Was Allen Einzelnen einer Gattung zu- kommt, kommt durch ihre Natur, der Gat- tung zu, -- ist eine unmittelbare Consequenz, und der Ausdruck dessen, was sich vorhin ergab, daß das Sub- ject z. B. Alle Menschen, seine Formbestimmung ab- streift, und der Mensch dafür zu sagen ist. -- Dieser an und für sich seyende Zusammenhang macht die Grund- lage eines neuen Urtheils aus; -- des Urtheils der Nothwendigkeit.
C.) Das Urtheil der Nothwendigkeit.
Die Bestimmung, zu der sich die Allgemeinheit fortgebildet hat, ist, wie sich ergeben, die an- und- fürsichseyende oder objective Allgemeinheit, der in der Sphäre des Wesens die Substantialität entspricht. Sie unterscheidet sich von dieser dadurch, daß sie dem Begriffe angehört, und dadurch nicht nur die innere, sondern auch die gesetzte Nothwen- digkeit ihrer Bestimmungen, oder daß der Unter- schied ihr immanent ist, wogegen die Substanz den ihrigen nur in ihren Accidenzen, nicht aber als Princip in sich selbst hat.
Im Urtheil ist nun diese objective Allgemeinheit gesetzt; somit erstlich mit dieser ihrer wesentlichen Bestimmtheit, als ihr immanent, zweytens als von ihr als Besonderheit verschieden, von der jene Allge- meinheit die substantielle Grundlage ausmacht. Sie ist auf diese Weise als Gattung und Art bestimmt.
a.Das
II.Kapitel. Das Urtheil.
Was Allen Einzelnen einer Gattung zu- kommt, kommt durch ihre Natur, der Gat- tung zu, — iſt eine unmittelbare Conſequenz, und der Ausdruck deſſen, was ſich vorhin ergab, daß das Sub- ject z. B. Alle Menſchen, ſeine Formbeſtimmung ab- ſtreift, und der Menſch dafuͤr zu ſagen iſt. — Dieſer an und fuͤr ſich ſeyende Zuſammenhang macht die Grund- lage eines neuen Urtheils aus; — des Urtheils der Nothwendigkeit.
C.) Das Urtheil der Nothwendigkeit.
Die Beſtimmung, zu der ſich die Allgemeinheit fortgebildet hat, iſt, wie ſich ergeben, die an- und- fuͤrſichſeyende oder objective Allgemeinheit, der in der Sphaͤre des Weſens die Subſtantialitaͤt entſpricht. Sie unterſcheidet ſich von dieſer dadurch, daß ſie dem Begriffe angehoͤrt, und dadurch nicht nur die innere, ſondern auch die geſetzte Nothwen- digkeit ihrer Beſtimmungen, oder daß der Unter- ſchied ihr immanent iſt, wogegen die Subſtanz den ihrigen nur in ihren Accidenzen, nicht aber als Princip in ſich ſelbſt hat.
Im Urtheil iſt nun dieſe objective Allgemeinheit geſetzt; ſomit erſtlich mit dieſer ihrer weſentlichen Beſtimmtheit, als ihr immanent, zweytens als von ihr als Beſonderheit verſchieden, von der jene Allge- meinheit die ſubſtantielle Grundlage ausmacht. Sie iſt auf dieſe Weiſe als Gattung und Art beſtimmt.
a.Das
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II. Kapitel. Das Urtheil.
Was Allen Einzelnen einer Gattung zu-
kommt, kommt durch ihre Natur, der Gat-
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Ausdruck deſſen, was ſich vorhin ergab, daß das Sub-
ject z. B. Alle Menſchen, ſeine Formbeſtimmung ab-
ſtreift, und der Menſch dafuͤr zu ſagen iſt. — Dieſer
an und fuͤr ſich ſeyende Zuſammenhang macht die Grund-
lage eines neuen Urtheils aus; — des Urtheils
der Nothwendigkeit.
C.)
Das Urtheil der Nothwendigkeit.
Die Beſtimmung, zu der ſich die Allgemeinheit
fortgebildet hat, iſt, wie ſich ergeben, die an- und-
fuͤrſichſeyende oder objective Allgemeinheit,
der in der Sphaͤre des Weſens die Subſtantialitaͤt
entſpricht. Sie unterſcheidet ſich von dieſer dadurch,
daß ſie dem Begriffe angehoͤrt, und dadurch nicht
nur die innere, ſondern auch die geſetzte Nothwen-
digkeit ihrer Beſtimmungen, oder daß der Unter-
ſchied ihr immanent iſt, wogegen die Subſtanz den
ihrigen nur in ihren Accidenzen, nicht aber als Princip
in ſich ſelbſt hat.
Im Urtheil iſt nun dieſe objective Allgemeinheit
geſetzt; ſomit erſtlich mit dieſer ihrer weſentlichen
Beſtimmtheit, als ihr immanent, zweytens als von ihr
als Beſonderheit verſchieden, von der jene Allge-
meinheit die ſubſtantielle Grundlage ausmacht. Sie iſt
auf dieſe Weiſe als Gattung und Art beſtimmt.
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/129>, abgerufen am 03.03.2025.
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