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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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Personen so von wegen der Schwegerschafft in der rechten Linien hinabwarts zu rechnen / zu ehelichen verboten. Denn solche Personen für vnsere Töchter gehalten werden.
Der Vater oder Stiffvater sol nicht nemen.
I.
1. Die Stifftochter / die seinem vorigen Weibe geboren. 2. Seines vorigen Weibes Stifftochter. 3. Des Stiffsons Weib. 4. Die Schnur / das ist / seines Sons Weib. 5. Des Sons verlobte Braut.
II.
1. Der Stifftochter Tochter. 2. Des Stiffsons Tochter. 3. Des Sons Son Weib. 4. Seiner Tochter Son Weib.
III.
1. Der Stifftochter Tochter Tochter. 2. Des Stiffsons Tochter Tochter. 3. Des Sons Sons Son Weib. 4. Seiner Tochter Sons Son Weib.
Personen so von wegen der Schwegerschafft in der rechten Linien hinabwarts zu rechnen / zu ehelichen verboten. Denn solche Personen für vnsere Töchter gehalten werden.
Der Vater oder Stiffvater sol nicht nemen.
I.
1. Die Stifftochter / die seinem vorigen Weibe geboren. 2. Seines vorigen Weibes Stifftochter. 3. Des Stiffsons Weib. 4. Die Schnur / das ist / seines Sons Weib. 5. Des Sons verlobte Braut.
II.
1. Der Stifftochter Tochter. 2. Des Stiffsons Tochter. 3. Des Sons Son Weib. 4. Seiner Tochter Son Weib.
III.
1. Der Stifftochter Tochter Tochter. 2. Des Stiffsons Tochter Tochter. 3. Des Sons Sons Son Weib. 4. Seiner Tochter Sons Son Weib.
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[0028] Personen so von wegen der Schwegerschafft in der rechten Linien hinabwarts zu rechnen / zu ehelichen verboten. Denn solche Personen für vnsere Töchter gehalten werden. Der Vater oder Stiffvater sol nicht nemen. I. 1. Die Stifftochter / die seinem vorigen Weibe geboren. 2. Seines vorigen Weibes Stifftochter. 3. Des Stiffsons Weib. 4. Die Schnur / das ist / seines Sons Weib. 5. Des Sons verlobte Braut. II. 1. Der Stifftochter Tochter. 2. Des Stiffsons Tochter. 3. Des Sons Son Weib. 4. Seiner Tochter Son Weib. III. 1. Der Stifftochter Tochter Tochter. 2. Des Stiffsons Tochter Tochter. 3. Des Sons Sons Son Weib. 4. Seiner Tochter Sons Son Weib.

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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/28>, abgerufen am 13.11.2024.