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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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Personen so von wegen der Schwegerschafft in der rechten Linien / herunterwarts zu rechnen / zu ehelichen verboten. Denn solche Personen fur vnsere Söne gehalten werden.
Die Mutter oder Stiffmutter sol nicht nemen.
I.
1. Den Stiffson / der von jrem vorigen Manne geboren ist. 2. Ires vorigen Mannes Stiffson. 3. Der Stifftochter Man. 4. Der Tochter Man. 5. Der Tochter verlobten Breutigam.
II.
1. Des Stiffsons Son. 2. Der Stifftochter Son. 3. Des Sons Tochter Man. 4. Der Tochter Tochter Man.
III.
1. Des Stiffsons Sons Son. 2. Der Stifftochter Tochter Son. 3. Des Sons Son Tochter Man. 4. Irer Tochter Tochter Tochter Man.
Personen so von wegen der Schwegerschafft in der rechten Linien / herunterwarts zu rechnen / zu ehelichen verboten. Denn solche Personen fur vnsere Söne gehalten werden.
Die Mutter oder Stiffmutter sol nicht nemen.
I.
1. Den Stiffson / der von jrem vorigen Manne geboren ist. 2. Ires vorigen Mannes Stiffson. 3. Der Stifftochter Man. 4. Der Tochter Man. 5. Der Tochter verlobten Breutigam.
II.
1. Des Stiffsons Son. 2. Der Stifftochter Son. 3. Des Sons Tochter Man. 4. Der Tochter Tochter Man.
III.
1. Des Stiffsons Sons Son. 2. Der Stifftochter Tochter Son. 3. Des Sons Son Tochter Man. 4. Irer Tochter Tochter Tochter Man.
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[0029] Personen so von wegen der Schwegerschafft in der rechten Linien / herunterwarts zu rechnen / zu ehelichen verboten. Denn solche Personen fur vnsere Söne gehalten werden. Die Mutter oder Stiffmutter sol nicht nemen. I. 1. Den Stiffson / der von jrem vorigen Manne geboren ist. 2. Ires vorigen Mannes Stiffson. 3. Der Stifftochter Man. 4. Der Tochter Man. 5. Der Tochter verlobten Breutigam. II. 1. Des Stiffsons Son. 2. Der Stifftochter Son. 3. Des Sons Tochter Man. 4. Der Tochter Tochter Man. III. 1. Des Stiffsons Sons Son. 2. Der Stifftochter Tochter Son. 3. Des Sons Son Tochter Man. 4. Irer Tochter Tochter Tochter Man.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/29>, abgerufen am 13.11.2024.