tung, sondern bezogen auf das Besondere, und gel- tend für dessen Macht und Wahrheit. -- Diss Be- wusstseyn scheint zunächst dasselbe Prüffen, welches wir vorhin waren, und sein Thun nichts anderes seyn zu können, als schon geschehen ist, eine Verglei- chung des allgemeinen mit dem bestimmten, woraus sich ihre Unangemessenheit wie vorhin ergäbe. Aber das Verhältniss des Inhalts zum Allgemeinen ist hier ein anderes, indem dieses eine andere Bedeutung gewonnen hat; es ist formale Allgemeinheit, deren der bestimmte Inhalt fähig ist, denn in ihr wird er nur in Beziehung auf sich selbst betrachtet. Bey un- serm Prüffen stand die allgemeine gediegene Substanz, der Bestimmtheit gegenüber, welche sich als Zufäl- ligkeit des Bewusstseyns, worein die Substanz ein- trat, entwickelte. Hier ist das eine Glied der Ver- gleichung verschwunden; das Allgemeine ist nicht mehr die seyende und geltende Substanz, oder das an und für sich rechte, sondern einfaches Wissen oder Form, welche einen Inhalt nur mit sich selbst ver- gleicht, und ihn betrachtet, ob er eine Tavtologie ist. Es werden Gesetze nicht mehr gegeben, sondern geprüfft; und die Gesetze sind für das prüffende Be- wusstseyn schon gegeben; es nimmt ihren Inhalt auf, wie er einfach ist, ohne in die Betrachtung der sei- ner Wirklichkeit anklebenden Einzelnheit und Zu- fälligkeit einzugehen, wie wir thaten, sondern bleibt bey dem Gebote als Gebote stehen, und verhält sich ebenso einfach gegen es, als es sein Massstab ist.
tung, sondern bezogen auf das Besondere, und gel- tend für dessen Macht und Wahrheit. — Diſs Be- wuſstseyn scheint zunächst dasselbe Prüffen, welches wir vorhin waren, und sein Thun nichts anderes seyn zu können, als schon geschehen ist, eine Verglei- chung des allgemeinen mit dem bestimmten, woraus sich ihre Unangemessenheit wie vorhin ergäbe. Aber das Verhältniſs des Inhalts zum Allgemeinen ist hier ein anderes, indem dieses eine andere Bedeutung gewonnen hat; es ist formale Allgemeinheit, deren der bestimmte Inhalt fähig ist, denn in ihr wird er nur in Beziehung auf sich selbst betrachtet. Bey un- serm Prüffen stand die allgemeine gediegene Substanz, der Bestimmtheit gegenüber, welche sich als Zufäl- ligkeit des Bewuſstseyns, worein die Substanz ein- trat, entwickelte. Hier ist das eine Glied der Ver- gleichung verschwunden; das Allgemeine ist nicht mehr die seyende und geltende Substanz, oder das an und für sich rechte, sondern einfaches Wissen oder Form, welche einen Inhalt nur mit sich selbst ver- gleicht, und ihn betrachtet, ob er eine Tavtologie ist. Es werden Gesetze nicht mehr gegeben, sondern geprüfft; und die Gesetze sind für das prüffende Be- wuſstseyn schon gegeben; es nimmt ihren Inhalt auf, wie er einfach ist, ohne in die Betrachtung der sei- ner Wirklichkeit anklebenden Einzelnheit und Zu- fälligkeit einzugehen, wie wir thaten, sondern bleibt bey dem Gebote als Gebote stehen, und verhält sich ebenso einfach gegen es, als es sein Maſsstab ist.
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tung, sondern bezogen auf das Besondere, und gel-
tend für dessen Macht und Wahrheit. — Diſs Be-
wuſstseyn scheint zunächst dasselbe Prüffen, welches
wir vorhin waren, und sein Thun nichts anderes seyn
zu können, als schon geschehen ist, eine Verglei-
chung des allgemeinen mit dem bestimmten, woraus
sich ihre Unangemessenheit wie vorhin ergäbe. Aber
das Verhältniſs des Inhalts zum Allgemeinen ist hier
ein anderes, indem dieses eine andere Bedeutung
gewonnen hat; es ist formale Allgemeinheit, deren
der bestimmte Inhalt fähig ist, denn in ihr wird er
nur in Beziehung auf sich selbst betrachtet. Bey un-
serm Prüffen stand die allgemeine gediegene Substanz,
der Bestimmtheit gegenüber, welche sich als Zufäl-
ligkeit des Bewuſstseyns, worein die Substanz ein-
trat, entwickelte. Hier ist das eine Glied der Ver-
gleichung verschwunden; das Allgemeine ist nicht
mehr die seyende und geltende Substanz, oder das an
und für sich rechte, sondern einfaches Wissen oder
Form, welche einen Inhalt nur mit sich selbst ver-
gleicht, und ihn betrachtet, ob er eine Tavtologie
ist. Es werden Gesetze nicht mehr gegeben, sondern
geprüfft; und die Gesetze sind für das prüffende Be-
wuſstseyn schon gegeben; es nimmt ihren Inhalt auf,
wie er einfach ist, ohne in die Betrachtung der sei-
ner Wirklichkeit anklebenden Einzelnheit und Zu-
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bey dem Gebote als Gebote stehen, und verhält sich
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 366. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/475>, abgerufen am 22.11.2024.
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