Nothwendigkeit, in die Bestimmtheit des Seyns durch anderes gelegt wird, fallen wir wieder in die Vielheit der bestimmten Gesetze zurück, die wir so eben verliessen, um das Gesetz als Gesetz zu betrach- ten; nur mit diesem ist sein Begriff als Begriff, oder seine Nothwendigkeit zu vergleichen, die sich aber in allen diesen Formen nur noch als ein leeres Wort gezeigt hat.
Noch auf andere als die angezeigte Weise ist die Gleichgültigkeit des Gesetzes und der Krafft, oder des Begriffs und des Seyns vorhanden. In dem Ge- setze der Bewegung z. B. ist es nothwendig, dass die Bewegung in Zeit und Raum sich theile, oder dann auch in Entfernung und Geschwindigkeit. Indem die Bewegung nur das Verhältniss jener Momente ist, so ist sie, das Allgemeine, hier wohl an sich selbst ge- theilt; aber nun drücken diese Theile, Zeit und Raum, oder Entfernung und Geschwindigkeit, nicht an ihnen diesen Ursprung aus Einem aus; sie sind gleichgültig gegeneinander, der Raum wird vorge- stellt ohne die Zeit, die Zeit ohne den Raum, und die Entfernung wenigstens ohne die Geschwindig- heit seyn zu können, -- so wie ihre Grössen gleich- gültig gegeneinander sind; indem sie sich nicht wie po- sitives und negatives verhalten, hiemit nicht durch ihr Wesen aufeinander beziehen. Die Nothwendigkeit der Theilung ist also hier wohl vorhanden; aber nicht der Theile als solcher füreinander. Darum ist aber auch jene erste selbst nur eine vorgespiegelte falsche Noth-
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Nothwendigkeit, in die Bestimmtheit des Seyns durch anderes gelegt wird, fallen wir wieder in die Vielheit der bestimmten Gesetze zurück, die wir so eben verlieſsen, um das Gesetz als Gesetz zu betrach- ten; nur mit diesem ist sein Begriff als Begriff, oder seine Nothwendigkeit zu vergleichen, die sich aber in allen diesen Formen nur noch als ein leeres Wort gezeigt hat.
Noch auf andere als die angezeigte Weise ist die Gleichgültigkeit des Gesetzes und der Krafft, oder des Begriffs und des Seyns vorhanden. In dem Ge- setze der Bewegung z. B. ist es nothwendig, daſs die Bewegung in Zeit und Raum sich theile, oder dann auch in Entfernung und Geschwindigkeit. Indem die Bewegung nur das Verhältniſs jener Momente ist, so ist sie, das Allgemeine, hier wohl an sich selbst ge- theilt; aber nun drücken diese Theile, Zeit und Raum, oder Entfernung und Geschwindigkeit, nicht an ihnen diesen Ursprung aus Einem aus; sie sind gleichgültig gegeneinander, der Raum wird vorge- stellt ohne die Zeit, die Zeit ohne den Raum, und die Entfernung wenigstens ohne die Geschwindig- heit seyn zu können, — so wie ihre Gröſsen gleich- gültig gegeneinander sind; indem sie sich nicht wie po- sitives und negatives verhalten, hiemit nicht durch ihr Wesen aufeinander beziehen. Die Nothwendigkeit der Theilung ist also hier wohl vorhanden; aber nicht der Theile als solcher füreinander. Darum ist aber auch jene erste selbst nur eine vorgespiegelte falsche Noth-
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Nothwendigkeit, in die Bestimmtheit des Seyns durch
anderes gelegt wird, fallen wir wieder in die Vielheit
der bestimmten Gesetze zurück, die wir so eben
verlieſsen, um das Gesetz als Gesetz zu betrach-
ten; nur mit diesem ist sein Begriff als Begriff, oder
seine Nothwendigkeit zu vergleichen, die sich aber
in allen diesen Formen nur noch als ein leeres Wort
gezeigt hat.
Noch auf andere als die angezeigte Weise ist die
Gleichgültigkeit des Gesetzes und der Krafft, oder
des Begriffs und des Seyns vorhanden. In dem Ge-
setze der Bewegung z. B. ist es nothwendig, daſs die
Bewegung in Zeit und Raum sich theile, oder dann
auch in Entfernung und Geschwindigkeit. Indem die
Bewegung nur das Verhältniſs jener Momente ist, so
ist sie, das Allgemeine, hier wohl an sich selbst ge-
theilt; aber nun drücken diese Theile, Zeit und
Raum, oder Entfernung und Geschwindigkeit, nicht
an ihnen diesen Ursprung aus Einem aus; sie sind
gleichgültig gegeneinander, der Raum wird vorge-
stellt ohne die Zeit, die Zeit ohne den Raum, und
die Entfernung wenigstens ohne die Geschwindig-
heit seyn zu können, — so wie ihre Gröſsen gleich-
gültig gegeneinander sind; indem sie sich nicht wie po-
sitives und negatives verhalten, hiemit nicht durch ihr
Wesen aufeinander beziehen. Die Nothwendigkeit der
Theilung ist also hier wohl vorhanden; aber nicht der
Theile als solcher füreinander. Darum ist aber auch
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: System der Wissenschaft. Erster Theil: Die Phänomenologie des Geistes. Bamberg u. a., 1807, S. 83. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_phaenomenologie_1807/192>, abgerufen am 28.11.2024.
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