läuterung: es ist die natürliche Folge des genannten ersten Besi- tzes der Länder und Menschen.
Man glaube nicht, daß dies etwa nur von Monarchieen, als von Ungeheuern der Eroberung gelte, die ursprünglichen Reiche aber anders entstanden seyn könnten: denn wie in der Welt wären sie anders entstanden? So lange ein Vater über seine Familie herrschte, war er Vater und ließ seine Söhne auch Väter werden, über die er nur durch Rath zu vermögen suchte. So lange mehrere Stämme aus freier Ueberlegung zu einem bestimmten Geschäft sich Richter und Führer wähl- ten: so lange waren diese Amtsführer nur Diener des gemei- nen Zweckes, bestimmte Vorsteher der Versammlung; der Name Herr, König, eigenmächtiger, willkührlicher, erblicher Despot war Völkern dieser Verfassung etwas Unerhörtes. Entschlummerte aber die Nation und ließ ihren Vater, Führer und Richter walten, gab sie ihm endlich gar schlaftrunken- dankbar, seiner Verdienste, seiner Macht, seines Reichthums oder welcher Ursachen wegen es sonst sei, den Erbscepter in die Hand, daß er sie und ihre Kinder wie der Hirt die Schaafe weide; welch Verhältniß ließe sich hiebei denken, als Schwach- heit auf der Einen, Uebermacht auf der andern Seite, also das Recht des Stärkern. Wenn Nimrod Bestien tödtet und nachher Menschen unterjocht: so ist er dort und hier ein Jä-
ger.
laͤuterung: es iſt die natuͤrliche Folge des genannten erſten Beſi- tzes der Laͤnder und Menſchen.
Man glaube nicht, daß dies etwa nur von Monarchieen, als von Ungeheuern der Eroberung gelte, die urſpruͤnglichen Reiche aber anders entſtanden ſeyn koͤnnten: denn wie in der Welt waͤren ſie anders entſtanden? So lange ein Vater uͤber ſeine Familie herrſchte, war er Vater und ließ ſeine Soͤhne auch Vaͤter werden, uͤber die er nur durch Rath zu vermoͤgen ſuchte. So lange mehrere Staͤmme aus freier Ueberlegung zu einem beſtimmten Geſchaͤft ſich Richter und Fuͤhrer waͤhl- ten: ſo lange waren dieſe Amtsfuͤhrer nur Diener des gemei- nen Zweckes, beſtimmte Vorſteher der Verſammlung; der Name Herr, Koͤnig, eigenmaͤchtiger, willkuͤhrlicher, erblicher Deſpot war Voͤlkern dieſer Verfaſſung etwas Unerhoͤrtes. Entſchlummerte aber die Nation und ließ ihren Vater, Fuͤhrer und Richter walten, gab ſie ihm endlich gar ſchlaftrunken- dankbar, ſeiner Verdienſte, ſeiner Macht, ſeines Reichthums oder welcher Urſachen wegen es ſonſt ſei, den Erbſcepter in die Hand, daß er ſie und ihre Kinder wie der Hirt die Schaafe weide; welch Verhaͤltniß ließe ſich hiebei denken, als Schwach- heit auf der Einen, Uebermacht auf der andern Seite, alſo das Recht des Staͤrkern. Wenn Nimrod Beſtien toͤdtet und nachher Menſchen unterjocht: ſo iſt er dort und hier ein Jaͤ-
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laͤuterung: es iſt die natuͤrliche Folge des genannten erſten Beſi-
tzes der Laͤnder und Menſchen.
Man glaube nicht, daß dies etwa nur von Monarchieen,
als von Ungeheuern der Eroberung gelte, die urſpruͤnglichen
Reiche aber anders entſtanden ſeyn koͤnnten: denn wie in der
Welt waͤren ſie anders entſtanden? So lange ein Vater uͤber
ſeine Familie herrſchte, war er Vater und ließ ſeine Soͤhne
auch Vaͤter werden, uͤber die er nur durch Rath zu vermoͤgen
ſuchte. So lange mehrere Staͤmme aus freier Ueberlegung
zu einem beſtimmten Geſchaͤft ſich Richter und Fuͤhrer waͤhl-
ten: ſo lange waren dieſe Amtsfuͤhrer nur Diener des gemei-
nen Zweckes, beſtimmte Vorſteher der Verſammlung; der
Name Herr, Koͤnig, eigenmaͤchtiger, willkuͤhrlicher, erblicher
Deſpot war Voͤlkern dieſer Verfaſſung etwas Unerhoͤrtes.
Entſchlummerte aber die Nation und ließ ihren Vater, Fuͤhrer
und Richter walten, gab ſie ihm endlich gar ſchlaftrunken-
dankbar, ſeiner Verdienſte, ſeiner Macht, ſeines Reichthums
oder welcher Urſachen wegen es ſonſt ſei, den Erbſcepter in die
Hand, daß er ſie und ihre Kinder wie der Hirt die Schaafe
weide; welch Verhaͤltniß ließe ſich hiebei denken, als Schwach-
heit auf der Einen, Uebermacht auf der andern Seite, alſo das
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Herder, Johann Gottfried von: Ideen zur Philosophie der Geschichte der Menschheit. Bd. 2. Riga u. a., 1785, S. 254. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/herder_geschichte02_1785/266>, abgerufen am 24.11.2024.
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