Die Nicht-Einzelnheit des Subjects, welche statt seiner Singularität im ersten Reflexionsurtheile, gesetzt werden muß, ist die Besonderheit. Aber die Ein- zelnheit ist im Reflexionsurtheile als wesentliche Ein- zelnheit bestimmt; die Besonderheit kann daher nicht einfache, abstracte Bestimmung seyn, in welcher das Einzelne aufgehoben, das Existirende zu Grunde gegangen wäre, sondern nur als eine Erweiterung des- selben in äusserer Reflexion; das Subject ist daher: Einige Diese, oder eine besondere Menge von Einzelnen.
Diß Urtheil: Einige Einzelne sind ein all- gemeines der Reflexion, erscheint zunächst als positives Urtheil, aber ist eben sowohl auch negativ; denn Einiges enthält die Allgemeinheit; nach dieser kann es als comprehensiv betrachtet werden; aber insofern es Besonderheit ist, ist es ihr eben so sehr nicht angemessen. Die negative Bestimmung, welche das Subject durch den Uebergang des singulären Urtheils er- halten hat, ist, wie oben gezeigt, auch Bestimmung der Beziehung, der Copula. -- In dem Urtheile, einige Menschen sind glückseelig, liegt die unmittelbare Consequenz: einige Menschen sind nicht glücksee- lig. Wenn einige Dinge nützlich sind, so sind eben deßwegen einige Dinge nicht nützlich. Das posi- tive und negative Urtheil fallen nicht mehr ausser- einander, sondern das particuläre enthält unmittel- bar beyde zugleich, eben weil es ein Reflexionsurtheil ist. -- Aber das particuläre Urtheil ist darum un- bestimmt.
Be-
I.Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
b. Das particulaͤre Urtheil.
Die Nicht-Einzelnheit des Subjects, welche ſtatt ſeiner Singularitaͤt im erſten Reflexionsurtheile, geſetzt werden muß, iſt die Beſonderheit. Aber die Ein- zelnheit iſt im Reflexionsurtheile als weſentliche Ein- zelnheit beſtimmt; die Beſonderheit kann daher nicht einfache, abſtracte Beſtimmung ſeyn, in welcher das Einzelne aufgehoben, das Exiſtirende zu Grunde gegangen waͤre, ſondern nur als eine Erweiterung deſ- ſelben in aͤuſſerer Reflexion; das Subject iſt daher: Einige Dieſe, oder eine beſondere Menge von Einzelnen.
Diß Urtheil: Einige Einzelne ſind ein all- gemeines der Reflexion, erſcheint zunaͤchſt als poſitives Urtheil, aber iſt eben ſowohl auch negativ; denn Einiges enthaͤlt die Allgemeinheit; nach dieſer kann es als comprehenſiv betrachtet werden; aber inſofern es Beſonderheit iſt, iſt es ihr eben ſo ſehr nicht angemeſſen. Die negative Beſtimmung, welche das Subject durch den Uebergang des ſingulaͤren Urtheils er- halten hat, iſt, wie oben gezeigt, auch Beſtimmung der Beziehung, der Copula. — In dem Urtheile, einige Menſchen ſind gluͤckſeelig, liegt die unmittelbare Conſequenz: einige Menſchen ſind nicht gluͤckſee- lig. Wenn einige Dinge nuͤtzlich ſind, ſo ſind eben deßwegen einige Dinge nicht nuͤtzlich. Das poſi- tive und negative Urtheil fallen nicht mehr auſſer- einander, ſondern das particulaͤre enthaͤlt unmittel- bar beyde zugleich, eben weil es ein Reflexionsurtheil iſt. — Aber das particulaͤre Urtheil iſt darum un- beſtimmt.
Be-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0122"n="104"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#aq">I.</hi><hirendition="#g">Abſchnitt. Subjectivitaͤt</hi>.</fw><lb/><divn="5"><head><hirendition="#aq">b.</hi><lb/><hirendition="#g">Das particulaͤre Urtheil</hi>.</head><lb/><p>Die Nicht-Einzelnheit des Subjects, welche ſtatt<lb/>ſeiner Singularitaͤt im erſten Reflexionsurtheile, geſetzt<lb/>
werden muß, iſt die <hirendition="#g">Beſonderheit</hi>. Aber die Ein-<lb/>
zelnheit iſt im Reflexionsurtheile als <hirendition="#g">weſentliche Ein-<lb/>
zelnheit</hi> beſtimmt; die Beſonderheit kann daher nicht<lb/><hirendition="#g">einfache, abſtracte</hi> Beſtimmung ſeyn, in welcher<lb/>
das Einzelne aufgehoben, das Exiſtirende zu Grunde<lb/>
gegangen waͤre, ſondern nur als eine Erweiterung deſ-<lb/>ſelben in aͤuſſerer Reflexion; das Subject iſt daher:<lb/><hirendition="#g">Einige Dieſe</hi>, oder eine <hirendition="#g">beſondere Menge</hi> von<lb/><hirendition="#g">Einzelnen</hi>.</p><lb/><p>Diß Urtheil: <hirendition="#g">Einige Einzelne ſind ein all-<lb/>
gemeines der Reflexion</hi>, erſcheint zunaͤchſt als<lb/>
poſitives Urtheil, aber iſt eben ſowohl auch negativ;<lb/>
denn <hirendition="#g">Einiges</hi> enthaͤlt die Allgemeinheit; nach dieſer<lb/>
kann es als <hirendition="#g">comprehenſiv</hi> betrachtet werden; aber<lb/>
inſofern es Beſonderheit iſt, iſt es ihr eben ſo ſehr nicht<lb/>
angemeſſen. Die <hirendition="#g">negative</hi> Beſtimmung, welche das<lb/>
Subject durch den Uebergang des ſingulaͤren Urtheils er-<lb/>
halten hat, iſt, wie oben gezeigt, auch Beſtimmung der<lb/>
Beziehung, der Copula. — In dem Urtheile, <hirendition="#g">einige</hi><lb/>
Menſchen ſind gluͤckſeelig, liegt <hirendition="#g">die unmittelbare<lb/>
Conſequenz: einige</hi> Menſchen ſind <hirendition="#g">nicht</hi> gluͤckſee-<lb/>
lig. Wenn <hirendition="#g">einige</hi> Dinge nuͤtzlich ſind, ſo ſind eben<lb/>
deßwegen <hirendition="#g">einige</hi> Dinge <hirendition="#g">nicht</hi> nuͤtzlich. Das poſi-<lb/>
tive und negative Urtheil fallen nicht mehr auſſer-<lb/>
einander, ſondern das particulaͤre enthaͤlt unmittel-<lb/>
bar beyde zugleich, eben weil es ein Reflexionsurtheil<lb/>
iſt. — Aber das particulaͤre Urtheil iſt darum <hirendition="#g">un-<lb/>
beſtimmt</hi>.</p><lb/><fwplace="bottom"type="catch">Be-</fw><lb/></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[104/0122]
I. Abſchnitt. Subjectivitaͤt.
b.
Das particulaͤre Urtheil.
Die Nicht-Einzelnheit des Subjects, welche ſtatt
ſeiner Singularitaͤt im erſten Reflexionsurtheile, geſetzt
werden muß, iſt die Beſonderheit. Aber die Ein-
zelnheit iſt im Reflexionsurtheile als weſentliche Ein-
zelnheit beſtimmt; die Beſonderheit kann daher nicht
einfache, abſtracte Beſtimmung ſeyn, in welcher
das Einzelne aufgehoben, das Exiſtirende zu Grunde
gegangen waͤre, ſondern nur als eine Erweiterung deſ-
ſelben in aͤuſſerer Reflexion; das Subject iſt daher:
Einige Dieſe, oder eine beſondere Menge von
Einzelnen.
Diß Urtheil: Einige Einzelne ſind ein all-
gemeines der Reflexion, erſcheint zunaͤchſt als
poſitives Urtheil, aber iſt eben ſowohl auch negativ;
denn Einiges enthaͤlt die Allgemeinheit; nach dieſer
kann es als comprehenſiv betrachtet werden; aber
inſofern es Beſonderheit iſt, iſt es ihr eben ſo ſehr nicht
angemeſſen. Die negative Beſtimmung, welche das
Subject durch den Uebergang des ſingulaͤren Urtheils er-
halten hat, iſt, wie oben gezeigt, auch Beſtimmung der
Beziehung, der Copula. — In dem Urtheile, einige
Menſchen ſind gluͤckſeelig, liegt die unmittelbare
Conſequenz: einige Menſchen ſind nicht gluͤckſee-
lig. Wenn einige Dinge nuͤtzlich ſind, ſo ſind eben
deßwegen einige Dinge nicht nuͤtzlich. Das poſi-
tive und negative Urtheil fallen nicht mehr auſſer-
einander, ſondern das particulaͤre enthaͤlt unmittel-
bar beyde zugleich, eben weil es ein Reflexionsurtheil
iſt. — Aber das particulaͤre Urtheil iſt darum un-
beſtimmt.
Be-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/122>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.