che Beschaffenheit des Vorgestellten, und des Vorstellens, muss man voraussetzen, wenn es unter der Form des Begehrens im Bewusstseyn erscheinen soll? Lässt sich die Antwort finden, indem man von dem Begehren, als dem Bedingten, zu seinen bis jetzt unbekannten Bedin- gungen fortschliesst: so ist die Thatsache, dass wir be- gehren, zum Princip einer psychologischen Untersuchung erhoben.
Das Gedächtniss bezieht sich offenbar auf den Ge- genstand, welcher behalten wird; folglich auch auf die Production oder erste Auffassung dieses Gegenstandes. Demnach bezieht es sich auf die Sinnlichkeit; denn was es aufbewahrt, das sind grossentheils Anschauungen. Es bezieht sich eben so offenbar auf die Phantasie, das heisst, wir behalten viele von den Bildern, die wir selbst ent- worfen haben. Es bezieht sich nicht minder auf den Ver- stand, denn wir behalten auch die Resultate unsrer Spe- culationen; auf das Gefühl, denn wir erinnern uns an Lust und Schmerz; endlich auf den Willen, denn auch unsre Entschliessungen halten wir vest, und ihre Wirk- samkeit erneuert sich nach Unterbrechungen. Mit gutem Bedacht habe ich in der Pädagogik vom Gedächtniss des Willens geredet; einem für die Erziehung höchst wich- tigen Gegenstande, denn darauf beruhet die Möglichkeit des Charakters und des consequenten Handelns. Ohne Gedächtniss des Willens bleiben angefangene Arbeiten liegen, und aus entworfenen Plänen entweicht das Feuer, das sie zur Reife bringen sollte. Am meisten Gedächt- niss des Willens zeigt die Rache, und kann dadurch auch den, welcher an der Existenz desselben zweifeln möchte, zur Ueberzeugung bringen. -- Aber das Gedächt- niss bezieht sich vor allen Dingen auf das Vergessen, im weitern Sinne dieses Worts, da es nämlich nicht den vergeblichen Versuch, sich an etwas zu erinnern, son- dern überhaupt die Entweichung einer gehabten Vorstel- lung aus dem Bewusstseyn bedeutet. Denn eben in so fern schreiben wir uns ein Gedächtniss zu, in wiefern
che Beschaffenheit des Vorgestellten, und des Vorstellens, muſs man voraussetzen, wenn es unter der Form des Begehrens im Bewuſstseyn erscheinen soll? Läſst sich die Antwort finden, indem man von dem Begehren, als dem Bedingten, zu seinen bis jetzt unbekannten Bedin- gungen fortschlieſst: so ist die Thatsache, daſs wir be- gehren, zum Princip einer psychologischen Untersuchung erhoben.
Das Gedächtniſs bezieht sich offenbar auf den Ge- genstand, welcher behalten wird; folglich auch auf die Production oder erste Auffassung dieses Gegenstandes. Demnach bezieht es sich auf die Sinnlichkeit; denn was es aufbewahrt, das sind groſsentheils Anschauungen. Es bezieht sich eben so offenbar auf die Phantasie, das heiſst, wir behalten viele von den Bildern, die wir selbst ent- worfen haben. Es bezieht sich nicht minder auf den Ver- stand, denn wir behalten auch die Resultate unsrer Spe- culationen; auf das Gefühl, denn wir erinnern uns an Lust und Schmerz; endlich auf den Willen, denn auch unsre Entschlieſsungen halten wir vest, und ihre Wirk- samkeit erneuert sich nach Unterbrechungen. Mit gutem Bedacht habe ich in der Pädagogik vom Gedächtniſs des Willens geredet; einem für die Erziehung höchst wich- tigen Gegenstande, denn darauf beruhet die Möglichkeit des Charakters und des consequenten Handelns. Ohne Gedächtniſs des Willens bleiben angefangene Arbeiten liegen, und aus entworfenen Plänen entweicht das Feuer, das sie zur Reife bringen sollte. Am meisten Gedächt- niſs des Willens zeigt die Rache, und kann dadurch auch den, welcher an der Existenz desselben zweifeln möchte, zur Ueberzeugung bringen. — Aber das Gedächt- niſs bezieht sich vor allen Dingen auf das Vergessen, im weitern Sinne dieses Worts, da es nämlich nicht den vergeblichen Versuch, sich an etwas zu erinnern, son- dern überhaupt die Entweichung einer gehabten Vorstel- lung aus dem Bewuſstseyn bedeutet. Denn eben in so fern schreiben wir uns ein Gedächtniſs zu, in wiefern
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che Beschaffenheit des Vorgestellten, und des Vorstellens,
muſs man voraussetzen, wenn es unter der Form des
Begehrens im Bewuſstseyn erscheinen soll? Läſst sich
die Antwort finden, indem man von dem Begehren, als
dem Bedingten, zu seinen bis jetzt unbekannten Bedin-
gungen fortschlieſst: so ist die Thatsache, daſs wir be-
gehren, zum Princip einer psychologischen Untersuchung
erhoben.
Das Gedächtniſs bezieht sich offenbar auf den Ge-
genstand, welcher behalten wird; folglich auch auf die
Production oder erste Auffassung dieses Gegenstandes.
Demnach bezieht es sich auf die Sinnlichkeit; denn was
es aufbewahrt, das sind groſsentheils Anschauungen. Es
bezieht sich eben so offenbar auf die Phantasie, das heiſst,
wir behalten viele von den Bildern, die wir selbst ent-
worfen haben. Es bezieht sich nicht minder auf den Ver-
stand, denn wir behalten auch die Resultate unsrer Spe-
culationen; auf das Gefühl, denn wir erinnern uns an
Lust und Schmerz; endlich auf den Willen, denn auch
unsre Entschlieſsungen halten wir vest, und ihre Wirk-
samkeit erneuert sich nach Unterbrechungen. Mit gutem
Bedacht habe ich in der Pädagogik vom Gedächtniſs des
Willens geredet; einem für die Erziehung höchst wich-
tigen Gegenstande, denn darauf beruhet die Möglichkeit
des Charakters und des consequenten Handelns. Ohne
Gedächtniſs des Willens bleiben angefangene Arbeiten
liegen, und aus entworfenen Plänen entweicht das Feuer,
das sie zur Reife bringen sollte. Am meisten Gedächt-
niſs des Willens zeigt die Rache, und kann dadurch
auch den, welcher an der Existenz desselben zweifeln
möchte, zur Ueberzeugung bringen. — Aber das Gedächt-
niſs bezieht sich vor allen Dingen auf das Vergessen,
im weitern Sinne dieses Worts, da es nämlich nicht den
vergeblichen Versuch, sich an etwas zu erinnern, son-
dern überhaupt die Entweichung einer gehabten Vorstel-
lung aus dem Bewuſstseyn bedeutet. Denn eben in so
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Herbart, Johann Friedrich: Psychologie als Wissenschaft. Bd. 1. Königsberg, 1824, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/herbart_psychologie01_1824/49>, abgerufen am 24.11.2024.
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