p> <p>5. Also ist auch nicht daran gelegen / ob der Man nach dem ersten Weibe / aus anderer Freundschafft hette gefreiet / vnd nach dem Tode des andern Weibes / in seines ersten Weibes Freundschafft wider wolte freien: Nichts desto minder sol jme der dritte Grad vngleicher Linien verboten sein.</p> </div> </body> </text> </TEI> [0039]
Ob gleich die Pulcheria des Felicis halbe Schwester ist / von einem Vater / aber nicht von einer Mutter / Dennoch sol Otto nach absterben seines vorigen Weibes Eua / die Annam zum Weibe nicht nemen. Denn sie ist im andern Glied gleicher Linien jme mit Schwegerschafft verwand.
3. Es ist auch nicht daran gelegen / ob vnter den verwandten Personen eine oder mehr ausser der Ehe / die andern in der Ehe gezeuget werden. Die verwandnis in Blutfreundschafft / vnd Schwegerschafft wird gleichwol gerechnet.
_ Ob gleich Hieronymus wert ausser der Ehe gezeuget / Magdalena aber seine Schwester in der Ehe / nichts desto minder sol Adolphus nach absterben seines vorigen Weibes Margaretha die Johannam nicht zum Weibe nemen / denn sie ist jm verwand mit Schwegerschafft im andern Grad gleicher Linien.
4. Daran ist auch nicht gelegen / ob das vorige Weib viel oder wenig Jare sey tod gewesen / denn die Zeit mehret / oder ringert die verwandnis nicht.
5. Also ist auch nicht daran gelegen / ob der Man nach dem ersten Weibe / aus anderer Freundschafft hette gefreiet / vnd nach dem Tode des andern Weibes / in seines ersten Weibes Freundschafft wider wolte freien: Nichts desto minder sol jme der dritte Grad vngleicher Linien verboten sein.
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Zitationshilfe: | Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/39>, abgerufen am 27.07.2024. |