Heffter, August Wilhelm: Das Europäische Völkerrecht der Gegenwart. Berlin, 1844.Drittes Buch. Die Formen des völkerrechtlichen Verkehres oder die Staatenpraxis in auswärtigen Angelegenheiten sowohl im Kriege wie im Frieden. Einleitung. 193. Annäherung und Verbindung der Völker unter Einander Erster Abschnitt. Allgemeine Cerimonialrechte im Verkehr der Nationen und ihrer Souveräne bei persönlichen Annäherungen. 194. Aus der Achtung, welche die Staaten einander schuldig 21*
Drittes Buch. Die Formen des völkerrechtlichen Verkehres oder die Staatenpraxis in auswärtigen Angelegenheiten ſowohl im Kriege wie im Frieden. Einleitung. 193. Annäherung und Verbindung der Völker unter Einander Erſter Abſchnitt. Allgemeine Cerimonialrechte im Verkehr der Nationen und ihrer Souveräne bei perſönlichen Annäherungen. 194. Aus der Achtung, welche die Staaten einander ſchuldig 21*
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Drittes Buch.
Die Formen des völkerrechtlichen Verkehres
oder
die Staatenpraxis in auswärtigen Angelegenheiten
ſowohl im Kriege wie im Frieden.
Einleitung.
193. Annäherung und Verbindung der Völker unter Einander
iſt, wie wir ſchon im Anfange zeigten, die Tendenz des Völker-
rechts. Inſofern nun der internationale Verkehr ein bloßer Pri-
vatverkehr von Staatsindividuen aus einem Lande in das andere
für Privatzwecke iſt, wird er durch die Geſetze ſowohl des einhei-
miſchen Staates wie des fremden Staates innerhalb eines jeglichen
Gebietes regulirt; inſofern er aber in freiem gemeinſamen Gebiet
oder unter den Staatsgewalten und deren Repräſentanten Statt
findet, treten ſowohl im Frieden wie im Kriege beſondere Formen
in Anwendung, welche theils dem ſ. g. Cerimonial- theils dem di-
plomatiſchen Recht angehören, von welchen beiden hier noch zu
handeln iſt.
Erſter Abſchnitt.
Allgemeine Cerimonialrechte im Verkehr der Nationen und
ihrer Souveräne bei perſönlichen Annäherungen.
194. Aus der Achtung, welche die Staaten einander ſchuldig
ſind (§. 31.), fließt zwar von ſelbſt die Verbindlichkeit, ſich bei
21*
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