Dieser Beweis kann ein ganzes Nest (um einen sonst vorkommenden Kantischen Ausdruck zu gebrauchen) von fehlerhaftem Verfahren genannt werden.
Zunächst ist die apogogische Wendung ein durchaus grundloser Schein. Denn die Annahme, daß alles substanzielle räumlich sey, der Raum aber nicht aus einfachen Theilen bestehe, ist eine directe Behauptung, die den unmittelbaren Grund des zu Beweisenden ausmacht und mit dem das ganze Beweisen fertig ist.
Alsdann fängt dieser apogogische Beweis mit dem Satze an: "daß alle Zusammensetzung aus Substanzen, ein äusseres Verhältniß sey," vergißt ihn aber son- derbar genug, sogleich wieder. Es wird nemlich fort- geschlossen, daß die Zusammensetzung nur im Raume möglich sey, der Raum bestehe aber nicht aus einfachen Theilen, das Reale, das einen Raum einnehme, sey mit- hin zusammengesetzt. Da einmal die Zusammensetzung als ein äusserliches Verhältniß angenommen ist, so ist die Räumlichkeit, als in der allein die Zusammensetzung möglich seyn soll, eben darum selbst ein äusserliches Ver- hältniß, das die Substanzen nichts angeht, und ihre Natur nicht berührt, so wenig als das übrige, was man aus der Bestimmung der Räumlichkeit noch folgern kann.
Ferner ist vorausgesetzt, daß der Raum, in den die Substanzen hier versetzt werden, nicht aus einfachen Theilen bestehe; weil er eine Anschauung, nemlich, nach Kantischer Bestimmung, eine Vorstellung, die nur durch einen einzigen Gegenstand gegeben werden könne, und kein discursiver Begriff sey. -- Bekanntlich hat sich aus dieser Kantischen Unterscheidung von Anschauung und Begriff viel Unfug mit dem Anschauen entwickelt, und
um
Quantitaͤt.
Dieſer Beweis kann ein ganzes Neſt (um einen ſonſt vorkommenden Kantiſchen Ausdruck zu gebrauchen) von fehlerhaftem Verfahren genannt werden.
Zunaͤchſt iſt die apogogiſche Wendung ein durchaus grundloſer Schein. Denn die Annahme, daß alles ſubſtanzielle raͤumlich ſey, der Raum aber nicht aus einfachen Theilen beſtehe, iſt eine directe Behauptung, die den unmittelbaren Grund des zu Beweiſenden ausmacht und mit dem das ganze Beweiſen fertig iſt.
Alsdann faͤngt dieſer apogogiſche Beweis mit dem Satze an: „daß alle Zuſammenſetzung aus Subſtanzen, ein aͤuſſeres Verhaͤltniß ſey,“ vergißt ihn aber ſon- derbar genug, ſogleich wieder. Es wird nemlich fort- geſchloſſen, daß die Zuſammenſetzung nur im Raume moͤglich ſey, der Raum beſtehe aber nicht aus einfachen Theilen, das Reale, das einen Raum einnehme, ſey mit- hin zuſammengeſetzt. Da einmal die Zuſammenſetzung als ein aͤuſſerliches Verhaͤltniß angenommen iſt, ſo iſt die Raͤumlichkeit, als in der allein die Zuſammenſetzung moͤglich ſeyn ſoll, eben darum ſelbſt ein aͤuſſerliches Ver- haͤltniß, das die Subſtanzen nichts angeht, und ihre Natur nicht beruͤhrt, ſo wenig als das uͤbrige, was man aus der Beſtimmung der Raͤumlichkeit noch folgern kann.
Ferner iſt vorausgeſetzt, daß der Raum, in den die Subſtanzen hier verſetzt werden, nicht aus einfachen Theilen beſtehe; weil er eine Anſchauung, nemlich, nach Kantiſcher Beſtimmung, eine Vorſtellung, die nur durch einen einzigen Gegenſtand gegeben werden koͤnne, und kein diſcurſiver Begriff ſey. — Bekanntlich hat ſich aus dieſer Kantiſchen Unterſcheidung von Anſchauung und Begriff viel Unfug mit dem Anſchauen entwickelt, und
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Quantitaͤt.
Dieſer Beweis kann ein ganzes Neſt (um einen
ſonſt vorkommenden Kantiſchen Ausdruck zu gebrauchen)
von fehlerhaftem Verfahren genannt werden.
Zunaͤchſt iſt die apogogiſche Wendung ein durchaus
grundloſer Schein. Denn die Annahme, daß alles
ſubſtanzielle raͤumlich ſey, der Raum aber
nicht aus einfachen Theilen beſtehe, iſt eine
directe Behauptung, die den unmittelbaren Grund des zu
Beweiſenden ausmacht und mit dem das ganze Beweiſen
fertig iſt.
Alsdann faͤngt dieſer apogogiſche Beweis mit dem
Satze an: „daß alle Zuſammenſetzung aus Subſtanzen,
ein aͤuſſeres Verhaͤltniß ſey,“ vergißt ihn aber ſon-
derbar genug, ſogleich wieder. Es wird nemlich fort-
geſchloſſen, daß die Zuſammenſetzung nur im Raume
moͤglich ſey, der Raum beſtehe aber nicht aus einfachen
Theilen, das Reale, das einen Raum einnehme, ſey mit-
hin zuſammengeſetzt. Da einmal die Zuſammenſetzung
als ein aͤuſſerliches Verhaͤltniß angenommen iſt, ſo iſt
die Raͤumlichkeit, als in der allein die Zuſammenſetzung
moͤglich ſeyn ſoll, eben darum ſelbſt ein aͤuſſerliches Ver-
haͤltniß, das die Subſtanzen nichts angeht, und ihre
Natur nicht beruͤhrt, ſo wenig als das uͤbrige, was man
aus der Beſtimmung der Raͤumlichkeit noch folgern kann.
Ferner iſt vorausgeſetzt, daß der Raum, in den
die Subſtanzen hier verſetzt werden, nicht aus einfachen
Theilen beſtehe; weil er eine Anſchauung, nemlich, nach
Kantiſcher Beſtimmung, eine Vorſtellung, die nur durch
einen einzigen Gegenſtand gegeben werden koͤnne, und
kein diſcurſiver Begriff ſey. — Bekanntlich hat ſich aus
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Hegel, Georg Wilhelm Friedrich: Wissenschaft der Logik. Bd. 1,1. Nürnberg, 1812, S. 147. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hegel_logik0101_1812/195>, abgerufen am 16.02.2025.
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