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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.

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III. Abschnitt. Idee.
sich Bestimmtseyn ausser der eigenthümlichen Begriffsbe-
stimmung des synthetischen Erkennens liegt, kein Prin-
cip vorhanden, welche Seiten des Gegenstandes als zu
seiner Begriffsbestimmung und welche nur zu der äusser-
lichen Realität gehörig angesehen werden sollen. Diß
macht eine Schwierigkeit bey den Definitionen aus, die
für dieses Erkennen nicht zu beseitigen ist. Doch muß
dabey ein Unterschied gemacht werden. -- Vors erste
von Producten der selbstbewußten Zweckmässigkeit läßt
sich leicht die Definition auffinden, denn der Zweck, für
welchen sie dienen sollen, ist eine Bestimmung, die aus
dem subjectiven Entschlusse erzeugt ist, und die wesentliche
Besonderung, die Form des Existirenden ausmacht, auf
welche es hier allein ankommt. Die sonstige Natur
seines Materials oder andere äussere Eigenschaften sind,
insofern sie dem Zweck entsprechen, in seiner Bestim-
mung enthalten, die übrigen sind dafür unwesentlich.

Zweytens die geometrischen Gegenstände sind
abstracte Raumbestimmungen; die zum Grunde liegende
Abstraction, der sogenannte absolute Raum, hat alle wei-
tern concreten Bestimmungen verlohren, und hat nun
ferner nur solche Gestalten und Figurationen, als in ihm
gesetzt werden; sie sind daher wesentlich nur, was sie
seyn sollen; ihre Begriffsbestimmung überhaupt, und
näher die specifische Differenz hat an ihnen ihre einfache
ungehinderte Realität; sie sind insofern dasselbe, was
die Producte der äussern Zweckmässigkeit, wie sie auch
mit den arithmetischen Gegenständen darin übereinkom-
men, in welchen gleichfalls nur die Bestimmung zum
Grunde liegt, die in ihnen gesetzt worden. -- Der Raum
hat zwar noch weitere Bestimmungen, die Dreyheit
seiner Dimensionen, seine Continuität und Theilbarkeit,
welche nicht durch die äusserliche Bestimmung an ihm
erst gesetzt werden. Diese gehören aber zu dem aufge-

nom-

III. Abſchnitt. Idee.
ſich Beſtimmtſeyn auſſer der eigenthuͤmlichen Begriffsbe-
ſtimmung des ſynthetiſchen Erkennens liegt, kein Prin-
cip vorhanden, welche Seiten des Gegenſtandes als zu
ſeiner Begriffsbeſtimmung und welche nur zu der aͤuſſer-
lichen Realitaͤt gehoͤrig angeſehen werden ſollen. Diß
macht eine Schwierigkeit bey den Definitionen aus, die
fuͤr dieſes Erkennen nicht zu beſeitigen iſt. Doch muß
dabey ein Unterſchied gemacht werden. — Vors erſte
von Producten der ſelbſtbewußten Zweckmaͤſſigkeit laͤßt
ſich leicht die Definition auffinden, denn der Zweck, fuͤr
welchen ſie dienen ſollen, iſt eine Beſtimmung, die aus
dem ſubjectiven Entſchluſſe erzeugt iſt, und die weſentliche
Beſonderung, die Form des Exiſtirenden ausmacht, auf
welche es hier allein ankommt. Die ſonſtige Natur
ſeines Materials oder andere aͤuſſere Eigenſchaften ſind,
inſofern ſie dem Zweck entſprechen, in ſeiner Beſtim-
mung enthalten, die uͤbrigen ſind dafuͤr unweſentlich.

Zweytens die geometriſchen Gegenſtaͤnde ſind
abſtracte Raumbeſtimmungen; die zum Grunde liegende
Abſtraction, der ſogenannte abſolute Raum, hat alle wei-
tern concreten Beſtimmungen verlohren, und hat nun
ferner nur ſolche Geſtalten und Figurationen, als in ihm
geſetzt werden; ſie ſind daher weſentlich nur, was ſie
ſeyn ſollen; ihre Begriffsbeſtimmung uͤberhaupt, und
naͤher die ſpecifiſche Differenz hat an ihnen ihre einfache
ungehinderte Realitaͤt; ſie ſind inſofern daſſelbe, was
die Producte der aͤuſſern Zweckmaͤſſigkeit, wie ſie auch
mit den arithmetiſchen Gegenſtaͤnden darin uͤbereinkom-
men, in welchen gleichfalls nur die Beſtimmung zum
Grunde liegt, die in ihnen geſetzt worden. — Der Raum
hat zwar noch weitere Beſtimmungen, die Dreyheit
ſeiner Dimenſionen, ſeine Continuitaͤt und Theilbarkeit,
welche nicht durch die aͤuſſerliche Beſtimmung an ihm
erſt geſetzt werden. Dieſe gehoͤren aber zu dem aufge-

nom-
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[330/0348] III. Abſchnitt. Idee. ſich Beſtimmtſeyn auſſer der eigenthuͤmlichen Begriffsbe- ſtimmung des ſynthetiſchen Erkennens liegt, kein Prin- cip vorhanden, welche Seiten des Gegenſtandes als zu ſeiner Begriffsbeſtimmung und welche nur zu der aͤuſſer- lichen Realitaͤt gehoͤrig angeſehen werden ſollen. Diß macht eine Schwierigkeit bey den Definitionen aus, die fuͤr dieſes Erkennen nicht zu beſeitigen iſt. Doch muß dabey ein Unterſchied gemacht werden. — Vors erſte von Producten der ſelbſtbewußten Zweckmaͤſſigkeit laͤßt ſich leicht die Definition auffinden, denn der Zweck, fuͤr welchen ſie dienen ſollen, iſt eine Beſtimmung, die aus dem ſubjectiven Entſchluſſe erzeugt iſt, und die weſentliche Beſonderung, die Form des Exiſtirenden ausmacht, auf welche es hier allein ankommt. Die ſonſtige Natur ſeines Materials oder andere aͤuſſere Eigenſchaften ſind, inſofern ſie dem Zweck entſprechen, in ſeiner Beſtim- mung enthalten, die uͤbrigen ſind dafuͤr unweſentlich. Zweytens die geometriſchen Gegenſtaͤnde ſind abſtracte Raumbeſtimmungen; die zum Grunde liegende Abſtraction, der ſogenannte abſolute Raum, hat alle wei- tern concreten Beſtimmungen verlohren, und hat nun ferner nur ſolche Geſtalten und Figurationen, als in ihm geſetzt werden; ſie ſind daher weſentlich nur, was ſie ſeyn ſollen; ihre Begriffsbeſtimmung uͤberhaupt, und naͤher die ſpecifiſche Differenz hat an ihnen ihre einfache ungehinderte Realitaͤt; ſie ſind inſofern daſſelbe, was die Producte der aͤuſſern Zweckmaͤſſigkeit, wie ſie auch mit den arithmetiſchen Gegenſtaͤnden darin uͤbereinkom- men, in welchen gleichfalls nur die Beſtimmung zum Grunde liegt, die in ihnen geſetzt worden. — Der Raum hat zwar noch weitere Beſtimmungen, die Dreyheit ſeiner Dimenſionen, ſeine Continuitaͤt und Theilbarkeit, welche nicht durch die aͤuſſerliche Beſtimmung an ihm erſt geſetzt werden. Dieſe gehoͤren aber zu dem aufge- nom-

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 330. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/348>, abgerufen am 23.11.2024.