zuhalten. Das Bewusstseyn kommt dadurch, dass es sich auf verschiedene Weise verhält, selbst unter die Bestimmung der Verschiedenheit gut oder schlecht zu seyn, nicht darnach, dass es entweder das für sich seyn oder das reine Ansichseyn zum Princip hätte, denn beyde sind gleich wesentliche Momente; das gedoppelte Urtheilen, das betrachtet wurde, stellte die Principien getrennt vor, und enthält daher nur abstracte Weisen des Urtheilens. Das wirkliche Be- wusstseyn hat beyde Principien an ihm und der Un- terschied fällt allein in sein Wesen, nemlich in die Beziehung seiner selbst auf das reale.
Die Weise dieser Beziehung ist die entgegen- gesetzte, die eine ist Verhalten zu Staatsmacht und Reichthum als zu einem Gleichen, das andere als zu einem Ungleichen. -- Das Bewusstseyn der gleichfin- denden Beziehung ist das edelmüthige. In der öffent- lichen Macht betrachtet es das mit ihm Gleiche, dass es in ihr sein einfaches Wesen und dessen Be- thätigung hat, und im Dienste des wirklichen Ge- horsams, wie der innern Achtung gegen es steht Ebenso in dem Reichthume, dass er ihm das Be- wusstseyn seiner andern wesentlichen Seite, des Für- sichseyns, verschafft; daher es ihn ebenfalls als Wesen in Beziehung auf sich betrachtet, und denjenigen, von welchem es geniesst, als Wohlthäter anerkennt und sich zum Danke verpflichtet hält.
Das Bewusstseyn der andern Beziehung dage- gen ist das niederträchtige, das die Ungleichheit mit
zuhalten. Das Bewuſstseyn kommt dadurch, daſs es sich auf verschiedene Weise verhält, selbst unter die Bestimmung der Verschiedenheit gut oder schlecht zu seyn, nicht darnach, daſs es entweder das für sich seyn oder das reine Ansichseyn zum Princip hätte, denn beyde sind gleich wesentliche Momente; das gedoppelte Urtheilen, das betrachtet wurde, stellte die Principien getrennt vor, und enthält daher nur abstracte Weisen des Urtheilens. Das wirkliche Be- wuſstseyn hat beyde Principien an ihm und der Un- terschied fällt allein in sein Wesen, nemlich in die Beziehung seiner selbst auf das reale.
Die Weise dieser Beziehung ist die entgegen- gesetzte, die eine ist Verhalten zu Staatsmacht und Reichthum als zu einem Gleichen, das andere als zu einem Ungleichen. — Das Bewuſstseyn der gleichfin- denden Beziehung ist das edelmüthige. In der öffent- lichen Macht betrachtet es das mit ihm Gleiche, daſs es in ihr sein einfaches Wesen und dessen Be- thätigung hat, und im Dienste des wirklichen Ge- horsams, wie der innern Achtung gegen es steht Ebenso in dem Reichthume, daſs er ihm das Be- wuſstseyn seiner andern wesentlichen Seite, des Für- sichseyns, verschafft; daher es ihn ebenfalls als Wesen in Beziehung auf sich betrachtet, und denjenigen, von welchem es genieſst, als Wohlthäter anerkennt und sich zum Danke verpflichtet hält.
Das Bewuſstseyn der andern Beziehung dage- gen ist das niederträchtige, das die Ungleichheit mit
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zuhalten. Das Bewuſstseyn kommt dadurch, daſs es
sich auf verschiedene Weise verhält, selbst unter
die Bestimmung der Verschiedenheit gut oder schlecht
zu seyn, nicht darnach, daſs es entweder das für sich
seyn oder das reine Ansichseyn zum Princip hätte,
denn beyde sind gleich wesentliche Momente; das
gedoppelte Urtheilen, das betrachtet wurde, stellte
die Principien getrennt vor, und enthält daher nur
abstracte Weisen des Urtheilens. Das wirkliche Be-
wuſstseyn hat beyde Principien an ihm und der Un-
terschied fällt allein in sein Wesen, nemlich in die
Beziehung seiner selbst auf das reale.
Die Weise dieser Beziehung ist die entgegen-
gesetzte, die eine ist Verhalten zu Staatsmacht und
Reichthum als zu einem Gleichen, das andere als zu
einem Ungleichen. — Das Bewuſstseyn der gleichfin-
denden Beziehung ist das edelmüthige. In der öffent-
lichen Macht betrachtet es das mit ihm Gleiche,
daſs es in ihr sein einfaches Wesen und dessen Be-
thätigung hat, und im Dienste des wirklichen Ge-
horsams, wie der innern Achtung gegen es steht
Ebenso in dem Reichthume, daſs er ihm das Be-
wuſstseyn seiner andern wesentlichen Seite, des Für-
sichseyns, verschafft; daher es ihn ebenfalls als Wesen
in Beziehung auf sich betrachtet, und denjenigen,
von welchem es genieſst, als Wohlthäter anerkennt
und sich zum Danke verpflichtet hält.
Das Bewuſstseyn der andern Beziehung dage-
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 447. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/556>, abgerufen am 22.11.2024.
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