wendigkeit; die Bewegung ist nemlich nicht selbst als einfaches oder als reines Wesen vorgestellt; son- dern schon als getheilt; Zeit und Raum sind ihre selbststandigen Theile oder Wesen an ihnen selbst, oder Entfernung und Geschwindigkeit Weisen des Seyns oder Vorstellens, deren eine wohl ohne die andere seyn kann, und die Bewegung daher nur ihre oberflächliche Beziehung, nicht ihr Wesen. Als ein- faches Wesen, oder als Krafft vorgestellt ist sie wohl die Schwere, welche aber diese Unterschiede über- haupt nicht in ihr enthält.
Der Unterschied also ist in beyden Fällen kein Unterschied an sich selbst; entweder ist das Allgemei- ne, die Krafft, gleichgültig gegen die Theilung, wel- che im Gesetze ist, oder die Unterschiede, Theile des Gesetzes sind es gegen einander. Der Verstand hat aber den Begriff dieses Unterschiedes an sich, eben darin, dass das Gesetz einestheils das Innre an sich seyende, aber an ihm zugleich unterschiedne ist; dass dieser Unterschied hiemit innrer Unterschied sey, ist darin vorhanden, dass das Gesetz einfache Krafft, oder als Begriff desselben ist, also ein Unterschied des Begriffes. Aber dieser innre Unterschied fällt nur erst noch in den Verstand; und ist noch nicht an der Sa- che selbst gesetzt. Es ist also nur die eigne Nothwen- digkeit, was der Verstand ausspricht; einen Unter- schied, den er also nur so macht, dass er es zu- gleich ausdrückt, dass der Unterschied kein Unter- schied der Sache selbst sey. Diese Nothwendigkeit,
wendigkeit; die Bewegung ist nemlich nicht selbst als einfaches oder als reines Wesen vorgestellt; son- dern schon als getheilt; Zeit und Raum sind ihre selbststandigen Theile oder Wesen an ihnen selbst, oder Entfernung und Geschwindigkeit Weisen des Seyns oder Vorstellens, deren eine wohl ohne die andere seyn kann, und die Bewegung daher nur ihre oberflächliche Beziehung, nicht ihr Wesen. Als ein- faches Wesen, oder als Krafft vorgestellt ist sie wohl die Schwere, welche aber diese Unterschiede über- haupt nicht in ihr enthält.
Der Unterschied also ist in beyden Fällen kein Unterschied an sich selbst; entweder ist das Allgemei- ne, die Krafft, gleichgültig gegen die Theilung, wel- che im Gesetze ist, oder die Unterschiede, Theile des Gesetzes sind es gegen einander. Der Verstand hat aber den Begriff dieses Unterschiedes an sich, eben darin, daſs das Gesetz einestheils das Innre an sich seyende, aber an ihm zugleich unterschiedne ist; daſs dieser Unterschied hiemit innrer Unterschied sey, ist darin vorhanden, daſs das Gesetz einfache Krafft, oder als Begriff desselben ist, also ein Unterschied des Begriffes. Aber dieser innre Unterschied fällt nur erst noch in den Verstand; und ist noch nicht an der Sa- che selbst gesetzt. Es ist also nur die eigne Nothwen- digkeit, was der Verstand ausspricht; einen Unter- schied, den er also nur so macht, daſs er es zu- gleich ausdrückt, daſs der Unterschied kein Unter- schied der Sache selbst sey. Diese Nothwendigkeit,
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wendigkeit; die Bewegung ist nemlich nicht selbst
als einfaches oder als reines Wesen vorgestellt; son-
dern schon als getheilt; Zeit und Raum sind ihre
selbststandigen Theile oder Wesen an ihnen selbst,
oder Entfernung und Geschwindigkeit Weisen des
Seyns oder Vorstellens, deren eine wohl ohne die
andere seyn kann, und die Bewegung daher nur ihre
oberflächliche Beziehung, nicht ihr Wesen. Als ein-
faches Wesen, oder als Krafft vorgestellt ist sie wohl
die Schwere, welche aber diese Unterschiede über-
haupt nicht in ihr enthält.
Der Unterschied also ist in beyden Fällen kein
Unterschied an sich selbst; entweder ist das Allgemei-
ne, die Krafft, gleichgültig gegen die Theilung, wel-
che im Gesetze ist, oder die Unterschiede, Theile
des Gesetzes sind es gegen einander. Der Verstand
hat aber den Begriff dieses Unterschiedes an sich, eben
darin, daſs das Gesetz einestheils das Innre an sich
seyende, aber an ihm zugleich unterschiedne ist; daſs
dieser Unterschied hiemit innrer Unterschied sey,
ist darin vorhanden, daſs das Gesetz einfache Krafft,
oder als Begriff desselben ist, also ein Unterschied des
Begriffes. Aber dieser innre Unterschied fällt nur erst
noch in den Verstand; und ist noch nicht an der Sa-
che selbst gesetzt. Es ist also nur die eigne Nothwen-
digkeit, was der Verstand ausspricht; einen Unter-
schied, den er also nur so macht, daſs er es zu-
gleich ausdrückt, daſs der Unterschied kein Unter-
schied der Sache selbst sey. Diese Nothwendigkeit,
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/193>, abgerufen am 28.11.2024.
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