3. Indem nun die Reflexionsbestimmung sowohl reflectirte Beziehung in sich selbst, als auch Gesetztseyn ist, so erhellt unmittelbar daraus ihre Natur näher. Als Gesetztseyn nemlich ist sie die Negation als solche, ein Nichtseyn gegen ein anderes, nemlich gegen die absolute Reflexion in sich oder gegen das Wesen. Aber als Beziehung auf sich ist sie in sich reflectirt. -- Diese ihre Reflexion und jenes Gesetztseyn sind verschieden; ihr Gesetztseyn ist vielmehr ihr Aufgehobenseyn; ihr Re- flectirtseyn in sich aber ist ihr Bestehen. Insofern es nun also das Gesetztseyn ist, das zugleich Reflexion in sich selbst ist, so ist die Reflexionsbestimmtheit die Be- ziehung auf ihr Andersseyn an ihr selbst. -- Sie ist nicht als eine seyende, ruhende Bestimmtheit, welche bezogen würde auf ein anderes, so daß das Be- zogene und dessen Beziehung verschieden von einander sind, jenes ein insichseyendes, ein Etwas, welches sein Anderes und seine Beziehung auf diß Andere von sich aus- schließt. Sondern die Reflexionsbestimmung ist an ihr selbst die bestimmte Seite, und die Beziehung dieser bestimmten Seite als bestimmter, das heißt, auf ihre Negation. -- Die Qualität geht durch ihre Bezie- hung in anderes über; in ihrer Beziehung beginnt ihre Veränderung. Die Reflexionsbestimmung hingegen hat ihr Andersseyn in sich zurückgenommen. Sie ist Ge- setztseyn, Negation, welche aber die Beziehung auf anderes in sich zurückbeugt, und Negation, die sich selbst gleich, die Einheit ihrer selbst und ihres Andern und nur dadurch Wesenheit ist. Sie ist also Gesetztseyn, Nega- tion, aber als Reflexion in sich ist sie zugleich das Aufge- hobenseyn dieses Gesetztseyns, unendliche Beziehung auf sich.
Zwey-
Das Weſen.
3. Indem nun die Reflexionsbeſtimmung ſowohl reflectirte Beziehung in ſich ſelbſt, als auch Geſetztſeyn iſt, ſo erhellt unmittelbar daraus ihre Natur naͤher. Als Geſetztſeyn nemlich iſt ſie die Negation als ſolche, ein Nichtſeyn gegen ein anderes, nemlich gegen die abſolute Reflexion in ſich oder gegen das Weſen. Aber als Beziehung auf ſich iſt ſie in ſich reflectirt. — Dieſe ihre Reflexion und jenes Geſetztſeyn ſind verſchieden; ihr Geſetztſeyn iſt vielmehr ihr Aufgehobenſeyn; ihr Re- flectirtſeyn in ſich aber iſt ihr Beſtehen. Inſofern es nun alſo das Geſetztſeyn iſt, das zugleich Reflexion in ſich ſelbſt iſt, ſo iſt die Reflexionsbeſtimmtheit die Be- ziehung auf ihr Andersſeyn an ihr ſelbſt. — Sie iſt nicht als eine ſeyende, ruhende Beſtimmtheit, welche bezogen wuͤrde auf ein anderes, ſo daß das Be- zogene und deſſen Beziehung verſchieden von einander ſind, jenes ein inſichſeyendes, ein Etwas, welches ſein Anderes und ſeine Beziehung auf diß Andere von ſich aus- ſchließt. Sondern die Reflexionsbeſtimmung iſt an ihr ſelbſt die beſtimmte Seite, und die Beziehung dieſer beſtimmten Seite als beſtimmter, das heißt, auf ihre Negation. — Die Qualitaͤt geht durch ihre Bezie- hung in anderes uͤber; in ihrer Beziehung beginnt ihre Veraͤnderung. Die Reflexionsbeſtimmung hingegen hat ihr Andersſeyn in ſich zuruͤckgenommen. Sie iſt Ge- ſetztſeyn, Negation, welche aber die Beziehung auf anderes in ſich zuruͤckbeugt, und Negation, die ſich ſelbſt gleich, die Einheit ihrer ſelbſt und ihres Andern und nur dadurch Weſenheit iſt. Sie iſt alſo Geſetztſeyn, Nega- tion, aber als Reflexion in ſich iſt ſie zugleich das Aufge- hobenſeyn dieſes Geſetztſeyns, unendliche Beziehung auf ſich.
Zwey-
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Das Weſen.
3. Indem nun die Reflexionsbeſtimmung ſowohl
reflectirte Beziehung in ſich ſelbſt, als auch Geſetztſeyn
iſt, ſo erhellt unmittelbar daraus ihre Natur naͤher.
Als Geſetztſeyn nemlich iſt ſie die Negation als ſolche,
ein Nichtſeyn gegen ein anderes, nemlich gegen die
abſolute Reflexion in ſich oder gegen das Weſen. Aber
als Beziehung auf ſich iſt ſie in ſich reflectirt. — Dieſe
ihre Reflexion und jenes Geſetztſeyn ſind verſchieden; ihr
Geſetztſeyn iſt vielmehr ihr Aufgehobenſeyn; ihr Re-
flectirtſeyn in ſich aber iſt ihr Beſtehen. Inſofern es
nun alſo das Geſetztſeyn iſt, das zugleich Reflexion in
ſich ſelbſt iſt, ſo iſt die Reflexionsbeſtimmtheit die Be-
ziehung auf ihr Andersſeyn an ihr ſelbſt. —
Sie iſt nicht als eine ſeyende, ruhende Beſtimmtheit,
welche bezogen wuͤrde auf ein anderes, ſo daß das Be-
zogene und deſſen Beziehung verſchieden von einander
ſind, jenes ein inſichſeyendes, ein Etwas, welches ſein
Anderes und ſeine Beziehung auf diß Andere von ſich aus-
ſchließt. Sondern die Reflexionsbeſtimmung iſt an ihr
ſelbſt die beſtimmte Seite, und die Beziehung
dieſer beſtimmten Seite als beſtimmter, das heißt, auf
ihre Negation. — Die Qualitaͤt geht durch ihre Bezie-
hung in anderes uͤber; in ihrer Beziehung beginnt ihre
Veraͤnderung. Die Reflexionsbeſtimmung hingegen hat
ihr Andersſeyn in ſich zuruͤckgenommen. Sie iſt Ge-
ſetztſeyn, Negation, welche aber die Beziehung auf
anderes in ſich zuruͤckbeugt, und Negation, die ſich ſelbſt
gleich, die Einheit ihrer ſelbſt und ihres Andern und nur
dadurch Weſenheit iſt. Sie iſt alſo Geſetztſeyn, Nega-
tion, aber als Reflexion in ſich iſt ſie zugleich das Aufge-
hobenſeyn dieſes Geſetztſeyns, unendliche Beziehung auf
ſich.
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/41>, abgerufen am 02.03.2025.
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