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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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III. Abschnitt. Idee.
über die angeführte Form, in der sie zu erscheinen
pflegt, zu bemerken, daß sie und ihr Resultat nach der-
selben den Gegenstand, der vorgenommen wird,
oder auch das subjective Erkennen betrifft, und die-
ses oder den Gegenstand für nichtig erklärt, dagegen die
Bestimmungen, welche an ihm als einem Dritten
aufgezeigt werden, unbeachtet bleiben, und als für sich
gültig vorausgesetzt sind. Auf diß unkritische Verfah-
ren ist es ein unendliches Verdienst der kantischen Phi-
losophie die Aufmerksamkeit gezogen, und damit den An-
stoß zur Wiederherstellung der Logik und Dialektik, in
dem Sinne der Betrachtung der Denkbestimmungen
an und für sich
, gegeben zu haben. Der Gegen-
stand, wie er ohne das Denken und den Begriff ist, ist
eine Vorstellung oder auch ein Nahmen; die Denk- und
Begriffsbestimmungen sind es, in denen er ist, was
er ist. In der That kommt es daher auf sie allein
an; sie sind der wahrhafte Gegenstand und Inhalt der
Vernunft und ein solches, als man sonst unter Gegen-
stand und Inhalt im Unterschiede von ihnen versteht,
gilt nur durch sie und in ihnen. Es muß daher nicht
als die Schuld eines Gegenstands oder des Erkennens
genommen werden, daß sie durch die Beschaffenheit
und eine äusserliche Verknüpfung sich dialektisch zeigen.
Das eine und das andere, wird auf diese Weise als
ein Subject vorgestellt, in das die Bestimmungen
in Form von Prädicaten, Eigenschaften, selbstständigen
Allgemeinen so gebracht seyen, daß sie als fest und für
sich richtig erst durch die fremde und zufällige Verbin-
dung in und von einem Dritten, in dialektische Verhält-
nisse und in Widerspruch gesetzt werden. Ein solches
äusserliches und fixes Subject der Vorstellung und des
Verstandes, so wie die abstracten Bestimmungen, statt
für Letzte, sicher zu Grunde liegen bleibende angesehen
werden zu können, sind vielmehr selbst als ein Unmit-

tel-

III. Abſchnitt. Idee.
uͤber die angefuͤhrte Form, in der ſie zu erſcheinen
pflegt, zu bemerken, daß ſie und ihr Reſultat nach der-
ſelben den Gegenſtand, der vorgenommen wird,
oder auch das ſubjective Erkennen betrifft, und die-
ſes oder den Gegenſtand fuͤr nichtig erklaͤrt, dagegen die
Beſtimmungen, welche an ihm als einem Dritten
aufgezeigt werden, unbeachtet bleiben, und als fuͤr ſich
guͤltig vorausgeſetzt ſind. Auf diß unkritiſche Verfah-
ren iſt es ein unendliches Verdienſt der kantiſchen Phi-
loſophie die Aufmerkſamkeit gezogen, und damit den An-
ſtoß zur Wiederherſtellung der Logik und Dialektik, in
dem Sinne der Betrachtung der Denkbeſtimmungen
an und fuͤr ſich
, gegeben zu haben. Der Gegen-
ſtand, wie er ohne das Denken und den Begriff iſt, iſt
eine Vorſtellung oder auch ein Nahmen; die Denk- und
Begriffsbeſtimmungen ſind es, in denen er iſt, was
er iſt. In der That kommt es daher auf ſie allein
an; ſie ſind der wahrhafte Gegenſtand und Inhalt der
Vernunft und ein ſolches, als man ſonſt unter Gegen-
ſtand und Inhalt im Unterſchiede von ihnen verſteht,
gilt nur durch ſie und in ihnen. Es muß daher nicht
als die Schuld eines Gegenſtands oder des Erkennens
genommen werden, daß ſie durch die Beſchaffenheit
und eine aͤuſſerliche Verknuͤpfung ſich dialektiſch zeigen.
Das eine und das andere, wird auf dieſe Weiſe als
ein Subject vorgeſtellt, in das die Beſtimmungen
in Form von Praͤdicaten, Eigenſchaften, ſelbſtſtaͤndigen
Allgemeinen ſo gebracht ſeyen, daß ſie als feſt und fuͤr
ſich richtig erſt durch die fremde und zufaͤllige Verbin-
dung in und von einem Dritten, in dialektiſche Verhaͤlt-
niſſe und in Widerſpruch geſetzt werden. Ein ſolches
aͤuſſerliches und fixes Subject der Vorſtellung und des
Verſtandes, ſo wie die abſtracten Beſtimmungen, ſtatt
fuͤr Letzte, ſicher zu Grunde liegen bleibende angeſehen
werden zu koͤnnen, ſind vielmehr ſelbſt als ein Unmit-

tel-
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[384/0402] III. Abſchnitt. Idee. uͤber die angefuͤhrte Form, in der ſie zu erſcheinen pflegt, zu bemerken, daß ſie und ihr Reſultat nach der- ſelben den Gegenſtand, der vorgenommen wird, oder auch das ſubjective Erkennen betrifft, und die- ſes oder den Gegenſtand fuͤr nichtig erklaͤrt, dagegen die Beſtimmungen, welche an ihm als einem Dritten aufgezeigt werden, unbeachtet bleiben, und als fuͤr ſich guͤltig vorausgeſetzt ſind. Auf diß unkritiſche Verfah- ren iſt es ein unendliches Verdienſt der kantiſchen Phi- loſophie die Aufmerkſamkeit gezogen, und damit den An- ſtoß zur Wiederherſtellung der Logik und Dialektik, in dem Sinne der Betrachtung der Denkbeſtimmungen an und fuͤr ſich, gegeben zu haben. Der Gegen- ſtand, wie er ohne das Denken und den Begriff iſt, iſt eine Vorſtellung oder auch ein Nahmen; die Denk- und Begriffsbeſtimmungen ſind es, in denen er iſt, was er iſt. In der That kommt es daher auf ſie allein an; ſie ſind der wahrhafte Gegenſtand und Inhalt der Vernunft und ein ſolches, als man ſonſt unter Gegen- ſtand und Inhalt im Unterſchiede von ihnen verſteht, gilt nur durch ſie und in ihnen. Es muß daher nicht als die Schuld eines Gegenſtands oder des Erkennens genommen werden, daß ſie durch die Beſchaffenheit und eine aͤuſſerliche Verknuͤpfung ſich dialektiſch zeigen. Das eine und das andere, wird auf dieſe Weiſe als ein Subject vorgeſtellt, in das die Beſtimmungen in Form von Praͤdicaten, Eigenſchaften, ſelbſtſtaͤndigen Allgemeinen ſo gebracht ſeyen, daß ſie als feſt und fuͤr ſich richtig erſt durch die fremde und zufaͤllige Verbin- dung in und von einem Dritten, in dialektiſche Verhaͤlt- niſſe und in Widerſpruch geſetzt werden. Ein ſolches aͤuſſerliches und fixes Subject der Vorſtellung und des Verſtandes, ſo wie die abſtracten Beſtimmungen, ſtatt fuͤr Letzte, ſicher zu Grunde liegen bleibende angeſehen werden zu koͤnnen, ſind vielmehr ſelbſt als ein Unmit- tel-

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 384. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/402>, abgerufen am 22.11.2024.