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Herzl, Theodor: Der Judenstaat. Versuch einer modernen Lösung der Judenfrage. Leipzig u. a., 1896.

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Der Landkauf.

Das der Society of Jews völkerrechtlich zugesicherte Land
ist natürlich auch privatrechtlich zu erwerben.

Die Vorkehrungen zur Ansiedlung, die der Einzelne trifft,
fallen nicht in den Rahmen dieser Ausführungen. Aber die
Company braucht grosse Landstrecken für ihre und unsere Bedürfnisse.
Sie wird sich den nöthigen Boden durch centralisirten
Kauf sichern. Hauptsächlich wird es sich um die Erwerbung
der jetzigen Landeshoheit gehöriger Staatsdomänen handeln.
Das Ziel ist, "drüben" in's Eigenthum des Landes zu kommen,
ohne die Preise zur Schwindelhöhe hinaufzutreiben, gleichwie
"hüben" verkauft wird, ohne die Preise zu drücken. Eine wüste
Preistreiberei ist dabei nicht zu besorgen, denn den Werth des
Landes bringt erst die Company mit, weil sie die Besiedlung
leitet und zwar im Einvernehmen mit der beaufsichtigenden
Society of Jews. Die Letztere wird auch dafür sorgen, dass aus
der Unternehmung kein Panama werde, sondern ein Suez.

Die Company wird ihren Beamten Bauplätze zu billigen
Bedingungen ablassen, ihnen für den Bau ihrer schönen Heimstätten
Amortisationscredite gewähren und von ihren Gehalten
abziehen oder nach und nach als Zulagen anrechnen. Das wird
neben den Ehren, die sie erwarten, eine Form der Belohnung
ihrer Dienste sein.

Der ganze riesige Gewinn aus der Landspeculation soll
der Company zufliessen, weil sie für die Gefahr eine unbestimmte
Prämie bekommen muss wie jeder freie Unternehmer.
Wo eine Gefahr beim Unternehmen vorliegt, soll der Unternehmergewinn
weitherzig begünstigt werden. Aber er ist auch
nur dort zu dulden. Die Correlation von Gefahr und Prämie
enthält die finanzielle Sittlichkeit.



Bauten.

Die Company wird also Häuser und Güter eintauschen.
Am Grund und Boden wird und muss die Company gewinnen.
Das ist Jedem klar, der irgendwo und irgendwann die Wertherhöhungen
des Bodens durch Culturanlagen beobachtet hat. Am
besten sieht man das an den Enclaven in Stadt und Land. Un-

Der Landkauf.

Das der Society of Jews völkerrechtlich zugesicherte Land
ist natürlich auch privatrechtlich zu erwerben.

Die Vorkehrungen zur Ansiedlung, die der Einzelne trifft,
fallen nicht in den Rahmen dieser Ausführungen. Aber die
Company braucht grosse Landstrecken für ihre und unsere Bedürfnisse.
Sie wird sich den nöthigen Boden durch centralisirten
Kauf sichern. Hauptsächlich wird es sich um die Erwerbung
der jetzigen Landeshoheit gehöriger Staatsdomänen handeln.
Das Ziel ist, „drüben“ in's Eigenthum des Landes zu kommen,
ohne die Preise zur Schwindelhöhe hinaufzutreiben, gleichwie
„hüben“ verkauft wird, ohne die Preise zu drücken. Eine wüste
Preistreiberei ist dabei nicht zu besorgen, denn den Werth des
Landes bringt erst die Company mit, weil sie die Besiedlung
leitet und zwar im Einvernehmen mit der beaufsichtigenden
Society of Jews. Die Letztere wird auch dafür sorgen, dass aus
der Unternehmung kein Panama werde, sondern ein Suez.

Die Company wird ihren Beamten Bauplätze zu billigen
Bedingungen ablassen, ihnen für den Bau ihrer schönen Heimstätten
Amortisationscredite gewähren und von ihren Gehalten
abziehen oder nach und nach als Zulagen anrechnen. Das wird
neben den Ehren, die sie erwarten, eine Form der Belohnung
ihrer Dienste sein.

Der ganze riesige Gewinn aus der Landspeculation soll
der Company zufliessen, weil sie für die Gefahr eine unbestimmte
Prämie bekommen muss wie jeder freie Unternehmer.
Wo eine Gefahr beim Unternehmen vorliegt, soll der Unternehmergewinn
weitherzig begünstigt werden. Aber er ist auch
nur dort zu dulden. Die Correlation von Gefahr und Prämie
enthält die finanzielle Sittlichkeit.



Bauten.

Die Company wird also Häuser und Güter eintauschen.
Am Grund und Boden wird und muss die Company gewinnen.
Das ist Jedem klar, der irgendwo und irgendwann die Wertherhöhungen
des Bodens durch Culturanlagen beobachtet hat. Am
besten sieht man das an den Enclaven in Stadt und Land. Un-

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[0035] Der Landkauf. Das der Society of Jews völkerrechtlich zugesicherte Land ist natürlich auch privatrechtlich zu erwerben. Die Vorkehrungen zur Ansiedlung, die der Einzelne trifft, fallen nicht in den Rahmen dieser Ausführungen. Aber die Company braucht grosse Landstrecken für ihre und unsere Bedürfnisse. Sie wird sich den nöthigen Boden durch centralisirten Kauf sichern. Hauptsächlich wird es sich um die Erwerbung der jetzigen Landeshoheit gehöriger Staatsdomänen handeln. Das Ziel ist, „drüben“ in's Eigenthum des Landes zu kommen, ohne die Preise zur Schwindelhöhe hinaufzutreiben, gleichwie „hüben“ verkauft wird, ohne die Preise zu drücken. Eine wüste Preistreiberei ist dabei nicht zu besorgen, denn den Werth des Landes bringt erst die Company mit, weil sie die Besiedlung leitet und zwar im Einvernehmen mit der beaufsichtigenden Society of Jews. Die Letztere wird auch dafür sorgen, dass aus der Unternehmung kein Panama werde, sondern ein Suez. Die Company wird ihren Beamten Bauplätze zu billigen Bedingungen ablassen, ihnen für den Bau ihrer schönen Heimstätten Amortisationscredite gewähren und von ihren Gehalten abziehen oder nach und nach als Zulagen anrechnen. Das wird neben den Ehren, die sie erwarten, eine Form der Belohnung ihrer Dienste sein. Der ganze riesige Gewinn aus der Landspeculation soll der Company zufliessen, weil sie für die Gefahr eine unbestimmte Prämie bekommen muss wie jeder freie Unternehmer. Wo eine Gefahr beim Unternehmen vorliegt, soll der Unternehmergewinn weitherzig begünstigt werden. Aber er ist auch nur dort zu dulden. Die Correlation von Gefahr und Prämie enthält die finanzielle Sittlichkeit. Bauten. Die Company wird also Häuser und Güter eintauschen. Am Grund und Boden wird und muss die Company gewinnen. Das ist Jedem klar, der irgendwo und irgendwann die Wertherhöhungen des Bodens durch Culturanlagen beobachtet hat. Am besten sieht man das an den Enclaven in Stadt und Land. Un-

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Zitationshilfe: Herzl, Theodor: Der Judenstaat. Versuch einer modernen Lösung der Judenfrage. Leipzig u. a., 1896, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/herzl_judenstaat_1896/35>, abgerufen am 21.11.2024.