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Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583.

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Bisher sind die Glieder der Blutfreundschafft in diesen Landen verboten. Doch brauchen verstendige / vnd Gottselige Eherichter diese bescheidenheit / vnd halten diese Regel.

In Gradibus Iuris diuini prohibetur matrimonium contrahendum, & dirimitur contractum.

In Gradibus Iuris positiui prohibetur contrahen dum, sed non dirimitur contractum.

VI. Regula.

In der Kirchen der Augspurgischen Confession / so wol auch in diesem Fürstenthum Preussen / wird der dritte Grad gleicher Linien zugelassen.

Exempli gratia:
[]

Bisher sind die Glieder der Blutfreundschafft in diesen Landen verboten. Doch brauchen verstendige / vnd Gottselige Eherichter diese bescheidenheit / vnd halten diese Regel.

In Gradibus Iuris diuini prohibetur matrimonium contrahendum, & dirimitur contractum.

In Gradibus Iuris positiui prohibetur contrahen dum, sed non dirimitur contractum.

VI. Regula.

In der Kirchen der Augspurgischen Confession / so wol auch in diesem Fürstenthum Preussen / wird der dritte Grad gleicher Linien zugelassen.

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[0022] Bisher sind die Glieder der Blutfreundschafft in diesen Landen verboten. Doch brauchen verstendige / vnd Gottselige Eherichter diese bescheidenheit / vnd halten diese Regel. In Gradibus Iuris diuini prohibetur matrimonium contrahendum, & dirimitur contractum. In Gradibus Iuris positiui prohibetur contrahen dum, sed non dirimitur contractum. VI. Regula. In der Kirchen der Augspurgischen Confession / so wol auch in diesem Fürstenthum Preussen / wird der dritte Grad gleicher Linien zugelassen. Exempli gratia: _

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
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Zitationshilfe: Hesshus, Tilemann: Von Eheuerlöbnissen/ vnd verbotenen Gradibus. Wie nahe/ vnd fern der Verwandnis ein Christ mit gutem Gewissen/ freien möge. Erfurt, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hesshus_eheverloebnisse_1583/22>, abgerufen am 13.11.2024.