Herder, Johann Gottfried von: Briefe zu Beförderung der Humanität. Bd. 10. Riga, 1797.Ihr blos auf Eure Privatkosten geltend "Habt Ihr auswärtigen Nationen kein D 2
Ihr blos auf Eure Privatkoſten geltend „Habt Ihr auswaͤrtigen Nationen kein D 2
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0058" n="51"/> Ihr blos auf Eure Privatkoſten geltend<lb/> zu machen und hoͤchſtens das zu erwarten,<lb/> was die reine Liebe Eures Volks freiwil-<lb/> lig dazu beitraͤgt. Als Karl 8. nach Nea-<lb/> pel ging, um ſich die Succeſſion des Hau-<lb/> ſes <hi rendition="#g">Anjou</hi> zu vindiciren, unternahm er<lb/> den Krieg auf ſeine Koſten; der Staat<lb/> glaubte ſich zu Unternehmung derſelben<lb/> nicht verbunden.“</p><lb/> <p>„Habt Ihr auswaͤrtigen Nationen kein<lb/> Unrecht zugefuͤgt? Ein armer Ungluͤcklicher<lb/> kommt an den Galgen, weil er in hoͤchſter<lb/> Noth auf der Landſtraße einige Thaler<lb/> raubte; und ein Eroberer, das iſt, ein<lb/> Mann der ungerechter Weiſe dem Nachbar<lb/> Laͤnder wegnimmt, wird als ein Held ge-<lb/> prieſen. Eine Wieſe, oder einen Weinberg<lb/> unbefugt zu nutzen, wird als eine uner-<lb/> laͤßliche Suͤnde angeſehen, im Fall man<lb/> den Schaden nicht erſetzt; Staͤdte und<lb/> <fw place="bottom" type="sig">D 2</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [51/0058]
Ihr blos auf Eure Privatkoſten geltend
zu machen und hoͤchſtens das zu erwarten,
was die reine Liebe Eures Volks freiwil-
lig dazu beitraͤgt. Als Karl 8. nach Nea-
pel ging, um ſich die Succeſſion des Hau-
ſes Anjou zu vindiciren, unternahm er
den Krieg auf ſeine Koſten; der Staat
glaubte ſich zu Unternehmung derſelben
nicht verbunden.“
„Habt Ihr auswaͤrtigen Nationen kein
Unrecht zugefuͤgt? Ein armer Ungluͤcklicher
kommt an den Galgen, weil er in hoͤchſter
Noth auf der Landſtraße einige Thaler
raubte; und ein Eroberer, das iſt, ein
Mann der ungerechter Weiſe dem Nachbar
Laͤnder wegnimmt, wird als ein Held ge-
prieſen. Eine Wieſe, oder einen Weinberg
unbefugt zu nutzen, wird als eine uner-
laͤßliche Suͤnde angeſehen, im Fall man
den Schaden nicht erſetzt; Staͤdte und
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