der andern ist. Die Urtheils- als Begriffsbestimmung ist an ihr selbst ein allgemeines, gesetzt als sich in ihre andere continuirendes. Umgekehrt ist die Bezie- hung des Urtheils dieselbe Bestimmung als die Extre- me haben; denn sie ist eben diese Allgemeinheit und Continuation derselben in einander; insofern diese un- terschieden sind, hat sie auch die Negativität an ihr.
Der oben angegebene Uebergang von der Form der Beziehung zur Form der Bestimmung macht die unmittelbare Consequenz aus, daß das nicht der Copula eben so sehr zum Prädicate geschlagen, und dasselbe als das Nicht-allgemeine bestimmt werden muß. Das Nichtallgemeine aber ist durch eine eben so unmittelbare Consequenz das Besondere. -- Wird das Negative nach der ganz abstracten Bestimmung des unmittelbaren Nichtseyns festgehalten, so ist das Prä- dicat nur das ganz unbestimmte Nichtallgemeine. Von dieser Bestimmung wird sonst in der Logik bey den contradictorischen Begriffen gehandelt, und als etwas wichtiges eingeschärft, daß beym Negativen eines Begriffs nur am Negativen festgehalten, und es als der bloß unbestimmte Umfang des Andern des positiven Begriffs genommen werden soll. So wäre das blosse Nicht-weisse, eben so wohl das Rothe, Gelbe, Blaue etc. als das Schwarze. Das Weiße aber als solches ist die begriffslose Bestimmung der Anschauung; das Nicht des Weissen ist dann das eben so begrifflose Nichtseyn, welche Abstraction ganz zu Anfang der Logik betrachtet, und als deren nächste Wahr- heit das Werden erkannt worden ist. Wenn bey Betrachtung der Urtheilsbestimmungen solcher begrifflose Inhalt aus der Anschauung und Vorstellung als Beyspiel gebraucht, und die Bestimmungen des Seyns und die der Reflexion für Urtheilsbestimmungen genommen
wer-
II.Kapitel. Das Urtheil.
der andern iſt. Die Urtheils- als Begriffsbeſtimmung iſt an ihr ſelbſt ein allgemeines, geſetzt als ſich in ihre andere continuirendes. Umgekehrt iſt die Bezie- hung des Urtheils dieſelbe Beſtimmung als die Extre- me haben; denn ſie iſt eben dieſe Allgemeinheit und Continuation derſelben in einander; inſofern dieſe un- terſchieden ſind, hat ſie auch die Negativitaͤt an ihr.
Der oben angegebene Uebergang von der Form der Beziehung zur Form der Beſtimmung macht die unmittelbare Conſequenz aus, daß das nicht der Copula eben ſo ſehr zum Praͤdicate geſchlagen, und daſſelbe als das Nicht-allgemeine beſtimmt werden muß. Das Nichtallgemeine aber iſt durch eine eben ſo unmittelbare Conſequenz das Beſondere. — Wird das Negative nach der ganz abſtracten Beſtimmung des unmittelbaren Nichtſeyns feſtgehalten, ſo iſt das Praͤ- dicat nur das ganz unbeſtimmte Nichtallgemeine. Von dieſer Beſtimmung wird ſonſt in der Logik bey den contradictoriſchen Begriffen gehandelt, und als etwas wichtiges eingeſchaͤrft, daß beym Negativen eines Begriffs nur am Negativen feſtgehalten, und es als der bloß unbeſtimmte Umfang des Andern des poſitiven Begriffs genommen werden ſoll. So waͤre das bloſſe Nicht-weiſſe, eben ſo wohl das Rothe, Gelbe, Blaue ꝛc. als das Schwarze. Das Weiße aber als ſolches iſt die begriffsloſe Beſtimmung der Anſchauung; das Nicht des Weiſſen iſt dann das eben ſo begriffloſe Nichtſeyn, welche Abſtraction ganz zu Anfang der Logik betrachtet, und als deren naͤchſte Wahr- heit das Werden erkannt worden iſt. Wenn bey Betrachtung der Urtheilsbeſtimmungen ſolcher begriffloſe Inhalt aus der Anſchauung und Vorſtellung als Beyſpiel gebraucht, und die Beſtimmungen des Seyns und die der Reflexion fuͤr Urtheilsbeſtimmungen genommen
wer-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><divn="5"><p><pbfacs="#f0111"n="93"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#aq">II.</hi><hirendition="#g">Kapitel. Das Urtheil</hi>.</fw><lb/>
der andern iſt. Die Urtheils- als Begriffsbeſtimmung<lb/>
iſt an ihr ſelbſt ein allgemeines, geſetzt als ſich in ihre<lb/>
andere <hirendition="#g">continuirendes</hi>. Umgekehrt iſt die <hirendition="#g">Bezie-<lb/>
hung</hi> des Urtheils dieſelbe Beſtimmung als die Extre-<lb/>
me haben; denn ſie iſt eben dieſe Allgemeinheit und<lb/>
Continuation derſelben in einander; inſofern dieſe un-<lb/>
terſchieden ſind, hat ſie auch die Negativitaͤt an ihr.</p><lb/><p>Der oben angegebene Uebergang von der Form der<lb/><hirendition="#g">Beziehung</hi> zur Form der <hirendition="#g">Beſtimmung</hi> macht die<lb/><hirendition="#g">unmittelbare Conſequenz</hi> aus, daß das <hirendition="#g">nicht</hi><lb/>
der Copula eben ſo ſehr zum Praͤdicate geſchlagen, und<lb/>
daſſelbe als das <hirendition="#g">Nicht-allgemeine</hi> beſtimmt werden<lb/>
muß. Das Nichtallgemeine aber iſt durch eine eben ſo<lb/>
unmittelbare Conſequenz das <hirendition="#g">Beſondere</hi>. — Wird das<lb/><hirendition="#g">Negative</hi> nach der ganz abſtracten Beſtimmung des<lb/>
unmittelbaren <hirendition="#g">Nichtſeyns</hi> feſtgehalten, ſo iſt das Praͤ-<lb/>
dicat nur das <hirendition="#g">ganz unbeſtimmte</hi> Nichtallgemeine.<lb/>
Von dieſer Beſtimmung wird ſonſt in der Logik bey den<lb/><hirendition="#g">contradictoriſchen</hi> Begriffen gehandelt, und als<lb/>
etwas wichtiges eingeſchaͤrft, daß beym <hirendition="#g">Negativen</hi><lb/>
eines Begriffs nur am Negativen feſtgehalten, und es als<lb/>
der bloß <hirendition="#g">unbeſtimmte</hi> Umfang des <hirendition="#g">Andern</hi> des<lb/>
poſitiven Begriffs genommen werden ſoll. So waͤre<lb/>
das bloſſe <hirendition="#g">Nicht-weiſſe</hi>, eben ſo wohl das Rothe,<lb/>
Gelbe, Blaue ꝛc. als das Schwarze. Das <hirendition="#g">Weiße</hi> aber<lb/>
als ſolches iſt die <hirendition="#g">begriffsloſe</hi> Beſtimmung der<lb/>
Anſchauung; das <hirendition="#g">Nicht</hi> des Weiſſen iſt dann das eben<lb/>ſo begriffloſe <hirendition="#g">Nichtſeyn</hi>, welche Abſtraction ganz zu<lb/>
Anfang der Logik betrachtet, und als deren naͤchſte Wahr-<lb/>
heit das <hirendition="#g">Werden</hi> erkannt worden iſt. Wenn bey<lb/>
Betrachtung der Urtheilsbeſtimmungen ſolcher begriffloſe<lb/>
Inhalt aus der Anſchauung und Vorſtellung als Beyſpiel<lb/>
gebraucht, und die Beſtimmungen des <hirendition="#g">Seyns</hi> und die<lb/>
der <hirendition="#g">Reflexion</hi> fuͤr Urtheilsbeſtimmungen genommen<lb/><fwplace="bottom"type="catch">wer-</fw><lb/></p></div></div></div></div></div></body></text></TEI>
[93/0111]
II. Kapitel. Das Urtheil.
der andern iſt. Die Urtheils- als Begriffsbeſtimmung
iſt an ihr ſelbſt ein allgemeines, geſetzt als ſich in ihre
andere continuirendes. Umgekehrt iſt die Bezie-
hung des Urtheils dieſelbe Beſtimmung als die Extre-
me haben; denn ſie iſt eben dieſe Allgemeinheit und
Continuation derſelben in einander; inſofern dieſe un-
terſchieden ſind, hat ſie auch die Negativitaͤt an ihr.
Der oben angegebene Uebergang von der Form der
Beziehung zur Form der Beſtimmung macht die
unmittelbare Conſequenz aus, daß das nicht
der Copula eben ſo ſehr zum Praͤdicate geſchlagen, und
daſſelbe als das Nicht-allgemeine beſtimmt werden
muß. Das Nichtallgemeine aber iſt durch eine eben ſo
unmittelbare Conſequenz das Beſondere. — Wird das
Negative nach der ganz abſtracten Beſtimmung des
unmittelbaren Nichtſeyns feſtgehalten, ſo iſt das Praͤ-
dicat nur das ganz unbeſtimmte Nichtallgemeine.
Von dieſer Beſtimmung wird ſonſt in der Logik bey den
contradictoriſchen Begriffen gehandelt, und als
etwas wichtiges eingeſchaͤrft, daß beym Negativen
eines Begriffs nur am Negativen feſtgehalten, und es als
der bloß unbeſtimmte Umfang des Andern des
poſitiven Begriffs genommen werden ſoll. So waͤre
das bloſſe Nicht-weiſſe, eben ſo wohl das Rothe,
Gelbe, Blaue ꝛc. als das Schwarze. Das Weiße aber
als ſolches iſt die begriffsloſe Beſtimmung der
Anſchauung; das Nicht des Weiſſen iſt dann das eben
ſo begriffloſe Nichtſeyn, welche Abſtraction ganz zu
Anfang der Logik betrachtet, und als deren naͤchſte Wahr-
heit das Werden erkannt worden iſt. Wenn bey
Betrachtung der Urtheilsbeſtimmungen ſolcher begriffloſe
Inhalt aus der Anſchauung und Vorſtellung als Beyſpiel
gebraucht, und die Beſtimmungen des Seyns und die
der Reflexion fuͤr Urtheilsbeſtimmungen genommen
wer-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 2. Nürnberg, 1816, S. 93. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik02_1816/111>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.