Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.II. Kapitel. Das Erkennen. und zweytens zur äusserlichen Existenz heraustritt. DieBeschreibung ist für die Vorstellung und nimmt diesen weitern der Realität angehörigen Inhalt auf. Die Definition reducirt aber diesen Reichthum der man- nichfaltigen Bestimmungen des angeschauten Daseyns auf die einfachsten Momente; welches die Form dieser einfachen Elemente, und wie sie gegen einander bestimmt ist, diß ist in dem Begriff enthalten. Der Gegenstand wird hiemit, wie angegeben, als Allgemeines gefaßt, welches zugleich wesentlich bestimmtes ist. Der Gegen- stand selbst ist das dritte, das Einzelne, in welchem die Gattung und die Besonderung in Eins gesetzt ist, und ein Unmittelbares, welches ausser dem Begriffe, da er noch nicht selbstbestimmend ist, gesetzt ist. In jenen Bestimmungen, dem Formunterschiede der Die letztere Rücksicht bedarf näherer Betrachtung. sich
II. Kapitel. Das Erkennen. und zweytens zur aͤuſſerlichen Exiſtenz heraustritt. DieBeſchreibung iſt fuͤr die Vorſtellung und nimmt dieſen weitern der Realitaͤt angehoͤrigen Inhalt auf. Die Definition reducirt aber dieſen Reichthum der man- nichfaltigen Beſtimmungen des angeſchauten Daſeyns auf die einfachſten Momente; welches die Form dieſer einfachen Elemente, und wie ſie gegen einander beſtimmt iſt, diß iſt in dem Begriff enthalten. Der Gegenſtand wird hiemit, wie angegeben, als Allgemeines gefaßt, welches zugleich weſentlich beſtimmtes iſt. Der Gegen- ſtand ſelbſt iſt das dritte, das Einzelne, in welchem die Gattung und die Beſonderung in Eins geſetzt iſt, und ein Unmittelbares, welches auſſer dem Begriffe, da er noch nicht ſelbſtbeſtimmend iſt, geſetzt iſt. In jenen Beſtimmungen, dem Formunterſchiede der Die letztere Ruͤckſicht bedarf naͤherer Betrachtung. ſich
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II. Kapitel. Das Erkennen.
und zweytens zur aͤuſſerlichen Exiſtenz heraustritt. Die
Beſchreibung iſt fuͤr die Vorſtellung und nimmt
dieſen weitern der Realitaͤt angehoͤrigen Inhalt auf.
Die Definition reducirt aber dieſen Reichthum der man-
nichfaltigen Beſtimmungen des angeſchauten Daſeyns
auf die einfachſten Momente; welches die Form dieſer
einfachen Elemente, und wie ſie gegen einander beſtimmt
iſt, diß iſt in dem Begriff enthalten. Der Gegenſtand
wird hiemit, wie angegeben, als Allgemeines gefaßt,
welches zugleich weſentlich beſtimmtes iſt. Der Gegen-
ſtand ſelbſt iſt das dritte, das Einzelne, in welchem die
Gattung und die Beſonderung in Eins geſetzt iſt, und
ein Unmittelbares, welches auſſer dem Begriffe,
da er noch nicht ſelbſtbeſtimmend iſt, geſetzt iſt.
In jenen Beſtimmungen, dem Formunterſchiede der
Definition, findet der Begriff ſich ſelbſt, und hat darin
die ihm entſprechende Realitaͤt. Aber weil die Reflexion
der Begriffsmomente in ſich ſelbſt, die Einzelnheit, in
dieſer Realitaͤt noch nicht enthalten, weil ſomit das Ob-
ject, inſofern es im Erkennen iſt, noch nicht als ein ſub-
jectives beſtimmt iſt, ſo iſt das Erkennen dagegen ein
ſubjectives und hat einen aͤuſſerlichen Anfang, oder
wegen ſeines aͤuſſerlichen Anfangs am Einzelnen iſt es
ein ſubjectives. Der Inhalt des Begriffs iſt daher ein
Gegebenes und ein Zufaͤlliges. Der concrete Begriff
ſelbſt iſt damit ein Zufaͤlliges nach der gedoppelten Sei-
te, einmal nach ſeinem Inhalte uͤberhaupt, das andre-
mal darnach, welche Inhaltsbeſtimmungen von den man-
nichfaltigen Qualitaͤten, die der Gegenſtand im aͤuſſerli-
chen Daſeyn hat, fuͤr den Begriff ausgewaͤhlt werden,
und die Momente deſſelben ausmachen ſollen.
Die letztere Ruͤckſicht bedarf naͤherer Betrachtung.
Es iſt nemlich, da die Einzelnheit als das an und fuͤr
ſich
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