so ergibt sich durch diss Bewusstseyn über die Form ihres Ursprungs eine andere Gestalt ihrer Darstel- lung. -- Das Erste nemlich, wovon ausgegangen wird, ist das wirkliche moralische Selbstbewusstseyn, oder dass es ein solches gibt. Denn der Begriff setzt es in der Bestimmung, dass ihm alle Wirklichkeit überhaupt Wesen nur insofern hat, als sie der Pflicht gemäss ist, und er setzt diss Wesen als Wissen, d. h. in unmittelbarer Einheit mit dem wirklichen Selbst; diese Einheit ist somit selbst wirklich, sie ist ein mo- ralisches wirkliches Bewusstseyn. -- Dieses nun als Bewusstseyn stellt sich seinen Inhalt als Gegenstand vor, nemlich als Endzweck der Welt, als Harmonie der Moralität und aller Wirklichkeit. Indem es aber diese Einheit als Gegenstand vorstellt, und noch nicht der Begriff ist, der die Macht über den Gegenstand als solchen hat, so ist sie ihm ein Negatives des Selbstbewusstseyns, oder sie fällt ausser ihm, als ein Jenseits seiner Wirklichkeit, aber zugleich als ein solches, das auch als seyend, aber nur gedacht wird.
Was ihm, das als Selbstbewusstseyn ein anderes, denn der Gegenstand ist, hiemit übrig bleibt, ist die Nichtharmonie des Pflichtbewusstseyns und der Wirk- lichkeit, und zwar seiner eignen. Der Satz lautet hiemit itzt so; es gibt kein moralisch vollendetes wirk- liches Selbstbewusstseyn; -- und da das moralische überhaupt nur ist, insofern es vollendet ist, denn die Pflicht ist das reine unvermischte Ansich, und die Moralität besteht nur in der Angemessenheit zu die-
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ſo ergibt sich durch diſs Bewuſstseyn über die Form ihres Urſprungs eine andere Geſtalt ihrer Darſtel- lung. — Das Erſte nemlich, wovon ausgegangen wird, ist das wirkliche moraliſche Selbſtbewuſstſeyn, oder daſs es ein ſolches gibt. Denn der Begriff ſetzt es in der Beſtimmung, daſs ihm alle Wirklichkeit überhaupt Weſen nur inſofern hat, als sie der Pflicht gemäſs iſt, und er ſetzt diſs Weſen als Wiſſen, d. h. in unmittelbarer Einheit mit dem wirklichen Selbſt; dieſe Einheit ist ſomit ſelbſt wirklich, sie iſt ein mo- raliſches wirkliches Bewuſstseyn. — Dieſes nun als Bewuſstseyn ſtellt sich ſeinen Inhalt als Gegenſtand vor, nemlich als Endzweck der Welt, als Harmonie der Moralität und aller Wirklichkeit. Indem es aber dieſe Einheit als Gegenſtand vorſtellt, und noch nicht der Begriff ist, der die Macht über den Gegenſtand als solchen hat, so ist sie ihm ein Negatives des Selbstbewuſstseyns, oder sie fällt auſſer ihm, als ein Jenseits seiner Wirklichkeit, aber zugleich als ein ſolches, das auch als ſeyend, aber nur gedacht wird.
Was ihm, das als Selbſtbewuſstseyn ein anderes, denn der Gegenſtand iſt, hiemit übrig bleibt, iſt die Nichtharmonie des Pflichtbewuſstseyns und der Wirk- lichkeit, und zwar seiner eignen. Der Satz lautet hiemit itzt ſo; es gibt kein moraliſch vollendetes wirk- liches Selbſtbewuſstseyn; — und da das moraliſche überhaupt nur iſt, inſofern es vollendet iſt, denn die Pflicht iſt das reine unvermiſchte Ansich, und die Moralität beſteht nur in der Angemeſſenheit zu die-
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ſo ergibt sich durch diſs Bewuſstseyn über die Form
ihres Urſprungs eine andere Geſtalt ihrer Darſtel-
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wird, ist das wirkliche moraliſche Selbſtbewuſstſeyn,
oder daſs es ein ſolches gibt. Denn der Begriff ſetzt
es in der Beſtimmung, daſs ihm alle Wirklichkeit
überhaupt Weſen nur inſofern hat, als sie der Pflicht
gemäſs iſt, und er ſetzt diſs Weſen als Wiſſen, d.
h. in unmittelbarer Einheit mit dem wirklichen Selbſt;
dieſe Einheit ist ſomit ſelbſt wirklich, sie iſt ein mo-
raliſches wirkliches Bewuſstseyn. — Dieſes nun als
Bewuſstseyn ſtellt sich ſeinen Inhalt als Gegenſtand
vor, nemlich als Endzweck der Welt, als Harmonie
der Moralität und aller Wirklichkeit. Indem es aber
dieſe Einheit als Gegenſtand vorſtellt, und noch nicht
der Begriff ist, der die Macht über den Gegenſtand
als solchen hat, so ist sie ihm ein Negatives des
Selbstbewuſstseyns, oder sie fällt auſſer ihm, als ein
Jenseits seiner Wirklichkeit, aber zugleich als ein
ſolches, das auch als ſeyend, aber nur gedacht wird.
Was ihm, das als Selbſtbewuſstseyn ein anderes,
denn der Gegenſtand iſt, hiemit übrig bleibt, iſt die
Nichtharmonie des Pflichtbewuſstseyns und der Wirk-
lichkeit, und zwar seiner eignen. Der Satz lautet
hiemit itzt ſo; es gibt kein moraliſch vollendetes wirk-
liches Selbſtbewuſstseyn; — und da das moraliſche
überhaupt nur iſt, inſofern es vollendet iſt, denn die
Pflicht iſt das reine unvermiſchte Ansich, und die
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 563. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/672>, abgerufen am 27.12.2024.
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