Durch den Verstand pflegt das Vermögen der Begriffe überhaupt ausgedrückt zu werden, er wird in- sofern von der Urtheilskraft und dem Vermögen der Schlüsse, als der formellen Vernunft, unterschie- den. Vornemlich aber wird er der Vernunft entge- gengesetzt; insofern aber bedeutet er nicht das Vermögen des Begriffs überhaupt, sondern der bestimmten Be- griffe, wobey die Vorstellung herrscht, als ob der Begriff nur ein bestimmtes sey. Wenn der Verstand in dieser Bedeutung von der formellen Urtheilskraft und der formellen Vernunft unterschieden wird, so ist er als Vermögen des einzelnen bestimmten Begriffs zu neh- men. Denn das Urtheil und der Schluß oder die Ver- nunft sind selbst, als formales, nur ein Verständi- ges, indem sie unter der Form der abstracten Begriffs- bestimmtheit stehen. Der Begriff gilt aber hier über- haupt nicht als bloß abstract-bestimmtes; der Verstand ist daher von der Vernunft nur so zu unterscheiden, daß jener nur das Vermögen des Begriffes überhaupt sey.
Dieser allgemeine Begriff, der nun hier zu betrach- ten ist, enthält die drey Momente, Allgemeinheit, Besonderheit und Einzelnheit. Der Unter- schied und die Bestimmungen, die er sich in dem Unter- scheiden gibt, machen die Seite aus, welche vorhin Ge- setztseyn genannt wurde. Da dieses in dem Begriffe identisch mit dem An- und Für-sichseyn ist, so ist jedes je-
ner
I.Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
Erſtes Kapitel. Der Begriff.
Durch den Verſtand pflegt das Vermoͤgen der Begriffe uͤberhaupt ausgedruͤckt zu werden, er wird in- ſofern von der Urtheilskraft und dem Vermoͤgen der Schluͤſſe, als der formellen Vernunft, unterſchie- den. Vornemlich aber wird er der Vernunft entge- gengeſetzt; inſofern aber bedeutet er nicht das Vermoͤgen des Begriffs uͤberhaupt, ſondern der beſtimmten Be- griffe, wobey die Vorſtellung herrſcht, als ob der Begriff nur ein beſtimmtes ſey. Wenn der Verſtand in dieſer Bedeutung von der formellen Urtheilskraft und der formellen Vernunft unterſchieden wird, ſo iſt er als Vermoͤgen des einzelnen beſtimmten Begriffs zu neh- men. Denn das Urtheil und der Schluß oder die Ver- nunft ſind ſelbſt, als formales, nur ein Verſtaͤndi- ges, indem ſie unter der Form der abſtracten Begriffs- beſtimmtheit ſtehen. Der Begriff gilt aber hier uͤber- haupt nicht als bloß abſtract-beſtimmtes; der Verſtand iſt daher von der Vernunft nur ſo zu unterſcheiden, daß jener nur das Vermoͤgen des Begriffes uͤberhaupt ſey.
Dieſer allgemeine Begriff, der nun hier zu betrach- ten iſt, enthaͤlt die drey Momente, Allgemeinheit, Beſonderheit und Einzelnheit. Der Unter- ſchied und die Beſtimmungen, die er ſich in dem Unter- ſcheiden gibt, machen die Seite aus, welche vorhin Ge- ſetztſeyn genannt wurde. Da dieſes in dem Begriffe identiſch mit dem An- und Fuͤr-ſichſeyn iſt, ſo iſt jedes je-
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I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
Erſtes Kapitel.
Der Begriff.
Durch den Verſtand pflegt das Vermoͤgen der
Begriffe uͤberhaupt ausgedruͤckt zu werden, er wird in-
ſofern von der Urtheilskraft und dem Vermoͤgen
der Schluͤſſe, als der formellen Vernunft, unterſchie-
den. Vornemlich aber wird er der Vernunft entge-
gengeſetzt; inſofern aber bedeutet er nicht das Vermoͤgen
des Begriffs uͤberhaupt, ſondern der beſtimmten Be-
griffe, wobey die Vorſtellung herrſcht, als ob der Begriff
nur ein beſtimmtes ſey. Wenn der Verſtand in
dieſer Bedeutung von der formellen Urtheilskraft und der
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men. Denn das Urtheil und der Schluß oder die Ver-
nunft ſind ſelbſt, als formales, nur ein Verſtaͤndi-
ges, indem ſie unter der Form der abſtracten Begriffs-
beſtimmtheit ſtehen. Der Begriff gilt aber hier uͤber-
haupt nicht als bloß abſtract-beſtimmtes; der Verſtand
iſt daher von der Vernunft nur ſo zu unterſcheiden, daß
jener nur das Vermoͤgen des Begriffes uͤberhaupt ſey.
Dieſer allgemeine Begriff, der nun hier zu betrach-
ten iſt, enthaͤlt die drey Momente, Allgemeinheit,
Beſonderheit und Einzelnheit. Der Unter-
ſchied und die Beſtimmungen, die er ſich in dem Unter-
ſcheiden gibt, machen die Seite aus, welche vorhin Ge-
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 36. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/54>, abgerufen am 21.11.2024.
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