Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.Drittes Buch. Die Formen des völkerrechtlichen Verkehres oder die Staatenpraxis in auswärtigen Angelegenheiten sowohl im Kriege wie im Frieden. Einleitung. 193. Annäherung und Verbindung der Völker unter Einander Erster Abschnitt. Allgemeine Cerimonialrechte im Verkehr der Nationen und ihrer Souveräne bei persönlichen Annäherungen. 194. Aus der Achtung, welche die Staaten einander schuldig 21*
Drittes Buch. Die Formen des völkerrechtlichen Verkehres oder die Staatenpraxis in auswärtigen Angelegenheiten ſowohl im Kriege wie im Frieden. Einleitung. 193. Annäherung und Verbindung der Völker unter Einander Erſter Abſchnitt. Allgemeine Cerimonialrechte im Verkehr der Nationen und ihrer Souveräne bei perſönlichen Annäherungen. 194. Aus der Achtung, welche die Staaten einander ſchuldig 21*
<TEI> <text> <body> <pb n="[323]" facs="#f0347"/> <div n="1"> <head><hi rendition="#g">Drittes Buch</hi>.<lb/><hi rendition="#b">Die Formen des völkerrechtlichen Verkehres</hi><lb/><hi rendition="#g">oder</hi><lb/><hi rendition="#b">die Staatenpraxis in auswärtigen Angelegenheiten</hi><lb/><hi rendition="#g">ſowohl im Kriege wie im Frieden</hi>.</head><lb/> <milestone unit="section" rendition="#hr"/> <div n="2"> <head><hi rendition="#g">Einleitung</hi>.</head><lb/> <p>193. <hi rendition="#in">A</hi>nnäherung und Verbindung der Völker unter Einander<lb/> iſt, wie wir ſchon im Anfange zeigten, die Tendenz des Völker-<lb/> rechts. Inſofern nun der internationale Verkehr ein bloßer Pri-<lb/> vatverkehr von Staatsindividuen aus einem Lande in das andere<lb/> für Privatzwecke iſt, wird er durch die Geſetze ſowohl des einhei-<lb/> miſchen Staates wie des fremden Staates innerhalb eines jeglichen<lb/> Gebietes regulirt; inſofern er aber in freiem gemeinſamen Gebiet<lb/> oder unter den Staatsgewalten und deren Repräſentanten Statt<lb/> findet, treten ſowohl im Frieden wie im Kriege beſondere Formen<lb/> in Anwendung, welche theils dem ſ. g. Cerimonial- theils dem di-<lb/> plomatiſchen Recht angehören, von welchen beiden hier noch zu<lb/> handeln iſt.</p> </div><lb/> <milestone unit="section" rendition="#hr"/> <div n="2"> <head><hi rendition="#g">Erſter Abſchnitt</hi>.<lb/> Allgemeine Cerimonialrechte im Verkehr der Nationen und<lb/> ihrer Souveräne bei perſönlichen Annäherungen.</head><lb/> <p>194. Aus der Achtung, welche die Staaten einander ſchuldig<lb/> ſind (§. 31.), fließt zwar von ſelbſt die Verbindlichkeit, ſich bei<lb/> <fw type="sig" place="bottom">21*</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [[323]/0347]
Drittes Buch.
Die Formen des völkerrechtlichen Verkehres
oder
die Staatenpraxis in auswärtigen Angelegenheiten
ſowohl im Kriege wie im Frieden.
Einleitung.
193. Annäherung und Verbindung der Völker unter Einander
iſt, wie wir ſchon im Anfange zeigten, die Tendenz des Völker-
rechts. Inſofern nun der internationale Verkehr ein bloßer Pri-
vatverkehr von Staatsindividuen aus einem Lande in das andere
für Privatzwecke iſt, wird er durch die Geſetze ſowohl des einhei-
miſchen Staates wie des fremden Staates innerhalb eines jeglichen
Gebietes regulirt; inſofern er aber in freiem gemeinſamen Gebiet
oder unter den Staatsgewalten und deren Repräſentanten Statt
findet, treten ſowohl im Frieden wie im Kriege beſondere Formen
in Anwendung, welche theils dem ſ. g. Cerimonial- theils dem di-
plomatiſchen Recht angehören, von welchen beiden hier noch zu
handeln iſt.
Erſter Abſchnitt.
Allgemeine Cerimonialrechte im Verkehr der Nationen und
ihrer Souveräne bei perſönlichen Annäherungen.
194. Aus der Achtung, welche die Staaten einander ſchuldig
ſind (§. 31.), fließt zwar von ſelbſt die Verbindlichkeit, ſich bei
21*
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844/347 |
Zitationshilfe: | Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844, S. [323]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/heffter_voelkerrecht_1844/347>, abgerufen am 03.03.2025. |