Herder, Johann Gottfried von: Briefe zu Beförderung der Humanität. Bd. 7. Riga, 1796.cision gegeben, die beinah ganz Europa Repräsentation ist der zweite Zug ciſion gegeben, die beinah ganz Europa Repraͤſentation iſt der zweite Zug <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0143" n="126"/> ciſion gegeben, die beinah ganz Europa<lb/> zur Nachahmung erweckt hat. <hi rendition="#g">Discours</hi><lb/> heißt der Genius ihrer Schreibart. Alles<lb/> iſt ihnen klar; was ſie wiſſen und nicht<lb/> wiſſen, koͤnnen und doͤrfen ſie <hi rendition="#g">erzaͤhlen</hi>.</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Repraͤſentation</hi> iſt der zweite Zug<lb/> ihres entſchiedenen Charakters. Das Volk<lb/> repraͤſentirt gern und liebte von jeher Re-<lb/> praͤſentationen. Schon unter den erſten<lb/> barbariſchen Koͤnigen ſpielten die <hi rendition="#g">Hiſtrio</hi>-<lb/><hi rendition="#g">nen</hi> an allen Staatsfeſten ihre Rollen,<lb/> denen die <hi rendition="#aq">Jongleurs</hi> und <hi rendition="#aq">Jongleureſſes,</hi><lb/> die <hi rendition="#aq">Joueurs de Farces, Bateleurs</hi> u. f.<lb/> folgten. In mehreren und wiederholten<lb/> Reglemens mußte dieſen bei Gefaͤngniß-<lb/> und Leibesſtrafe verboten werden, nur nicht<lb/> an Sonn- und Feſttagen, waͤhrend des<lb/> Gottesdienſtes, in geiſtlichen Kleidern, an<lb/> oͤffentlichen Orten, aͤrgerliche Farcen zu<lb/> ſpielen. Zur Zeit der Kreuzzuͤge und der<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [126/0143]
ciſion gegeben, die beinah ganz Europa
zur Nachahmung erweckt hat. Discours
heißt der Genius ihrer Schreibart. Alles
iſt ihnen klar; was ſie wiſſen und nicht
wiſſen, koͤnnen und doͤrfen ſie erzaͤhlen.
Repraͤſentation iſt der zweite Zug
ihres entſchiedenen Charakters. Das Volk
repraͤſentirt gern und liebte von jeher Re-
praͤſentationen. Schon unter den erſten
barbariſchen Koͤnigen ſpielten die Hiſtrio-
nen an allen Staatsfeſten ihre Rollen,
denen die Jongleurs und Jongleureſſes,
die Joueurs de Farces, Bateleurs u. f.
folgten. In mehreren und wiederholten
Reglemens mußte dieſen bei Gefaͤngniß-
und Leibesſtrafe verboten werden, nur nicht
an Sonn- und Feſttagen, waͤhrend des
Gottesdienſtes, in geiſtlichen Kleidern, an
oͤffentlichen Orten, aͤrgerliche Farcen zu
ſpielen. Zur Zeit der Kreuzzuͤge und der
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