Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.

Bild:
<< vorherige Seite

Die Erscheinung.
wirft; ihr reflectirter Inhalt dagegen ist ihre Mannich-
faltigkeit auf den einfachen Unterschied reducirt.
Der bestimmte wesentliche Inhalt ist nemlich näher, nicht
nur bestimmt überhaupt, sondern als das Wesentliche der
Erscheinung die vollständige Bestimmtheit; eines und
sein anderes. In der Erscheinung hat jedes dieser
beyden sein Bestehen so in dem andern, daß es zugleich
nur in dessen Nichtbestehen ist. Dieser Widerspruch
hebt sich auf; und die Reflexion desselben in sich, ist die
Identität ihres beyderseitigen Bestehens, daß das
Gesetztseyn des einen auch das Gesetztseyn
des andern
ist. Sie machen Ein Bestehen aus, zu-
gleich als verschiedener, gegen einander gleichgülti-
ger Inhalt. In der wesentlichen Seite der Erscheinung
ist somit das Negative des unwesentlichen Inhalts,
sich aufzuheben, in die Identität zurükgegangen; er ist
ein gleichgültiges Bestehen, welches nicht das Aufge-
hobenseyn, sondern vielmehr das Bestehen des an-
dern
ist.

Diese Einheit ist das Gesetz der Erscheinung.

2. Das Gesetz ist also das Positive der Vermitt-
lung des Erscheinenden. Die Erscheinung ist zunächst
die Existenz als die negative Vermittlung mit sich, so
daß das Existirende durch sein eigenes Nichtbeste-
hen
, durch ein Anderes, und wieder durch das Nicht-
bestehen dieses Andern
mit sich vermittelt ist.
Darin ist enthalten erstens das blosse Scheinen und
das Verschwinden beyder, die unwesentliche Erscheinung;
zweytens auch das Bleiben oder das Gesetz; denn
jedes der beyden existirt in jenem Aufheben des an-
dern; und ihr Gesetztseyn als ihre Negativität ist zugleich
das identische, positive Gesetztseyn beyder.

Diß

Die Erſcheinung.
wirft; ihr reflectirter Inhalt dagegen iſt ihre Mannich-
faltigkeit auf den einfachen Unterſchied reducirt.
Der beſtimmte weſentliche Inhalt iſt nemlich naͤher, nicht
nur beſtimmt uͤberhaupt, ſondern als das Weſentliche der
Erſcheinung die vollſtaͤndige Beſtimmtheit; eines und
ſein anderes. In der Erſcheinung hat jedes dieſer
beyden ſein Beſtehen ſo in dem andern, daß es zugleich
nur in deſſen Nichtbeſtehen iſt. Dieſer Widerſpruch
hebt ſich auf; und die Reflexion deſſelben in ſich, iſt die
Identitaͤt ihres beyderſeitigen Beſtehens, daß das
Geſetztſeyn des einen auch das Geſetztſeyn
des andern
iſt. Sie machen Ein Beſtehen aus, zu-
gleich als verſchiedener, gegen einander gleichguͤlti-
ger Inhalt. In der weſentlichen Seite der Erſcheinung
iſt ſomit das Negative des unweſentlichen Inhalts,
ſich aufzuheben, in die Identitaͤt zuruͤkgegangen; er iſt
ein gleichguͤltiges Beſtehen, welches nicht das Aufge-
hobenſeyn, ſondern vielmehr das Beſtehen des an-
dern
iſt.

Dieſe Einheit iſt das Geſetz der Erſcheinung.

2. Das Geſetz iſt alſo das Poſitive der Vermitt-
lung des Erſcheinenden. Die Erſcheinung iſt zunaͤchſt
die Exiſtenz als die negative Vermittlung mit ſich, ſo
daß das Exiſtirende durch ſein eigenes Nichtbeſte-
hen
, durch ein Anderes, und wieder durch das Nicht-
beſtehen dieſes Andern
mit ſich vermittelt iſt.
Darin iſt enthalten erſtens das bloſſe Scheinen und
das Verſchwinden beyder, die unweſentliche Erſcheinung;
zweytens auch das Bleiben oder das Geſetz; denn
jedes der beyden exiſtirt in jenem Aufheben des an-
dern; und ihr Geſetztſeyn als ihre Negativitaͤt iſt zugleich
das identiſche, poſitive Geſetztſeyn beyder.

Diß
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0183" n="171"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#g">Die Er&#x017F;cheinung</hi>.</fw><lb/>
wirft; ihr reflectirter Inhalt dagegen i&#x017F;t ihre Mannich-<lb/>
faltigkeit auf den <hi rendition="#g">einfachen Unter&#x017F;chied</hi> reducirt.<lb/>
Der be&#x017F;timmte we&#x017F;entliche Inhalt i&#x017F;t nemlich na&#x0364;her, nicht<lb/>
nur be&#x017F;timmt u&#x0364;berhaupt, &#x017F;ondern als das We&#x017F;entliche der<lb/>
Er&#x017F;cheinung die voll&#x017F;ta&#x0364;ndige Be&#x017F;timmtheit; <hi rendition="#g">eines</hi> und<lb/>
&#x017F;ein <hi rendition="#g">anderes</hi>. In der Er&#x017F;cheinung hat jedes die&#x017F;er<lb/>
beyden &#x017F;ein Be&#x017F;tehen &#x017F;o in dem andern, daß es zugleich<lb/>
nur in de&#x017F;&#x017F;en <hi rendition="#g">Nichtbe&#x017F;tehen</hi> i&#x017F;t. Die&#x017F;er Wider&#x017F;pruch<lb/>
hebt &#x017F;ich auf; und die Reflexion de&#x017F;&#x017F;elben in &#x017F;ich, i&#x017F;t die<lb/><hi rendition="#g">Identita&#x0364;t</hi> ihres beyder&#x017F;eitigen Be&#x017F;tehens, daß <hi rendition="#g">das<lb/>
Ge&#x017F;etzt&#x017F;eyn des einen auch das Ge&#x017F;etzt&#x017F;eyn<lb/>
des andern</hi> i&#x017F;t. Sie machen <hi rendition="#g">Ein</hi> Be&#x017F;tehen aus, zu-<lb/>
gleich als <hi rendition="#g">ver&#x017F;chiedener</hi>, gegen einander gleichgu&#x0364;lti-<lb/>
ger Inhalt. In der we&#x017F;entlichen Seite der Er&#x017F;cheinung<lb/>
i&#x017F;t &#x017F;omit das <hi rendition="#g">Negative</hi> des unwe&#x017F;entlichen Inhalts,<lb/>
&#x017F;ich aufzuheben, in die Identita&#x0364;t zuru&#x0364;kgegangen; er i&#x017F;t<lb/>
ein gleichgu&#x0364;ltiges <hi rendition="#g">Be&#x017F;tehen</hi>, welches nicht das Aufge-<lb/>
hoben&#x017F;eyn, &#x017F;ondern vielmehr <hi rendition="#g">das Be&#x017F;tehen des an-<lb/>
dern</hi> i&#x017F;t.</p><lb/>
                <p>Die&#x017F;e Einheit i&#x017F;t das <hi rendition="#g">Ge&#x017F;etz</hi> der <hi rendition="#g">Er&#x017F;cheinung</hi>.</p><lb/>
                <p>2. Das Ge&#x017F;etz i&#x017F;t al&#x017F;o das <hi rendition="#g">Po&#x017F;itive</hi> der Vermitt-<lb/>
lung des Er&#x017F;cheinenden. Die Er&#x017F;cheinung i&#x017F;t zuna&#x0364;ch&#x017F;t<lb/>
die Exi&#x017F;tenz als die <hi rendition="#g">negative</hi> Vermittlung mit &#x017F;ich, &#x017F;o<lb/>
daß das Exi&#x017F;tirende durch &#x017F;ein <hi rendition="#g">eigenes Nichtbe&#x017F;te-<lb/>
hen</hi>, durch ein Anderes, und wieder durch das <hi rendition="#g">Nicht-<lb/>
be&#x017F;tehen die&#x017F;es Andern</hi> mit &#x017F;ich vermittelt i&#x017F;t.<lb/>
Darin i&#x017F;t enthalten <hi rendition="#g">er&#x017F;tens</hi> das blo&#x017F;&#x017F;e Scheinen und<lb/>
das Ver&#x017F;chwinden beyder, die unwe&#x017F;entliche Er&#x017F;cheinung;<lb/><hi rendition="#g">zweytens</hi> auch das <hi rendition="#g">Bleiben</hi> oder das <hi rendition="#g">Ge&#x017F;etz</hi>; denn<lb/><hi rendition="#g">jedes</hi> der beyden <hi rendition="#g">exi&#x017F;tirt</hi> in jenem Aufheben des an-<lb/>
dern; und ihr Ge&#x017F;etzt&#x017F;eyn als ihre Negativita&#x0364;t i&#x017F;t zugleich<lb/>
das <hi rendition="#g">identi&#x017F;che, po&#x017F;itive</hi> Ge&#x017F;etzt&#x017F;eyn beyder.</p><lb/>
                <fw place="bottom" type="catch">Diß</fw><lb/>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[171/0183] Die Erſcheinung. wirft; ihr reflectirter Inhalt dagegen iſt ihre Mannich- faltigkeit auf den einfachen Unterſchied reducirt. Der beſtimmte weſentliche Inhalt iſt nemlich naͤher, nicht nur beſtimmt uͤberhaupt, ſondern als das Weſentliche der Erſcheinung die vollſtaͤndige Beſtimmtheit; eines und ſein anderes. In der Erſcheinung hat jedes dieſer beyden ſein Beſtehen ſo in dem andern, daß es zugleich nur in deſſen Nichtbeſtehen iſt. Dieſer Widerſpruch hebt ſich auf; und die Reflexion deſſelben in ſich, iſt die Identitaͤt ihres beyderſeitigen Beſtehens, daß das Geſetztſeyn des einen auch das Geſetztſeyn des andern iſt. Sie machen Ein Beſtehen aus, zu- gleich als verſchiedener, gegen einander gleichguͤlti- ger Inhalt. In der weſentlichen Seite der Erſcheinung iſt ſomit das Negative des unweſentlichen Inhalts, ſich aufzuheben, in die Identitaͤt zuruͤkgegangen; er iſt ein gleichguͤltiges Beſtehen, welches nicht das Aufge- hobenſeyn, ſondern vielmehr das Beſtehen des an- dern iſt. Dieſe Einheit iſt das Geſetz der Erſcheinung. 2. Das Geſetz iſt alſo das Poſitive der Vermitt- lung des Erſcheinenden. Die Erſcheinung iſt zunaͤchſt die Exiſtenz als die negative Vermittlung mit ſich, ſo daß das Exiſtirende durch ſein eigenes Nichtbeſte- hen, durch ein Anderes, und wieder durch das Nicht- beſtehen dieſes Andern mit ſich vermittelt iſt. Darin iſt enthalten erſtens das bloſſe Scheinen und das Verſchwinden beyder, die unweſentliche Erſcheinung; zweytens auch das Bleiben oder das Geſetz; denn jedes der beyden exiſtirt in jenem Aufheben des an- dern; und ihr Geſetztſeyn als ihre Negativitaͤt iſt zugleich das identiſche, poſitive Geſetztſeyn beyder. Diß

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/183
Zitationshilfe: Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813, S. 171. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0102_1813/183>, abgerufen am 24.11.2024.