den beyden Wesenheiten festhält; in der Herrscher- gewalt also eine Fesel und Unterdrückung des Für- sichseyns sieht, und daher den Herrscher hasst, nur mit Heimtücke gehorcht, und immer auf dem Sprunge zum Aufruhr steht, -- im Reichthum, durch den es zum Genusse seines Fürsichseyns gelangt, ebenso nur die Ungleichheit, nemlich mit dem bleibenden Wesen betrachtet; indem es durch ihn nur zum Be- wusstseyn der Einzelnheit und des vergänglichen Genusses kommt, ihn liebt aber verachtet, und mit dem Verschwinden des Genusses, des an sich ver- schwindenden, auch sein Verhältniss zu dem Rei- chen für verschwunden ansieht.
Diese Beziehungen drücken nun erst das Ur- theil aus, die Bestimmung dessen, was die beyden Wesen als Gegenstände für das Bewusstseyn sind, noch nicht an und für sich. Die Reflexion, die im Urtheil vorgestellt ist, ist theils erst für uns ein Setzen der einen so wie der andern Bestimmung und daher ein gleiches Aufheben beyder, noch nicht die Reflexion derselben für das Bewusstseyn selbst. Theils sind sie erst unmittelbar Wesen, weder diss gewor- den, noch an ihnen Selbstbewusstseyn; dasjenige, für welches sie sind, ist noch nicht ihre Belebung; sie sind Prädicate, die noch nicht selbst Subject sind. Um dieser Trennung willen fällt auch das Ganze des geistigen Urtheilens noch an zwey Bewusstseyn aus- einander, deren jedes unter einer einseitigen Be- stimmung liegt. -- Wie sich nun zuerst die Gleich-
den beyden Wesenheiten festhält; in der Herrscher- gewalt also eine Fesel und Unterdrückung des Für- sichseyns sieht, und daher den Herrscher haſst, nur mit Heimtücke gehorcht, und immer auf dem Sprunge zum Aufruhr steht, — im Reichthum, durch den es zum Genuſse seines Fürsichseyns gelangt, ebenso nur die Ungleichheit, nemlich mit dem bleibenden Wesen betrachtet; indem es durch ihn nur zum Be- wuſstseyn der Einzelnheit und des vergänglichen Genusses kommt, ihn liebt aber verachtet, und mit dem Verschwinden des Genusses, des an sich ver- schwindenden, auch sein Verhältniſs zu dem Rei- chen für verschwunden ansieht.
Diese Beziehungen drücken nun erst das Ur- theil aus, die Bestimmung dessen, was die beyden Wesen als Gegenstände für das Bewuſstseyn sind, noch nicht an und für sich. Die Reflexion, die im Urtheil vorgestellt ist, ist theils erst für uns ein Setzen der einen so wie der andern Bestimmung und daher ein gleiches Aufheben beyder, noch nicht die Reflexion derselben für das Bewuſstseyn selbst. Theils sind sie erst unmittelbar Wesen, weder diſs gewor- den, noch an ihnen Selbstbewuſstseyn; dasjenige, für welches sie sind, ist noch nicht ihre Belebung; sie sind Prädicate, die noch nicht selbst Subject sind. Um dieser Trennung willen fällt auch das Ganze des geistigen Urtheilens noch an zwey Bewuſstseyn aus- einander, deren jedes unter einer einseitigen Be- stimmung liegt. — Wie sich nun zuerst die Gleich-
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den beyden Wesenheiten festhält; in der Herrscher-
gewalt also eine Fesel und Unterdrückung des Für-
sichseyns sieht, und daher den Herrscher haſst, nur
mit Heimtücke gehorcht, und immer auf dem Sprunge
zum Aufruhr steht, — im Reichthum, durch den
es zum Genuſse seines Fürsichseyns gelangt, ebenso
nur die Ungleichheit, nemlich mit dem bleibenden
Wesen betrachtet; indem es durch ihn nur zum Be-
wuſstseyn der Einzelnheit und des vergänglichen
Genusses kommt, ihn liebt aber verachtet, und mit
dem Verschwinden des Genusses, des an sich ver-
schwindenden, auch sein Verhältniſs zu dem Rei-
chen für verschwunden ansieht.
Diese Beziehungen drücken nun erst das Ur-
theil aus, die Bestimmung dessen, was die beyden
Wesen als Gegenstände für das Bewuſstseyn sind,
noch nicht an und für sich. Die Reflexion, die im
Urtheil vorgestellt ist, ist theils erst für uns ein
Setzen der einen so wie der andern Bestimmung und
daher ein gleiches Aufheben beyder, noch nicht die
Reflexion derselben für das Bewuſstseyn selbst. Theils
sind sie erst unmittelbar Wesen, weder diſs gewor-
den, noch an ihnen Selbstbewuſstseyn; dasjenige,
für welches sie sind, ist noch nicht ihre Belebung;
sie sind Prädicate, die noch nicht selbst Subject sind.
Um dieser Trennung willen fällt auch das Ganze des
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einander, deren jedes unter einer einseitigen Be-
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 448. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/557>, abgerufen am 22.11.2024.
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