und für sich seyenden bestimmt. -- Von der positiven Seite betrachtet, so zeigt sich der Schlußsatz identisch mit der Prämisse, die Vermittlung mit ihrer Voraus- setzung zusammengegangen, hiemit eine Identität der Re- flexions-Allgemeinheit, wodurch sie höhere Allgemein- heit geworden.
Uebersehen wir den Gang der Schlüsse der Re- flexion, so ist die Vermittlung überhaupt die gesetzte, oder concrete Einheit der Formbestimmungen der Ex- treme; die Reflexion besteht in diesem Setzen der einen Bestimmung in der andern; das Vermittelnde ist so die Allheit. Als der wesentliche Grund derselben aber zeigt sich die Einzelnheit, und die Allgemeinheit nur als äusserliche Bestimmung an ihr, als Vollstän- digkeit. Die Allgemeinheit ist aber dem Einzelnen wesentlich, daß es zusammenschliessende Mitte sey; es ist daher als an sich seyendes Allgemeines zu neh- men. Es ist aber mit ihr nicht auf diese bloß positive Weise vereinigt, sondern in ihr aufgehoben, und negati- ves Moment; so ist das Allgemeine, das an und für sich- seyende, gesetzte Gattung, und das Einzelne als Un- mittelbares ist vielmehr die Aeusserlichkeit derselben, oder es ist Extrem. -- Der Schluß der Reflexion steht über- haupt genommen unter dem Schema B -- E -- A, das Einzelne ist darin noch als solches, wesentliche Bestim- mung der Mitte; indem sich seine Unmittelbarkeit aber aufgehoben hat, und die Mitte als an und für sich seyende Allgemeinheit bestimmt hat, so ist der Schluß unter das formelle Schema: E -- A -- B getreten, und der Schluß der Reflexion in den Schluß der Nothwendigkeit übergegangen.
C. Der
I.Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
und fuͤr ſich ſeyenden beſtimmt. — Von der poſitiven Seite betrachtet, ſo zeigt ſich der Schlußſatz identiſch mit der Praͤmiſſe, die Vermittlung mit ihrer Voraus- ſetzung zuſammengegangen, hiemit eine Identitaͤt der Re- flexions-Allgemeinheit, wodurch ſie hoͤhere Allgemein- heit geworden.
Ueberſehen wir den Gang der Schluͤſſe der Re- flexion, ſo iſt die Vermittlung uͤberhaupt die geſetzte, oder concrete Einheit der Formbeſtimmungen der Ex- treme; die Reflexion beſteht in dieſem Setzen der einen Beſtimmung in der andern; das Vermittelnde iſt ſo die Allheit. Als der weſentliche Grund derſelben aber zeigt ſich die Einzelnheit, und die Allgemeinheit nur als aͤuſſerliche Beſtimmung an ihr, als Vollſtaͤn- digkeit. Die Allgemeinheit iſt aber dem Einzelnen weſentlich, daß es zuſammenſchlieſſende Mitte ſey; es iſt daher als an ſich ſeyendes Allgemeines zu neh- men. Es iſt aber mit ihr nicht auf dieſe bloß poſitive Weiſe vereinigt, ſondern in ihr aufgehoben, und negati- ves Moment; ſo iſt das Allgemeine, das an und fuͤr ſich- ſeyende, geſetzte Gattung, und das Einzelne als Un- mittelbares iſt vielmehr die Aeuſſerlichkeit derſelben, oder es iſt Extrem. — Der Schluß der Reflexion ſteht uͤber- haupt genommen unter dem Schema B — E — A, das Einzelne iſt darin noch als ſolches, weſentliche Beſtim- mung der Mitte; indem ſich ſeine Unmittelbarkeit aber aufgehoben hat, und die Mitte als an und fuͤr ſich ſeyende Allgemeinheit beſtimmt hat, ſo iſt der Schluß unter das formelle Schema: E — A — B getreten, und der Schluß der Reflexion in den Schluß der Nothwendigkeit uͤbergegangen.
C. Der
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I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
und fuͤr ſich ſeyenden beſtimmt. — Von der poſitiven
Seite betrachtet, ſo zeigt ſich der Schlußſatz identiſch
mit der Praͤmiſſe, die Vermittlung mit ihrer Voraus-
ſetzung zuſammengegangen, hiemit eine Identitaͤt der Re-
flexions-Allgemeinheit, wodurch ſie hoͤhere Allgemein-
heit geworden.
Ueberſehen wir den Gang der Schluͤſſe der Re-
flexion, ſo iſt die Vermittlung uͤberhaupt die geſetzte,
oder concrete Einheit der Formbeſtimmungen der Ex-
treme; die Reflexion beſteht in dieſem Setzen der einen
Beſtimmung in der andern; das Vermittelnde iſt ſo die
Allheit. Als der weſentliche Grund derſelben aber
zeigt ſich die Einzelnheit, und die Allgemeinheit
nur als aͤuſſerliche Beſtimmung an ihr, als Vollſtaͤn-
digkeit. Die Allgemeinheit iſt aber dem Einzelnen
weſentlich, daß es zuſammenſchlieſſende Mitte ſey;
es iſt daher als an ſich ſeyendes Allgemeines zu neh-
men. Es iſt aber mit ihr nicht auf dieſe bloß poſitive
Weiſe vereinigt, ſondern in ihr aufgehoben, und negati-
ves Moment; ſo iſt das Allgemeine, das an und fuͤr
ſich- ſeyende, geſetzte Gattung, und das Einzelne als Un-
mittelbares iſt vielmehr die Aeuſſerlichkeit derſelben, oder
es iſt Extrem. — Der Schluß der Reflexion ſteht uͤber-
haupt genommen unter dem Schema B — E — A, das
Einzelne iſt darin noch als ſolches, weſentliche Beſtim-
mung der Mitte; indem ſich ſeine Unmittelbarkeit aber
aufgehoben hat, und die Mitte als an und fuͤr ſich ſeyende
Allgemeinheit beſtimmt hat, ſo iſt der Schluß unter das
formelle Schema: E — A — B getreten, und der Schluß
der Reflexion in den Schluß der Nothwendigkeit
uͤbergegangen.
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/196>, abgerufen am 16.02.2025.
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