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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.

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Die Wirklichkeit.
und das Aeussere überhaupt dasselbe was das Innere.
Aber zugleich sollten diese Seiten, jede noch ein eigenes
unmittelbares Bestehen haben, die eine als die
seyende, die andere als die reflectirte Unmittelbarkeit.
Im Absoluten dagegen sind diese unterschiedenen Unmit-
telbarkeiten zum Scheine herabgesetzt, und die Totali-
tät
, welche das Attribut ist, ist gesetzt als sein
wahres und einziges Bestehen
; die Bestim-
mung
aber, in der es ist, als das unwesentliche.

Das Absolute ist darum Attribut, weil es als ein-
fache absolute Identität in der Bestimmung der Identität
ist; an die Bestimmung überhaupt können nun andere
Bestimmungen angeknüpft werden, z. B. auch daß meh-
rere
Attribute seyen. Aber weil die absolute Identität
nur diese Bedeutung hat, nicht nur daß alle Bestim-
mungen aufgehoben sind, sondern daß sie auch die Refle-
xion ist, die sich selbst aufgehoben hat, so sind an ihr al-
le Bestimmungen gesetzt, als aufgehobene. Oder
die Totalität ist gesetzt als die absolute, oder das Attri-
but hat das Absolute zu seinem Inhalt und Bestehen;
seine Formbestimmung, wodurch es Attribut ist, ist daher
auch gesetzt, unmittelbar als blosser Schein; das Nega-
tive als Negatives. Der positive Schein, den die Aus-
legung sich durch das Attribut gibt, indem sie das End-
liche in seiner Schranke nicht als ein an und für sich
seyendes nimmt, sondern sein Bestehen in das Absolute
auflöst, und es zum Attribut erweitert, hebt diß selbst
auf, daß es Attribut sey; sie versenkt dasselbe und ihr
unterscheidendes Thun in das einfache Absolute.

Aber indem die Reflexion von ihrem Unterscheiden
so nur zur Identität des Absoluten zurükkehrt, ist sie
zugleich nicht aus ihrer Aeusserlichkeit heraus und zum
wahrhaften Absoluten gekommen. Sie hat nur die un-

bestimm-

Die Wirklichkeit.
und das Aeuſſere uͤberhaupt daſſelbe was das Innere.
Aber zugleich ſollten dieſe Seiten, jede noch ein eigenes
unmittelbares Beſtehen haben, die eine als die
ſeyende, die andere als die reflectirte Unmittelbarkeit.
Im Abſoluten dagegen ſind dieſe unterſchiedenen Unmit-
telbarkeiten zum Scheine herabgeſetzt, und die Totali-
taͤt
, welche das Attribut iſt, iſt geſetzt als ſein
wahres und einziges Beſtehen
; die Beſtim-
mung
aber, in der es iſt, als das unweſentliche.

Das Abſolute iſt darum Attribut, weil es als ein-
fache abſolute Identitaͤt in der Beſtimmung der Identitaͤt
iſt; an die Beſtimmung uͤberhaupt koͤnnen nun andere
Beſtimmungen angeknuͤpft werden, z. B. auch daß meh-
rere
Attribute ſeyen. Aber weil die abſolute Identitaͤt
nur dieſe Bedeutung hat, nicht nur daß alle Beſtim-
mungen aufgehoben ſind, ſondern daß ſie auch die Refle-
xion iſt, die ſich ſelbſt aufgehoben hat, ſo ſind an ihr al-
le Beſtimmungen geſetzt, als aufgehobene. Oder
die Totalitaͤt iſt geſetzt als die abſolute, oder das Attri-
but hat das Abſolute zu ſeinem Inhalt und Beſtehen;
ſeine Formbeſtimmung, wodurch es Attribut iſt, iſt daher
auch geſetzt, unmittelbar als bloſſer Schein; das Nega-
tive als Negatives. Der poſitive Schein, den die Aus-
legung ſich durch das Attribut gibt, indem ſie das End-
liche in ſeiner Schranke nicht als ein an und fuͤr ſich
ſeyendes nimmt, ſondern ſein Beſtehen in das Abſolute
aufloͤst, und es zum Attribut erweitert, hebt diß ſelbſt
auf, daß es Attribut ſey; ſie verſenkt daſſelbe und ihr
unterſcheidendes Thun in das einfache Abſolute.

Aber indem die Reflexion von ihrem Unterſcheiden
ſo nur zur Identitaͤt des Abſoluten zuruͤkkehrt, iſt ſie
zugleich nicht aus ihrer Aeuſſerlichkeit heraus und zum
wahrhaften Abſoluten gekommen. Sie hat nur die un-

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[221/0233] Die Wirklichkeit. und das Aeuſſere uͤberhaupt daſſelbe was das Innere. Aber zugleich ſollten dieſe Seiten, jede noch ein eigenes unmittelbares Beſtehen haben, die eine als die ſeyende, die andere als die reflectirte Unmittelbarkeit. Im Abſoluten dagegen ſind dieſe unterſchiedenen Unmit- telbarkeiten zum Scheine herabgeſetzt, und die Totali- taͤt, welche das Attribut iſt, iſt geſetzt als ſein wahres und einziges Beſtehen; die Beſtim- mung aber, in der es iſt, als das unweſentliche. Das Abſolute iſt darum Attribut, weil es als ein- fache abſolute Identitaͤt in der Beſtimmung der Identitaͤt iſt; an die Beſtimmung uͤberhaupt koͤnnen nun andere Beſtimmungen angeknuͤpft werden, z. B. auch daß meh- rere Attribute ſeyen. Aber weil die abſolute Identitaͤt nur dieſe Bedeutung hat, nicht nur daß alle Beſtim- mungen aufgehoben ſind, ſondern daß ſie auch die Refle- xion iſt, die ſich ſelbſt aufgehoben hat, ſo ſind an ihr al- le Beſtimmungen geſetzt, als aufgehobene. Oder die Totalitaͤt iſt geſetzt als die abſolute, oder das Attri- but hat das Abſolute zu ſeinem Inhalt und Beſtehen; ſeine Formbeſtimmung, wodurch es Attribut iſt, iſt daher auch geſetzt, unmittelbar als bloſſer Schein; das Nega- tive als Negatives. Der poſitive Schein, den die Aus- legung ſich durch das Attribut gibt, indem ſie das End- liche in ſeiner Schranke nicht als ein an und fuͤr ſich ſeyendes nimmt, ſondern ſein Beſtehen in das Abſolute aufloͤst, und es zum Attribut erweitert, hebt diß ſelbſt auf, daß es Attribut ſey; ſie verſenkt daſſelbe und ihr unterſcheidendes Thun in das einfache Abſolute. Aber indem die Reflexion von ihrem Unterſcheiden ſo nur zur Identitaͤt des Abſoluten zuruͤkkehrt, iſt ſie zugleich nicht aus ihrer Aeuſſerlichkeit heraus und zum wahrhaften Abſoluten gekommen. Sie hat nur die un- beſtimm-

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Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 221. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/233>, abgerufen am 22.11.2024.