für sich Wesen zu haben. Wie die Sphären, wo- rinn er nur ein Ding ist, längst verschwunden, so auch diese Sphären, worin das Bewusstseyn etwas aus sich befestiget und ein einzelnes Moment zum Wesen macht. Gegen solche Einseitigkeit hat die Wirklichkeit eine eigene Krafft; sie steht mit der Wahrheit im Bunde gegen das Bewusstseyn, und stellt diesem erst dar, was die Wahrheit ist. Das sittliche Bewusstseyn aber hat aus der Schaale der absoluten Substanz die Vergessenheit aller Einseitig- keit des Fürsichseyns, seiner Zwecke und eigenthüm- lichen Begriffe getrunken, und darum in diesem sty- gischen Wasser zugleich alle eigne Wesenheit und selbststandige Bedeutung der gegenständlichen Wirk- lichkeit ertränkt. Sein absolutes Recht ist daher, dass es, indem es nach dem sittlichen Gesetze han- delt, in dieser Verwirklichung nicht irgend etwas anderes finde, als nur die Vollbringung dieses Ge- setzes selbst, und die That nichts anders zeige, als das sittliche Thun ist. -- Das Sittliche, als das ab- solute Wesen und die absolute Macht zugleich kann keine Verkehrung seines Inhalts erleiden. Wäre es nur das absolute Wesen ohne die Macht, so könnte es eine Verkehrung durch die Individualität erfah- ren; aber diese als sittliches Bewusstseyn hat mit dem Aufgeben des einseitigen Fürsichseyns dem Ver- kehren entsagt; so wie die blosse Macht umgekehrt vom Wesen verkehrt werden würde, wenn sie noch ein solches Fürsichseyn wäre. Um dieser Einheit
für sich Wesen zu haben. Wie die Sphären, wo- rinn er nur ein Ding ist, längst verschwunden, so auch diese Sphären, worin das Bewuſstseyn etwas aus sich befestiget und ein einzelnes Moment zum Wesen macht. Gegen solche Einseitigkeit hat die Wirklichkeit eine eigene Krafft; sie steht mit der Wahrheit im Bunde gegen das Bewuſstseyn, und stellt diesem erst dar, was die Wahrheit ist. Das sittliche Bewuſstseyn aber hat aus der Schaale der absoluten Substanz die Vergessenheit aller Einseitig- keit des Fürsichseyns, seiner Zwecke und eigenthüm- lichen Begriffe getrunken, und darum in diesem sty- gischen Wasser zugleich alle eigne Wesenheit und selbststandige Bedeutung der gegenständlichen Wirk- lichkeit ertränkt. Sein absolutes Recht ist daher, daſs es, indem es nach dem sittlichen Gesetze han- delt, in dieser Verwirklichung nicht irgend etwas anderes finde, als nur die Vollbringung dieses Ge- setzes selbst, und die That nichts anders zeige, als das sittliche Thun ist. — Das Sittliche, als das ab- solute Wesen und die absolute Macht zugleich kann keine Verkehrung seines Inhalts erleiden. Wäre es nur das absolute Wesen ohne die Macht, so könnte es eine Verkehrung durch die Individualität erfah- ren; aber diese als sittliches Bewuſstseyn hat mit dem Aufgeben des einseitigen Fürsichseyns dem Ver- kehren entsagt; so wie die bloſse Macht umgekehrt vom Wesen verkehrt werden würde, wenn sie noch ein solches Fürsichseyn wäre. Um dieser Einheit
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für sich Wesen zu haben. Wie die Sphären, wo-
rinn er nur ein Ding ist, längst verschwunden, so
auch diese Sphären, worin das Bewuſstseyn etwas
aus sich befestiget und ein einzelnes Moment zum
Wesen macht. Gegen solche Einseitigkeit hat die
Wirklichkeit eine eigene Krafft; sie steht mit der
Wahrheit im Bunde gegen das Bewuſstseyn, und
stellt diesem erst dar, was die Wahrheit ist. Das
sittliche Bewuſstseyn aber hat aus der Schaale der
absoluten Substanz die Vergessenheit aller Einseitig-
keit des Fürsichseyns, seiner Zwecke und eigenthüm-
lichen Begriffe getrunken, und darum in diesem sty-
gischen Wasser zugleich alle eigne Wesenheit und
selbststandige Bedeutung der gegenständlichen Wirk-
lichkeit ertränkt. Sein absolutes Recht ist daher,
daſs es, indem es nach dem sittlichen Gesetze han-
delt, in dieser Verwirklichung nicht irgend etwas
anderes finde, als nur die Vollbringung dieses Ge-
setzes selbst, und die That nichts anders zeige, als das
sittliche Thun ist. — Das Sittliche, als das ab-
solute Wesen und die absolute Macht zugleich kann
keine Verkehrung seines Inhalts erleiden. Wäre es
nur das absolute Wesen ohne die Macht, so könnte
es eine Verkehrung durch die Individualität erfah-
ren; aber diese als sittliches Bewuſstseyn hat mit
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vom Wesen verkehrt werden würde, wenn sie noch
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 407. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/516>, abgerufen am 25.11.2024.
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