Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.II. Kapitel. Das Urtheil. terschiede unmittelbar und abstract, als Einzeln-heit und Allgemeinheit. -- Insofern es aber über- haupt das Daseyn oder das Andersseyn des Be- griffs, welcher sich noch nicht zu der Einheit, wodurch er als Begriff ist, wieder hergestellt hat, so tritt auch die Bestimmtheit hervor, welche begrifflos ist; der Gegen- satz des Seyns und der Reflexion oder des An sich seyns. Indem aber der Begriff den wesentlichen Grund des Urtheils ausmacht, so sind jene Bestim- mungen wenigstens so gleichgültig, daß jede, indem die eine dem Subjecte, die andere dem Prädicate zukommt, diß Verhältniß umgekehrt eben so sehr Statt hat. Das Subject als das Einzelne, erscheint zunächst als das Seyende oder für sich seyende nach der be- stimmten Bestimmtheit des Einzelnen -- als ein wirkli- cher Gegenstand, wenn er auch nur Gegenstand in der Vorstellung ist, -- wie z. B. die Tapferkeit, das Recht, Uebereinstimmung u. s. f. -- über welchen geurtheilt wird; -- das Prädicat dagegen als das Allgemei- ne, erscheint als diese Reflexion über ihn, oder auch vielmehr als dessen Reflexion in-sich-selbst, welche über jene Unmittelbarkeit hinausgeht und die Bestimmt- heiten als bloß seyende aufhebt, -- als sein Ansich- seyn. -- Insofern wird vom Einzelnen, als dem Er- sten, Unmittelbaren ausgegangen, und dasselbe durch das Urtheil in die Allgemeinheit erhoben, so wie umgekehrt, das nur an sich seyende Allgemeine im Einzelnen ins Daseyn heruntersteigt, oder ein Für- sich-seyendes wird. Diese Bedeutung des Urtheils ist als der objec- aus
II. Kapitel. Das Urtheil. terſchiede unmittelbar und abſtract, als Einzeln-heit und Allgemeinheit. — Inſofern es aber uͤber- haupt das Daſeyn oder das Andersſeyn des Be- griffs, welcher ſich noch nicht zu der Einheit, wodurch er als Begriff iſt, wieder hergeſtellt hat, ſo tritt auch die Beſtimmtheit hervor, welche begrifflos iſt; der Gegen- ſatz des Seyns und der Reflexion oder des An ſich ſeyns. Indem aber der Begriff den weſentlichen Grund des Urtheils ausmacht, ſo ſind jene Beſtim- mungen wenigſtens ſo gleichguͤltig, daß jede, indem die eine dem Subjecte, die andere dem Praͤdicate zukommt, diß Verhaͤltniß umgekehrt eben ſo ſehr Statt hat. Das Subject als das Einzelne, erſcheint zunaͤchſt als das Seyende oder fuͤr ſich ſeyende nach der be- ſtimmten Beſtimmtheit des Einzelnen — als ein wirkli- cher Gegenſtand, wenn er auch nur Gegenſtand in der Vorſtellung iſt, — wie z. B. die Tapferkeit, das Recht, Uebereinſtimmung u. ſ. f. — uͤber welchen geurtheilt wird; — das Praͤdicat dagegen als das Allgemei- ne, erſcheint als dieſe Reflexion uͤber ihn, oder auch vielmehr als deſſen Reflexion in-ſich-ſelbſt, welche uͤber jene Unmittelbarkeit hinausgeht und die Beſtimmt- heiten als bloß ſeyende aufhebt, — als ſein Anſich- ſeyn. — Inſofern wird vom Einzelnen, als dem Er- ſten, Unmittelbaren ausgegangen, und daſſelbe durch das Urtheil in die Allgemeinheit erhoben, ſo wie umgekehrt, das nur an ſich ſeyende Allgemeine im Einzelnen ins Daſeyn herunterſteigt, oder ein Fuͤr- ſich-ſeyendes wird. Dieſe Bedeutung des Urtheils iſt als der objec- aus
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II. Kapitel. Das Urtheil.
terſchiede unmittelbar und abſtract, als Einzeln-
heit und Allgemeinheit. — Inſofern es aber uͤber-
haupt das Daſeyn oder das Andersſeyn des Be-
griffs, welcher ſich noch nicht zu der Einheit, wodurch
er als Begriff iſt, wieder hergeſtellt hat, ſo tritt auch die
Beſtimmtheit hervor, welche begrifflos iſt; der Gegen-
ſatz des Seyns und der Reflexion oder des An ſich
ſeyns. Indem aber der Begriff den weſentlichen
Grund des Urtheils ausmacht, ſo ſind jene Beſtim-
mungen wenigſtens ſo gleichguͤltig, daß jede, indem die
eine dem Subjecte, die andere dem Praͤdicate zukommt,
diß Verhaͤltniß umgekehrt eben ſo ſehr Statt hat. Das
Subject als das Einzelne, erſcheint zunaͤchſt als
das Seyende oder fuͤr ſich ſeyende nach der be-
ſtimmten Beſtimmtheit des Einzelnen — als ein wirkli-
cher Gegenſtand, wenn er auch nur Gegenſtand in der
Vorſtellung iſt, — wie z. B. die Tapferkeit, das Recht,
Uebereinſtimmung u. ſ. f. — uͤber welchen geurtheilt
wird; — das Praͤdicat dagegen als das Allgemei-
ne, erſcheint als dieſe Reflexion uͤber ihn, oder auch
vielmehr als deſſen Reflexion in-ſich-ſelbſt, welche
uͤber jene Unmittelbarkeit hinausgeht und die Beſtimmt-
heiten als bloß ſeyende aufhebt, — als ſein Anſich-
ſeyn. — Inſofern wird vom Einzelnen, als dem Er-
ſten, Unmittelbaren ausgegangen, und daſſelbe durch
das Urtheil in die Allgemeinheit erhoben, ſo
wie umgekehrt, das nur an ſich ſeyende Allgemeine im
Einzelnen ins Daſeyn herunterſteigt, oder ein Fuͤr-
ſich-ſeyendes wird.
Dieſe Bedeutung des Urtheils iſt als der objec-
tive Sinn deſſelben, und zugleich als die wahre der
fruͤheren Formen des Uebergangs zu nehmen. Das
Seyende wird und veraͤndert ſich, das Endliche
geht im Unendlichen unter; das Exiſtirende geht
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