nicht, sind darum nichts mehr als Wortstreitigkeiten, weil sie von jener Form ausgehen; das zu Grunde liegende, (subjectum, upokeimenon) ist noch nichts wei- ter als der Nahmen.
Es ist nun näher zu betrachten, wie zweytens die Beziehung des Subjects und Prädicats im Urtheile, und wie sie selbst eben dadurch zunächst bestimmt sind. Das Urtheil hat zu seinen Seiten überhaupt Totalitäten, welche zunächst als wesentlich selbstständig sind. Die Einheit des Begriffes ist daher nur erst eine Bezie- hung von Selbstständigen; noch nicht die concrete aus dieser Realität in sich zurückgekehrte, erfüllte Einheit, sondern ausser der sie, als nicht in ihr aufgehobene Extreme bestehen. -- Es kann nun die Betrachtung des Urtheils von der ursprünglichen Einheit des Begriffes oder von der Selbstständig- keit der Extreme ausgehen. Das Urtheil ist die Direm- tion des Begriffs durch sich selbst; diese Einheit ist daher der Grund, von welchem aus es nach seiner wahrhaften Objectivität betrachtet wird. Es ist insofern die ursprüngliche Theilung des ursprüng- lich Einen; das Wort: Urtheil bezieht sich hiemit auf das, was es an und für sich ist. Daß aber der Begriff im Urtheil als Erscheinung ist, indem seine Momente darin Selbstständigkeit erlangt haben, -- an diese Seite der Aeusserlichkeit hält sich mehr die Vorstellung.
Nach dieser subjectiven Betrachtung wer- den daher Subject und Prädicat, jedes als ausser dem andern für sich fertig, betrachtet; das Subject als ein Gegenstand, der auch wäre, wenn er dieses Prädicat nicht hätte; das Prädicat als eine allgemeine Bestimmung, die auch wäre, wenn sie diesem Subjecte nicht zukäme. Mit dem Urtheilen ist hernach die Re-
flexion
I.Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
nicht, ſind darum nichts mehr als Wortſtreitigkeiten, weil ſie von jener Form ausgehen; das zu Grunde liegende, (ſubjectum, ὑποκειμενον) iſt noch nichts wei- ter als der Nahmen.
Es iſt nun naͤher zu betrachten, wie zweytens die Beziehung des Subjects und Praͤdicats im Urtheile, und wie ſie ſelbſt eben dadurch zunaͤchſt beſtimmt ſind. Das Urtheil hat zu ſeinen Seiten uͤberhaupt Totalitaͤten, welche zunaͤchſt als weſentlich ſelbſtſtaͤndig ſind. Die Einheit des Begriffes iſt daher nur erſt eine Bezie- hung von Selbſtſtaͤndigen; noch nicht die concrete aus dieſer Realitaͤt in ſich zuruͤckgekehrte, erfuͤllte Einheit, ſondern auſſer der ſie, als nicht in ihr aufgehobene Extreme beſtehen. — Es kann nun die Betrachtung des Urtheils von der urſpruͤnglichen Einheit des Begriffes oder von der Selbſtſtaͤndig- keit der Extreme ausgehen. Das Urtheil iſt die Direm- tion des Begriffs durch ſich ſelbſt; dieſe Einheit iſt daher der Grund, von welchem aus es nach ſeiner wahrhaften Objectivitaͤt betrachtet wird. Es iſt inſofern die urſpruͤngliche Theilung des urſpruͤng- lich Einen; das Wort: Urtheil bezieht ſich hiemit auf das, was es an und fuͤr ſich iſt. Daß aber der Begriff im Urtheil als Erſcheinung iſt, indem ſeine Momente darin Selbſtſtaͤndigkeit erlangt haben, — an dieſe Seite der Aeuſſerlichkeit haͤlt ſich mehr die Vorſtellung.
Nach dieſer ſubjectiven Betrachtung wer- den daher Subject und Praͤdicat, jedes als auſſer dem andern fuͤr ſich fertig, betrachtet; das Subject als ein Gegenſtand, der auch waͤre, wenn er dieſes Praͤdicat nicht haͤtte; das Praͤdicat als eine allgemeine Beſtimmung, die auch waͤre, wenn ſie dieſem Subjecte nicht zukaͤme. Mit dem Urtheilen iſt hernach die Re-
flexion
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I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
nicht, ſind darum nichts mehr als Wortſtreitigkeiten,
weil ſie von jener Form ausgehen; das zu Grunde
liegende, (ſubjectum, ὑποκειμενον) iſt noch nichts wei-
ter als der Nahmen.
Es iſt nun naͤher zu betrachten, wie zweytens die
Beziehung des Subjects und Praͤdicats im Urtheile, und
wie ſie ſelbſt eben dadurch zunaͤchſt beſtimmt ſind. Das
Urtheil hat zu ſeinen Seiten uͤberhaupt Totalitaͤten,
welche zunaͤchſt als weſentlich ſelbſtſtaͤndig ſind. Die
Einheit des Begriffes iſt daher nur erſt eine Bezie-
hung von Selbſtſtaͤndigen; noch nicht die concrete
aus dieſer Realitaͤt in ſich zuruͤckgekehrte, erfuͤllte
Einheit, ſondern auſſer der ſie, als nicht in ihr
aufgehobene Extreme beſtehen. — Es kann nun
die Betrachtung des Urtheils von der urſpruͤnglichen
Einheit des Begriffes oder von der Selbſtſtaͤndig-
keit der Extreme ausgehen. Das Urtheil iſt die Direm-
tion des Begriffs durch ſich ſelbſt; dieſe Einheit iſt
daher der Grund, von welchem aus es nach ſeiner
wahrhaften Objectivitaͤt betrachtet wird. Es iſt
inſofern die urſpruͤngliche Theilung des urſpruͤng-
lich Einen; das Wort: Urtheil bezieht ſich hiemit
auf das, was es an und fuͤr ſich iſt. Daß aber der
Begriff im Urtheil als Erſcheinung iſt, indem ſeine
Momente darin Selbſtſtaͤndigkeit erlangt haben, — an
dieſe Seite der Aeuſſerlichkeit haͤlt ſich mehr die
Vorſtellung.
Nach dieſer ſubjectiven Betrachtung wer-
den daher Subject und Praͤdicat, jedes als auſſer
dem andern fuͤr ſich fertig, betrachtet; das Subject
als ein Gegenſtand, der auch waͤre, wenn er dieſes
Praͤdicat nicht haͤtte; das Praͤdicat als eine allgemeine
Beſtimmung, die auch waͤre, wenn ſie dieſem Subjecte
nicht zukaͤme. Mit dem Urtheilen iſt hernach die Re-
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 74. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/92>, abgerufen am 25.07.2024.
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