meine nicht unmittelbar einzeln, sondern es läßt sich durch die Besonderheit dazu herab. -- Diese Bestimmun- gen stehen als Extreme einander gegenüber, und sind in einem verschiedenen Dritten eins. Sie sind beyde Bestimmtheit; darin sind sie identisch; diese ihre all- gemeine Bestimmtheit ist die Besonderheit. Sie sind aber eben so Extreme gegen diese, als gegen einander, weil jedes in seiner unmittelbaren Bestimmtheit ist.
Die allgemeine Bedeutung dieses Schlusses ist, daß das Einzelne, das als solches unendliche Beziehung auf sich ist, und somit nur ein innres wäre, durch die Besonderheit in das Daseyn, als in die Allgemein- heit, heraustritt, worin es nicht mehr nur sich selbst an- gehört, sondern in äusserem Zusammenhange steht; umgekehrt indem das Einzelne sich in seine Be- stimmtheit als Besonderheit abscheidet, so ist es in die- ser Trennung ein concretes, und als Beziehung der Be- stimmtheit auf sich selbst, ein allgemeines, sich auf sich beziehendes, und somit auch ein wahrhaft einzelnes; es ist in dem Extreme der Allgemeinheit aus der Aeus- serlichkeit in sich gegangen. -- Die objective Bedeutung des Schlusses ist in dem ersten Schlusse nur erst ober- flächlich vorhanden, indem darin die Bestimmungen noch nicht als die Einheit, welche das Wesen des Schlus- ses ausmacht, gesetzt sind. Insofern ist er noch ein subjectives, als die abstracte Bedeutung, welche seine Termini haben, nicht an und für sich, sondern nur im subjectiven Bewußtseyn, so isolirt ist. -- Uebrigens ist das Verhältniß von Einzelnheit, Besonderheit und All- gemeinheit, wie sich ergeben, das nothwendige und wesentliche Form-Verhältniß der Bestimmungen des Schlusses; der Mangel besteht nicht in dieser Be- stimmtheit der Form, sondern daß nicht unter dieser Form, jede einzelne Bestimmung zugleich reicher
ist.
III.Kapitel. Der Schluß.
meine nicht unmittelbar einzeln, ſondern es laͤßt ſich durch die Beſonderheit dazu herab. — Dieſe Beſtimmun- gen ſtehen als Extreme einander gegenuͤber, und ſind in einem verſchiedenen Dritten eins. Sie ſind beyde Beſtimmtheit; darin ſind ſie identiſch; dieſe ihre all- gemeine Beſtimmtheit iſt die Beſonderheit. Sie ſind aber eben ſo Extreme gegen dieſe, als gegen einander, weil jedes in ſeiner unmittelbaren Beſtimmtheit iſt.
Die allgemeine Bedeutung dieſes Schluſſes iſt, daß das Einzelne, das als ſolches unendliche Beziehung auf ſich iſt, und ſomit nur ein innres waͤre, durch die Beſonderheit in das Daſeyn, als in die Allgemein- heit, heraustritt, worin es nicht mehr nur ſich ſelbſt an- gehoͤrt, ſondern in aͤuſſerem Zuſammenhange ſteht; umgekehrt indem das Einzelne ſich in ſeine Be- ſtimmtheit als Beſonderheit abſcheidet, ſo iſt es in die- ſer Trennung ein concretes, und als Beziehung der Be- ſtimmtheit auf ſich ſelbſt, ein allgemeines, ſich auf ſich beziehendes, und ſomit auch ein wahrhaft einzelnes; es iſt in dem Extreme der Allgemeinheit aus der Aeuſ- ſerlichkeit in ſich gegangen. — Die objective Bedeutung des Schluſſes iſt in dem erſten Schluſſe nur erſt ober- flaͤchlich vorhanden, indem darin die Beſtimmungen noch nicht als die Einheit, welche das Weſen des Schluſ- ſes ausmacht, geſetzt ſind. Inſofern iſt er noch ein ſubjectives, als die abſtracte Bedeutung, welche ſeine Termini haben, nicht an und fuͤr ſich, ſondern nur im ſubjectiven Bewußtſeyn, ſo iſolirt iſt. — Uebrigens iſt das Verhaͤltniß von Einzelnheit, Beſonderheit und All- gemeinheit, wie ſich ergeben, das nothwendige und weſentliche Form-Verhaͤltniß der Beſtimmungen des Schluſſes; der Mangel beſteht nicht in dieſer Be- ſtimmtheit der Form, ſondern daß nicht unter dieſer Form, jede einzelne Beſtimmung zugleich reicher
iſt.
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III. Kapitel. Der Schluß.
meine nicht unmittelbar einzeln, ſondern es laͤßt ſich
durch die Beſonderheit dazu herab. — Dieſe Beſtimmun-
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in einem verſchiedenen Dritten eins. Sie ſind beyde
Beſtimmtheit; darin ſind ſie identiſch; dieſe ihre all-
gemeine Beſtimmtheit iſt die Beſonderheit. Sie ſind
aber eben ſo Extreme gegen dieſe, als gegen einander,
weil jedes in ſeiner unmittelbaren Beſtimmtheit iſt.
Die allgemeine Bedeutung dieſes Schluſſes iſt, daß
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gehoͤrt, ſondern in aͤuſſerem Zuſammenhange
ſteht; umgekehrt indem das Einzelne ſich in ſeine Be-
ſtimmtheit als Beſonderheit abſcheidet, ſo iſt es in die-
ſer Trennung ein concretes, und als Beziehung der Be-
ſtimmtheit auf ſich ſelbſt, ein allgemeines, ſich auf
ſich beziehendes, und ſomit auch ein wahrhaft einzelnes;
es iſt in dem Extreme der Allgemeinheit aus der Aeuſ-
ſerlichkeit in ſich gegangen. — Die objective Bedeutung
des Schluſſes iſt in dem erſten Schluſſe nur erſt ober-
flaͤchlich vorhanden, indem darin die Beſtimmungen
noch nicht als die Einheit, welche das Weſen des Schluſ-
ſes ausmacht, geſetzt ſind. Inſofern iſt er noch ein
ſubjectives, als die abſtracte Bedeutung, welche ſeine
Termini haben, nicht an und fuͤr ſich, ſondern nur im
ſubjectiven Bewußtſeyn, ſo iſolirt iſt. — Uebrigens iſt
das Verhaͤltniß von Einzelnheit, Beſonderheit und All-
gemeinheit, wie ſich ergeben, das nothwendige und
weſentliche Form-Verhaͤltniß der Beſtimmungen
des Schluſſes; der Mangel beſteht nicht in dieſer Be-
ſtimmtheit der Form, ſondern daß nicht unter dieſer
Form, jede einzelne Beſtimmung zugleich reicher
iſt.
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 137. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/155>, abgerufen am 16.02.2025.
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