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Helmholtz, Hermann von: Über die Erhaltung der Kraft. Berlin, 1847.

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unveränderlichen Bewegungskräften, welche nur von den
räumlichen Verhältnissen abhängig sind.

Bewegung ist Aenderung der räumlichen Verhältnisse.
Räumliche Verhältnisse sind nur möglich gegen abgegrenzte
Raumgrössen, nicht gegen den unterschiedslosen leeren
Raum. Bewegung kann deshalb in der Erfahrung nur vor-
kommen als Aenderung der räumlichen Verhältnisse wenig-
stens zweier materieller Körper gegen einander; Bewegungs-
kraft, als ihre Ursache, also auch immer nur erschlossen wer-
den für das Verhältniss mindestens zweier Körper gegen ein-
ander, sie ist also zu definiren als das Bestreben zweier Massen,
ihre gegenseitige Lage zu wechseln. Die Kraft aber, welche
zwei ganze Massen gegen einander ausüben, muss aufgelöst
werden in die Kräfte aller ihrer Theile gegen einander; die
Mechanik geht deshalb zurück auf die Kräfte der materiellen
Puncte, d. h. der Puncte des mit Materie gefüllten Raums.
Puncte haben aber keine räumliche Beziehung gegen einander
als ihre Entfernung, denn die Richtung ihrer Verbindungslinie
kann nur im Verhältniss gegen mindestens noch zwei an-
dere Puncte bestimmt werden. Eine Bewegungskraft, welche
sie gegen einander ausüben, kann deshalb auch nur Ursache
zur Aenderung ihrer Entfernung sein, d. h. eine anziehende
oder abstossende. Dies folgt auch sogleich aus dem Satz
vom zureichenden Grunde. Die Kräfte, welche zwei Mas-
sen auf einander ausüben, müssen nothwendig ihrer Grösse
und Richtung nach bestimmt sein, sobald die Lage der
Massen vollständig gegeben ist. Durch zwei Puncte ist
aber nur eine einzige Richtung vollständig gegeben, nämlich
die ihrer Verbindungslinie; folglich müssen die Kräfte, welche
sie gegen einander ausüben, nach dieser Linie gerichtet sein,
und ihre Intensität kann nur von der Entfernung abhängen.

unveränderlichen Bewegungskräften, welche nur von den
räumlichen Verhältnissen abhängig sind.

Bewegung ist Aenderung der räumlichen Verhältnisse.
Räumliche Verhältnisse sind nur möglich gegen abgegrenzte
Raumgrössen, nicht gegen den unterschiedslosen leeren
Raum. Bewegung kann deshalb in der Erfahrung nur vor-
kommen als Aenderung der räumlichen Verhältnisse wenig-
stens zweier materieller Körper gegen einander; Bewegungs-
kraft, als ihre Ursache, also auch immer nur erschlossen wer-
den für das Verhältniss mindestens zweier Körper gegen ein-
ander, sie ist also zu definiren als das Bestreben zweier Massen,
ihre gegenseitige Lage zu wechseln. Die Kraft aber, welche
zwei ganze Massen gegen einander ausüben, muss aufgelöst
werden in die Kräfte aller ihrer Theile gegen einander; die
Mechanik geht deshalb zurück auf die Kräfte der materiellen
Puncte, d. h. der Puncte des mit Materie gefüllten Raums.
Puncte haben aber keine räumliche Beziehung gegen einander
als ihre Entfernung, denn die Richtung ihrer Verbindungslinie
kann nur im Verhältniss gegen mindestens noch zwei an-
dere Puncte bestimmt werden. Eine Bewegungskraft, welche
sie gegen einander ausüben, kann deshalb auch nur Ursache
zur Aenderung ihrer Entfernung sein, d. h. eine anziehende
oder abstossende. Dies folgt auch sogleich aus dem Satz
vom zureichenden Grunde. Die Kräfte, welche zwei Mas-
sen auf einander ausüben, müssen nothwendig ihrer Grösse
und Richtung nach bestimmt sein, sobald die Lage der
Massen vollständig gegeben ist. Durch zwei Puncte ist
aber nur eine einzige Richtung vollständig gegeben, nämlich
die ihrer Verbindungslinie; folglich müssen die Kräfte, welche
sie gegen einander ausüben, nach dieser Linie gerichtet sein,
und ihre Intensität kann nur von der Entfernung abhängen.

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[5/0015] unveränderlichen Bewegungskräften, welche nur von den räumlichen Verhältnissen abhängig sind. Bewegung ist Aenderung der räumlichen Verhältnisse. Räumliche Verhältnisse sind nur möglich gegen abgegrenzte Raumgrössen, nicht gegen den unterschiedslosen leeren Raum. Bewegung kann deshalb in der Erfahrung nur vor- kommen als Aenderung der räumlichen Verhältnisse wenig- stens zweier materieller Körper gegen einander; Bewegungs- kraft, als ihre Ursache, also auch immer nur erschlossen wer- den für das Verhältniss mindestens zweier Körper gegen ein- ander, sie ist also zu definiren als das Bestreben zweier Massen, ihre gegenseitige Lage zu wechseln. Die Kraft aber, welche zwei ganze Massen gegen einander ausüben, muss aufgelöst werden in die Kräfte aller ihrer Theile gegen einander; die Mechanik geht deshalb zurück auf die Kräfte der materiellen Puncte, d. h. der Puncte des mit Materie gefüllten Raums. Puncte haben aber keine räumliche Beziehung gegen einander als ihre Entfernung, denn die Richtung ihrer Verbindungslinie kann nur im Verhältniss gegen mindestens noch zwei an- dere Puncte bestimmt werden. Eine Bewegungskraft, welche sie gegen einander ausüben, kann deshalb auch nur Ursache zur Aenderung ihrer Entfernung sein, d. h. eine anziehende oder abstossende. Dies folgt auch sogleich aus dem Satz vom zureichenden Grunde. Die Kräfte, welche zwei Mas- sen auf einander ausüben, müssen nothwendig ihrer Grösse und Richtung nach bestimmt sein, sobald die Lage der Massen vollständig gegeben ist. Durch zwei Puncte ist aber nur eine einzige Richtung vollständig gegeben, nämlich die ihrer Verbindungslinie; folglich müssen die Kräfte, welche sie gegen einander ausüben, nach dieser Linie gerichtet sein, und ihre Intensität kann nur von der Entfernung abhängen.

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Zitationshilfe: Helmholtz, Hermann von: Über die Erhaltung der Kraft. Berlin, 1847, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/helmholtz_erhaltung_1847/15>, abgerufen am 21.11.2024.