ausnehmenden Einzelnheit, für welche die reine Pflicht nur die an die Oberfläche getretene und nach aussen gekehrte Allgemeinheit ist; die Pflicht liegt nur in den Worten, und gilt als ein Seyn für anderes. Das Ge- wissen zunächst nur negativ gegen die Pflicht als diese bestimmte vorhandne gerichtet, weiss sich frey von ihr; aber indem es die leere Pflicht mit einem bestimmten Inhalte aus sich selbst anfüllt, hat es das positive Bewusst- seyn darüber, dass es als dieses Selbst sich den Inhalt macht; sein reines Selbst, als leeres Wissen ist das in- halts- und bestimmungslose; der Inhalt, den es ihm gibt, ist aus seinem Selbst als diesem bestimmten, aus sich als natürlicher Individualität genommen, und in dem Sprechen von der Gewissenhaftigkeit seines Han- delns ist es sich wohl seines reinen Selbsts, aber, im Zwecke seines Handelns als wirklichem Inhalt, sei- ner als dieses besondern Einzelnen und des Gegensatzes desjenigen bewusst, was es für sich und was es für an- dere ist, des Gegensatzes der Allgemeinheit oder Pflicht und seines Reflectirtseyns aus ihr.
Wenn sich so der Gegensatz, in den das Gewissen als handelnd eintritt, in seinem Innern ausdrückt, so ist er zugleich die Ungleichheit nach Aussen in dem Ele- mente des Daseyns, die Ungleichheit seiner beson- dern Einzelnheit gegen anderes Einzelnes. -- Seine Besonderheit besteht darin, dass die beyden sein Be- wusstseyn constituirenden Momente, das Selbst und das Ansich mit ungleichem Werthe und zwar mit der Bestimmung in ihm gelten, dass die Gewissheit seiner
ausnehmenden Einzelnheit, für welche die reine Pflicht nur die an die Oberfläche getretene und nach auſſen gekehrte Allgemeinheit iſt; die Pflicht liegt nur in den Worten, und gilt als ein Seyn für anderes. Das Ge- wiſſen zunächſt nur negativ gegen die Pflicht als dieſe beſtimmte vorhandne gerichtet, weiſs ſich frey von ihr; aber indem es die leere Pflicht mit einem beſtimmten Inhalte aus ſich ſelbſt anfüllt, hat es das poſitive Bewuſst- ſeyn darüber, daſs es als dieſes Selbſt ſich den Inhalt macht; ſein reines Selbſt, als leeres Wiſſen iſt das in- halts- und beſtimmungslose; der Inhalt, den es ihm gibt, iſt aus ſeinem Selbſt als dieſem beſtimmten, aus ſich als natürlicher Individualität genommen, und in dem Sprechen von der Gewiſſenhaftigkeit ſeines Han- delns iſt es ſich wohl ſeines reinen Selbſts, aber, im Zwecke ſeines Handelns als wirklichem Inhalt, ſei- ner als dieſes beſondern Einzelnen und des Gegenſatzes desjenigen bewuſst, was es für ſich und was es für an- dere iſt, des Gegenſatzes der Allgemeinheit oder Pflicht und ſeines Reflectirtſeyns aus ihr.
Wenn ſich ſo der Gegenſatz, in den das Gewiſſen als handelnd eintritt, in ſeinem Innern ausdrückt, ſo iſt er zugleich die Ungleichheit nach Auſſen in dem Ele- mente des Daſeyns, die Ungleichheit ſeiner beſon- dern Einzelnheit gegen anderes Einzelnes. — Seine Beſonderheit beſteht darin, daſs die beyden ſein Be- wuſstseyn conſtituirenden Momente, das Selbſt und das Anſich mit ungleichem Werthe und zwar mit der Beſtimmung in ihm gelten, daſs die Gewiſsheit ſeiner
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ausnehmenden Einzelnheit, für welche die reine Pflicht
nur die an die Oberfläche getretene und nach auſſen
gekehrte Allgemeinheit iſt; die Pflicht liegt nur in den
Worten, und gilt als ein Seyn für anderes. Das Ge-
wiſſen zunächſt nur negativ gegen die Pflicht als dieſe
beſtimmte vorhandne gerichtet, weiſs ſich frey von ihr;
aber indem es die leere Pflicht mit einem beſtimmten
Inhalte aus ſich ſelbſt anfüllt, hat es das poſitive Bewuſst-
ſeyn darüber, daſs es als dieſes Selbſt ſich den Inhalt
macht; ſein reines Selbſt, als leeres Wiſſen iſt das in-
halts- und beſtimmungslose; der Inhalt, den es ihm
gibt, iſt aus ſeinem Selbſt als dieſem beſtimmten, aus
ſich als natürlicher Individualität genommen, und in
dem Sprechen von der Gewiſſenhaftigkeit ſeines Han-
delns iſt es ſich wohl ſeines reinen Selbſts, aber,
im Zwecke ſeines Handelns als wirklichem Inhalt, ſei-
ner als dieſes beſondern Einzelnen und des Gegenſatzes
desjenigen bewuſst, was es für ſich und was es für an-
dere iſt, des Gegenſatzes der Allgemeinheit oder
Pflicht und ſeines Reflectirtſeyns aus ihr.
Wenn ſich ſo der Gegenſatz, in den das Gewiſſen als
handelnd eintritt, in ſeinem Innern ausdrückt, ſo iſt
er zugleich die Ungleichheit nach Auſſen in dem Ele-
mente des Daſeyns, die Ungleichheit ſeiner beſon-
dern Einzelnheit gegen anderes Einzelnes. — Seine
Beſonderheit beſteht darin, daſs die beyden ſein Be-
wuſstseyn conſtituirenden Momente, das Selbſt und
das Anſich mit ungleichem Werthe und zwar mit der
Beſtimmung in ihm gelten, daſs die Gewiſsheit ſeiner
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 610. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/719>, abgerufen am 22.11.2024.
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