genheit und Freyheit des Entschlusses, und damit die Schuld seines Thuns. Dieser Vermittler, als mit dem unwandelbaren Wesen in unmittelbarer Be- ziehung, dient mit seinem Rathe über das Rechte. Die Handlung, indem sie Befolgung eines fremden Beschlusses ist, hört nach der Seite des Thuns oder des Willens auf, die eigne zu seyn. Es bleibt aber noch ihre gegenständliche Seite dem unwesentlichen Bewusstseyn, nemlich die Frucht seiner Arbeit und der Genuss. Diesen stösst es also ebenso von sich ab, und leistet, wie auf seinen Willen so auf seine in der Arbeit und Genusse erhaltene Wirklichkeit Ver- zicht; auf sie, theils als auf die erreichte Wahrheit seiner selbstbewussten Selbstständigkeit, -- indem es etwas ganz Fremdes ihm sinnloses vorstellend und sprechend sich bewegt; -- theils auf sie als äusser- liches Eigenthum, -- indem es von dem Besitze, den es durch die Arbeit erworben, etwas ablässt; theils auf den gehabten Genuss, -- indem es ihn im Fasten und Kasteyen auch wieder ganz sich versagt.
Durch diese Momente des Aufgebens des eig- nen Entschlusses, dann des Eigenthumes und Genusses, und endlich das positive Moment des Treibens eines unverstandenen Geschäfftes nimmt es sich in Wahrheit und vollständig das Bewusst- seyn der innern und äussern Freyheit, der Wirk- lichkeit als seines Fürsichseyns; es hat die Gewiss- heit in Wahrheit seines Ich sich entäussert, und sein unmittelbares Selbstbewusstseyn zu einem Din-
genheit und Freyheit des Entschlusses, und damit die Schuld seines Thuns. Dieser Vermittler, als mit dem unwandelbaren Wesen in unmittelbarer Be- ziehung, dient mit seinem Rathe über das Rechte. Die Handlung, indem sie Befolgung eines fremden Beschlusses ist, hört nach der Seite des Thuns oder des Willens auf, die eigne zu seyn. Es bleibt aber noch ihre gegenständliche Seite dem unwesentlichen Bewuſstseyn, nemlich die Frucht seiner Arbeit und der Genuſs. Diesen stöſst es also ebenso von sich ab, und leistet, wie auf seinen Willen so auf seine in der Arbeit und Genusse erhaltene Wirklichkeit Ver- zicht; auf sie, theils als auf die erreichte Wahrheit seiner selbstbewuſsten Selbstständigkeit, — indem es etwas ganz Fremdes ihm sinnloses vorstellend und sprechend sich bewegt; — theils auf sie als äuſser- liches Eigenthum, — indem es von dem Besitze, den es durch die Arbeit erworben, etwas abläſst; theils auf den gehabten Genuſs, — indem es ihn im Fasten und Kasteyen auch wieder ganz sich versagt.
Durch diese Momente des Aufgebens des eig- nen Entschlusses, dann des Eigenthumes und Genusses, und endlich das positive Moment des Treibens eines unverstandenen Geschäfftes nimmt es sich in Wahrheit und vollständig das Bewuſst- seyn der innern und äuſsern Freyheit, der Wirk- lichkeit als seines Fürsichseyns; es hat die Gewiſs- heit in Wahrheit seines Ich sich entäuſsert, und sein unmittelbares Selbstbewuſstseyn zu einem Din-
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genheit und Freyheit des Entschlusses, und damit
die Schuld seines Thuns. Dieser Vermittler, als
mit dem unwandelbaren Wesen in unmittelbarer Be-
ziehung, dient mit seinem Rathe über das Rechte.
Die Handlung, indem sie Befolgung eines fremden
Beschlusses ist, hört nach der Seite des Thuns oder
des Willens auf, die eigne zu seyn. Es bleibt aber
noch ihre gegenständliche Seite dem unwesentlichen
Bewuſstseyn, nemlich die Frucht seiner Arbeit und
der Genuſs. Diesen stöſst es also ebenso von sich
ab, und leistet, wie auf seinen Willen so auf seine
in der Arbeit und Genusse erhaltene Wirklichkeit Ver-
zicht; auf sie, theils als auf die erreichte Wahrheit
seiner selbstbewuſsten Selbstständigkeit, — indem es
etwas ganz Fremdes ihm sinnloses vorstellend und
sprechend sich bewegt; — theils auf sie als äuſser-
liches Eigenthum, — indem es von dem Besitze, den
es durch die Arbeit erworben, etwas abläſst; theils
auf den gehabten Genuſs, — indem es ihn im Fasten
und Kasteyen auch wieder ganz sich versagt.
Durch diese Momente des Aufgebens des eig-
nen Entschlusses, dann des Eigenthumes und
Genusses, und endlich das positive Moment des
Treibens eines unverstandenen Geschäfftes nimmt
es sich in Wahrheit und vollständig das Bewuſst-
seyn der innern und äuſsern Freyheit, der Wirk-
lichkeit als seines Fürsichseyns; es hat die Gewiſs-
heit in Wahrheit seines Ich sich entäuſsert, und
sein unmittelbares Selbstbewuſstseyn zu einem Din-
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 158. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/267>, abgerufen am 28.11.2024.
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