Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816.III. Kapitel. Der Schluß. äusserlichen Umstande und zufälligen Bestimmungliegt, mit was für einem Allgemeinen das Subject des Schlusses zusammengeschlossen werden soll. Die Ver- mittlung ist daher dem Inhalte nach nichts nothwendi- ges, noch allgemeines, sie ist nicht im Begriffe der Sache gegründet; der Grund des Schlusses ist viel- mehr das an ihr Aeusserliche, d. i. das Unmittelbare; das Unmittelbare aber ist unter den Begriffsbestimmun- gen das Einzelne. In Ansehung der Form hat eben so die Vermitt- b. Die K 2
III. Kapitel. Der Schluß. aͤuſſerlichen Umſtande und zufaͤlligen Beſtimmungliegt, mit was fuͤr einem Allgemeinen das Subject des Schluſſes zuſammengeſchloſſen werden ſoll. Die Ver- mittlung iſt daher dem Inhalte nach nichts nothwendi- ges, noch allgemeines, ſie iſt nicht im Begriffe der Sache gegruͤndet; der Grund des Schluſſes iſt viel- mehr das an ihr Aeuſſerliche, d. i. das Unmittelbare; das Unmittelbare aber iſt unter den Begriffsbeſtimmun- gen das Einzelne. In Anſehung der Form hat eben ſo die Vermitt- b. Die K 2
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III. Kapitel. Der Schluß.
aͤuſſerlichen Umſtande und zufaͤlligen Beſtimmung
liegt, mit was fuͤr einem Allgemeinen das Subject des
Schluſſes zuſammengeſchloſſen werden ſoll. Die Ver-
mittlung iſt daher dem Inhalte nach nichts nothwendi-
ges, noch allgemeines, ſie iſt nicht im Begriffe der
Sache gegruͤndet; der Grund des Schluſſes iſt viel-
mehr das an ihr Aeuſſerliche, d. i. das Unmittelbare;
das Unmittelbare aber iſt unter den Begriffsbeſtimmun-
gen das Einzelne.
In Anſehung der Form hat eben ſo die Vermitt-
lung zu ihrer Vorausſetzung die Unmittelbar-
keit der Beziehung; jene iſt daher ſelbſt vermittelt,
und zwar durch das Unmittelbare, d. i. das Ein-
zelne. — Naͤher iſt durch den Schlußſatz des erſten
Schluſſes das Einzelne zum Vermittelnden geworden.
Der Schlußſatz iſt E — A; das Einzelne iſt
hiedurch als Allgemeines geſetzt. In der einen
Praͤmiſſe, dem Unterſatze E — B iſt es ſchon als Be-
ſonderes; es iſt ſomit als das, in welchem dieſe
beyde Beſtimmungen vereinigt ſind. — Oder der Schluß-
ſatz an und fuͤr ſich druͤckt das Einzelne als Allgemeines
aus; und zwar nicht auf eine unmittelbare Weiſe, ſon-
dern durch die Vermittlung; alſo als eine nothwendige
Beziehung. Die einfache Beſonderheit war Medius
Terminus; im Schlußſatze iſt dieſe Beſonderheit, ent-
wickelt als die Beziehung des Einzelnen und
Allgemeinheit geſetzt. Aber noch iſt das Allge-
meine eine qualitative Beſtimmtheit, Praͤdicat des Ein-
zelnen; indem das Einzelne als allgemeines beſtimmt
iſt, iſt es geſetzt als die Allgemeinheit der Extreme
oder als Mitte; es iſt fuͤr ſich Extrem der Einzelnheit,
aber weil es nunmehr als Allgemeines beſtimmt iſt, iſt
es zugleich die Einheit beyder Extreme.
b. Die
K 2
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