äusserlichen Umstande und zufälligen Bestimmung liegt, mit was für einem Allgemeinen das Subject des Schlusses zusammengeschlossen werden soll. Die Ver- mittlung ist daher dem Inhalte nach nichts nothwendi- ges, noch allgemeines, sie ist nicht im Begriffe der Sache gegründet; der Grund des Schlusses ist viel- mehr das an ihr Aeusserliche, d. i. das Unmittelbare; das Unmittelbare aber ist unter den Begriffsbestimmun- gen das Einzelne.
In Ansehung der Form hat eben so die Vermitt- lung zu ihrer Voraussetzung die Unmittelbar- keit der Beziehung; jene ist daher selbst vermittelt, und zwar durch das Unmittelbare, d. i. das Ein- zelne. -- Näher ist durch den Schlußsatz des ersten Schlusses das Einzelne zum Vermittelnden geworden. Der Schlußsatz ist E -- A; das Einzelne ist hiedurch als Allgemeines gesetzt. In der einen Prämisse, dem Untersatze E -- B ist es schon als Be- sonderes; es ist somit als das, in welchem diese beyde Bestimmungen vereinigt sind. -- Oder der Schluß- satz an und für sich drückt das Einzelne als Allgemeines aus; und zwar nicht auf eine unmittelbare Weise, son- dern durch die Vermittlung; also als eine nothwendige Beziehung. Die einfache Besonderheit war Medius Terminus; im Schlußsatze ist diese Besonderheit, ent- wickelt als die Beziehung des Einzelnen und Allgemeinheit gesetzt. Aber noch ist das Allge- meine eine qualitative Bestimmtheit, Prädicat des Ein- zelnen; indem das Einzelne als allgemeines bestimmt ist, ist es gesetzt als die Allgemeinheit der Extreme oder als Mitte; es ist für sich Extrem der Einzelnheit, aber weil es nunmehr als Allgemeines bestimmt ist, ist es zugleich die Einheit beyder Extreme.
b. Die
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III.Kapitel. Der Schluß.
aͤuſſerlichen Umſtande und zufaͤlligen Beſtimmung liegt, mit was fuͤr einem Allgemeinen das Subject des Schluſſes zuſammengeſchloſſen werden ſoll. Die Ver- mittlung iſt daher dem Inhalte nach nichts nothwendi- ges, noch allgemeines, ſie iſt nicht im Begriffe der Sache gegruͤndet; der Grund des Schluſſes iſt viel- mehr das an ihr Aeuſſerliche, d. i. das Unmittelbare; das Unmittelbare aber iſt unter den Begriffsbeſtimmun- gen das Einzelne.
In Anſehung der Form hat eben ſo die Vermitt- lung zu ihrer Vorausſetzung die Unmittelbar- keit der Beziehung; jene iſt daher ſelbſt vermittelt, und zwar durch das Unmittelbare, d. i. das Ein- zelne. — Naͤher iſt durch den Schlußſatz des erſten Schluſſes das Einzelne zum Vermittelnden geworden. Der Schlußſatz iſt E — A; das Einzelne iſt hiedurch als Allgemeines geſetzt. In der einen Praͤmiſſe, dem Unterſatze E — B iſt es ſchon als Be- ſonderes; es iſt ſomit als das, in welchem dieſe beyde Beſtimmungen vereinigt ſind. — Oder der Schluß- ſatz an und fuͤr ſich druͤckt das Einzelne als Allgemeines aus; und zwar nicht auf eine unmittelbare Weiſe, ſon- dern durch die Vermittlung; alſo als eine nothwendige Beziehung. Die einfache Beſonderheit war Medius Terminus; im Schlußſatze iſt dieſe Beſonderheit, ent- wickelt als die Beziehung des Einzelnen und Allgemeinheit geſetzt. Aber noch iſt das Allge- meine eine qualitative Beſtimmtheit, Praͤdicat des Ein- zelnen; indem das Einzelne als allgemeines beſtimmt iſt, iſt es geſetzt als die Allgemeinheit der Extreme oder als Mitte; es iſt fuͤr ſich Extrem der Einzelnheit, aber weil es nunmehr als Allgemeines beſtimmt iſt, iſt es zugleich die Einheit beyder Extreme.
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III. Kapitel. Der Schluß.
aͤuſſerlichen Umſtande und zufaͤlligen Beſtimmung
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Schluſſes zuſammengeſchloſſen werden ſoll. Die Ver-
mittlung iſt daher dem Inhalte nach nichts nothwendi-
ges, noch allgemeines, ſie iſt nicht im Begriffe der
Sache gegruͤndet; der Grund des Schluſſes iſt viel-
mehr das an ihr Aeuſſerliche, d. i. das Unmittelbare;
das Unmittelbare aber iſt unter den Begriffsbeſtimmun-
gen das Einzelne.
In Anſehung der Form hat eben ſo die Vermitt-
lung zu ihrer Vorausſetzung die Unmittelbar-
keit der Beziehung; jene iſt daher ſelbſt vermittelt,
und zwar durch das Unmittelbare, d. i. das Ein-
zelne. — Naͤher iſt durch den Schlußſatz des erſten
Schluſſes das Einzelne zum Vermittelnden geworden.
Der Schlußſatz iſt E — A; das Einzelne iſt
hiedurch als Allgemeines geſetzt. In der einen
Praͤmiſſe, dem Unterſatze E — B iſt es ſchon als Be-
ſonderes; es iſt ſomit als das, in welchem dieſe
beyde Beſtimmungen vereinigt ſind. — Oder der Schluß-
ſatz an und fuͤr ſich druͤckt das Einzelne als Allgemeines
aus; und zwar nicht auf eine unmittelbare Weiſe, ſon-
dern durch die Vermittlung; alſo als eine nothwendige
Beziehung. Die einfache Beſonderheit war Medius
Terminus; im Schlußſatze iſt dieſe Beſonderheit, ent-
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meine eine qualitative Beſtimmtheit, Praͤdicat des Ein-
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oder als Mitte; es iſt fuͤr ſich Extrem der Einzelnheit,
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es zugleich die Einheit beyder Extreme.
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/165>, abgerufen am 25.07.2024.
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