Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,2. Nürnberg, 1813.Das Wesen. äusserliche und somit nur eine gesetzte ist. Die realeGrundbeziehung ist daher vielmehr der Grund als aufge- hobener; sie macht somit vielmehr die Seite des Be- gründeten oder des Gesetztseyns aus. Als Ge- setztseyn aber ist nun der Grund selbst in seinen Grund zurückgegangen; er ist nun ein Begründetes, das einen andern Grund hat. Dieser bestimmt sich hiedurch so, daß er erstlich das mit dem realen Grunde als sei- nem Begründeten identische ist; beyde Seiten haben nach dieser Bestimmung einen und denselben Inhalt; die zwey Inhaltsbestimmungen und deren Verknüpfung im Etwas befinden sich gleichfalls im neuen Grunde. Aber zweytens der neue Grund, in welchen sich jene nur gesetzte äusserliche Verknüpfung aufgehoben hat, ist als ihre Reflexion in sich die absolute Beziehung der zwey Inhaltsbestimmungen. Dadurch daß der reale Grund selbst in seinen Grund 2. Die Grundbeziehung hat sich hiemit folgender- der
Das Weſen. aͤuſſerliche und ſomit nur eine geſetzte iſt. Die realeGrundbeziehung iſt daher vielmehr der Grund als aufge- hobener; ſie macht ſomit vielmehr die Seite des Be- gruͤndeten oder des Geſetztſeyns aus. Als Ge- ſetztſeyn aber iſt nun der Grund ſelbſt in ſeinen Grund zuruͤckgegangen; er iſt nun ein Begruͤndetes, das einen andern Grund hat. Dieſer beſtimmt ſich hiedurch ſo, daß er erſtlich das mit dem realen Grunde als ſei- nem Begruͤndeten identiſche iſt; beyde Seiten haben nach dieſer Beſtimmung einen und denſelben Inhalt; die zwey Inhaltsbeſtimmungen und deren Verknuͤpfung im Etwas befinden ſich gleichfalls im neuen Grunde. Aber zweytens der neue Grund, in welchen ſich jene nur geſetzte aͤuſſerliche Verknuͤpfung aufgehoben hat, iſt als ihre Reflexion in ſich die abſolute Beziehung der zwey Inhaltsbeſtimmungen. Dadurch daß der reale Grund ſelbſt in ſeinen Grund 2. Die Grundbeziehung hat ſich hiemit folgender- der
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Das Weſen.
aͤuſſerliche und ſomit nur eine geſetzte iſt. Die reale
Grundbeziehung iſt daher vielmehr der Grund als aufge-
hobener; ſie macht ſomit vielmehr die Seite des Be-
gruͤndeten oder des Geſetztſeyns aus. Als Ge-
ſetztſeyn aber iſt nun der Grund ſelbſt in ſeinen Grund
zuruͤckgegangen; er iſt nun ein Begruͤndetes, das einen
andern Grund hat. Dieſer beſtimmt ſich hiedurch
ſo, daß er erſtlich das mit dem realen Grunde als ſei-
nem Begruͤndeten identiſche iſt; beyde Seiten haben
nach dieſer Beſtimmung einen und denſelben Inhalt;
die zwey Inhaltsbeſtimmungen und deren Verknuͤpfung
im Etwas befinden ſich gleichfalls im neuen Grunde.
Aber zweytens der neue Grund, in welchen ſich jene
nur geſetzte aͤuſſerliche Verknuͤpfung aufgehoben hat, iſt
als ihre Reflexion in ſich die abſolute Beziehung
der zwey Inhaltsbeſtimmungen.
Dadurch daß der reale Grund ſelbſt in ſeinen Grund
zuruͤkgegangen iſt, ſtellt ſich an ihm die Identitaͤt des
Grundes und Begruͤndeten, oder der formelle Grund
wieder her. Die entſtandene Grundbeziehung iſt darum
die vollſtaͤndige, die den formellen und realen Grund
zugleich in ſich enthaͤlt und die im letztern gegen einander
unmittelbaren Inhaltsbeſtimmungen vermittelt.
2. Die Grundbeziehung hat ſich hiemit folgender-
maſſen naͤher beſtimmt. Erſtens Etwas hat einen
Grund; es enthaͤlt die Inhaltsbeſtimmung, wel-
che der Grund iſt, und noch eine zweyte als durch
ihn geſetzte. Aber als gleichguͤltiger Inhalt, iſt die
eine nicht an ihr ſelbſt Grund, die andere nicht an ihr
ſelbſt das Begruͤndete von jener, ſondern dieſe Bezie-
hung iſt in der Unmittelbarkeit des Inhalts als eine
aufgehobene oder geſetzte, und hat als ſolche in einer an-
dern ihren Grund. Dieſe zweyte Beziehung als nur
der
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