ist, und unmittelbar an ihm selbst, das Seyn eines andern.
Das hypothetische Urtheil kann durch die Reflexions- verhältnisse in näherer Bestimmtheit genommen werden, als Verhältniß von Grund und Folge, Bedingung und Bedingtem, Caussalität u. s. f. Wie im kategorischen Urtheile die Substantialität, so ist im hy- pothetischen der Zusammenhang der Causalität in seiner Begriffsform. Dieses und die andern Verhältnisse stehen sämmtlich unter ihm, sind aber hier nicht mehr als Ver- hältnisse von selbstständigen Seiten, sondern diese sind wesentlich nur als Momente Einer und der- selben Identität. -- Jedoch sind sie in ihm noch nicht nach den Begriffsbestimmungen als Einzelnes oder Be- sonderes und Allgemeines entgegengesetzt, sondern nur erst als Momente überhaupt. Das hypothetische Urtheil hat insofern mehr die Gestalt eines Satzes; wie das particuläre Urtheil von unbestimmtem Inhalte ist, so ist das hypothetische von unbestimmter Form, indem sein Inhalt sich nicht in der Bestimmung von Subject und Prädicat verhält. -- Doch an sich ist das Seyn, da es das Seyn des andern ist, eben dadurch Einheit seiner selbst und des andern, und hiemit Allge- meinheit; es ist damit zugleich eigentlich nur ein Be- sonderes, da es bestimmtes, und in seiner Bestimmt- heit sich nicht bloß auf sich beziehendes ist. Es ist aber nicht die einfache abstracte Besonderheit gesetzt, son- dern durch die Unmittelbarkeit, welche die Be- stimmtheiten haben, sind die Momente derselben als unterschiedene; zugleich durch die Einheit derselben, die ihre Beziehung ausmacht, ist die Besonderheit auch als die Totalität derselben. -- Was in Wahrheit daher in diesem Urtheile gesetzt ist, ist die Allgemeinheit, als die concrete Identität des Begriffs, dessen Bestimmun-
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II.Kapitel. Das Urtheil.
iſt, und unmittelbar an ihm ſelbſt, das Seyn eines andern.
Das hypothetiſche Urtheil kann durch die Reflexions- verhaͤltniſſe in naͤherer Beſtimmtheit genommen werden, als Verhaͤltniß von Grund und Folge, Bedingung und Bedingtem, Cauſſalitaͤt u. ſ. f. Wie im kategoriſchen Urtheile die Subſtantialitaͤt, ſo iſt im hy- pothetiſchen der Zuſammenhang der Cauſalitaͤt in ſeiner Begriffsform. Dieſes und die andern Verhaͤltniſſe ſtehen ſaͤmmtlich unter ihm, ſind aber hier nicht mehr als Ver- haͤltniſſe von ſelbſtſtaͤndigen Seiten, ſondern dieſe ſind weſentlich nur als Momente Einer und der- ſelben Identitaͤt. — Jedoch ſind ſie in ihm noch nicht nach den Begriffsbeſtimmungen als Einzelnes oder Be- ſonderes und Allgemeines entgegengeſetzt, ſondern nur erſt als Momente uͤberhaupt. Das hypothetiſche Urtheil hat inſofern mehr die Geſtalt eines Satzes; wie das particulaͤre Urtheil von unbeſtimmtem Inhalte iſt, ſo iſt das hypothetiſche von unbeſtimmter Form, indem ſein Inhalt ſich nicht in der Beſtimmung von Subject und Praͤdicat verhaͤlt. — Doch an ſich iſt das Seyn, da es das Seyn des andern iſt, eben dadurch Einheit ſeiner ſelbſt und des andern, und hiemit Allge- meinheit; es iſt damit zugleich eigentlich nur ein Be- ſonderes, da es beſtimmtes, und in ſeiner Beſtimmt- heit ſich nicht bloß auf ſich beziehendes iſt. Es iſt aber nicht die einfache abſtracte Beſonderheit geſetzt, ſon- dern durch die Unmittelbarkeit, welche die Be- ſtimmtheiten haben, ſind die Momente derſelben als unterſchiedene; zugleich durch die Einheit derſelben, die ihre Beziehung ausmacht, iſt die Beſonderheit auch als die Totalitaͤt derſelben. — Was in Wahrheit daher in dieſem Urtheile geſetzt iſt, iſt die Allgemeinheit, als die concrete Identitaͤt des Begriffs, deſſen Beſtimmun-
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II. Kapitel. Das Urtheil.
iſt, und unmittelbar an ihm ſelbſt, das Seyn eines
andern.
Das hypothetiſche Urtheil kann durch die Reflexions-
verhaͤltniſſe in naͤherer Beſtimmtheit genommen werden,
als Verhaͤltniß von Grund und Folge, Bedingung
und Bedingtem, Cauſſalitaͤt u. ſ. f. Wie im
kategoriſchen Urtheile die Subſtantialitaͤt, ſo iſt im hy-
pothetiſchen der Zuſammenhang der Cauſalitaͤt in ſeiner
Begriffsform. Dieſes und die andern Verhaͤltniſſe ſtehen
ſaͤmmtlich unter ihm, ſind aber hier nicht mehr als Ver-
haͤltniſſe von ſelbſtſtaͤndigen Seiten, ſondern
dieſe ſind weſentlich nur als Momente Einer und der-
ſelben Identitaͤt. — Jedoch ſind ſie in ihm noch nicht
nach den Begriffsbeſtimmungen als Einzelnes oder Be-
ſonderes und Allgemeines entgegengeſetzt, ſondern nur
erſt als Momente uͤberhaupt. Das hypothetiſche
Urtheil hat inſofern mehr die Geſtalt eines Satzes; wie
das particulaͤre Urtheil von unbeſtimmtem Inhalte iſt,
ſo iſt das hypothetiſche von unbeſtimmter Form, indem
ſein Inhalt ſich nicht in der Beſtimmung von Subject
und Praͤdicat verhaͤlt. — Doch an ſich iſt das Seyn,
da es das Seyn des andern iſt, eben dadurch Einheit
ſeiner ſelbſt und des andern, und hiemit Allge-
meinheit; es iſt damit zugleich eigentlich nur ein Be-
ſonderes, da es beſtimmtes, und in ſeiner Beſtimmt-
heit ſich nicht bloß auf ſich beziehendes iſt. Es iſt aber
nicht die einfache abſtracte Beſonderheit geſetzt, ſon-
dern durch die Unmittelbarkeit, welche die Be-
ſtimmtheiten haben, ſind die Momente derſelben
als unterſchiedene; zugleich durch die Einheit derſelben,
die ihre Beziehung ausmacht, iſt die Beſonderheit auch
als die Totalitaͤt derſelben. — Was in Wahrheit daher
in dieſem Urtheile geſetzt iſt, iſt die Allgemeinheit, als
die concrete Identitaͤt des Begriffs, deſſen Beſtimmun-
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 115. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/133>, abgerufen am 22.11.2024.
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